gullinews am Donnerstag, 22.01.2009 15:21 Uhr
Das Anwaltsblog beck.de berichtet heute, ohne genauere Quellen zu nennen, dass die BpjM ein Blog im Internet auf den so genannten "Index", also die Liste der indizierten Medien, gesetzt habe. Es handele sich dabei um ein Blog, das "Anorexie und Magersucht (Anorexia nervosa) in Gedichten, so genannten 'Glaubensbekenntnissen', Handlungsanweisungen und 'Motivationsverträgen' extrem positiv darstellt und glorifiziert." Um welches Blog es sich handelt, ist noch nicht bekannt. Die BpjM will die Hintergründe der Entscheidung in ihrer Publikation "BpjM aktuell" im Februar des Jahres bekannt geben.
Die Entscheidung der Prüfstelle erregt momentan heftige Reaktionen in der deutschen Blogosphäre. So schreibt etwa unkreativ.net: "Statt hier mal die Frage zu stellen, warum heute so viele Kinder versuchen auszubrechen, warum so viele Kids 'entgleiten', will man lieber wieder einfach nicht darüber reden. Dann merkt es vielleicht keiner. (...) Blogs sind wenn überhaupt eher der Presse zuzuordnen, als manche 'Zeitung' das heute noch ist. Und schon von daher verbietet sich eine Zensur."
So richtig dieser Einwand sein mag, so falsch ist doch die Schlussfolgerung, dass es sich hierbei um Zensur handele. Das 12-köpfige Gremium der BpjM ist unabhängig, es besteht aus Beamten sowie Sachverständigen, die zum großen Teil keine staatlichen Bediensteten sind. Ein Indizierungsverfahren kann nur auf Antrag eingeleitet werden, etwa durch Jugendämter, aber auch durch Privatpersonen. "Der Staat" ist also nicht der Stichwortgeber. Vor allem ist eine Indizierung nicht automatisch ein Verbot. Da das Leitmotiv der Jugendschutz ist, bedeutet eine Indizierung lediglich
- ein Verbot von Werbung für das jeweilige Medium und
- ein Verbot der Zugänglichmachung des Mediums an Minderjährige
Der Verkauf an über 18-jährige ist dennoch weiterhin möglich. Dies schließt ausdrücklich Presseprodukte ein. So befinden sich auch einige Ausgaben der "Bravo" auf dem Index. Im Sinne des Jugendschutzes entspricht eine Indizierung von Medien, die jugendgefährdendes Verhalten verherrlichen, also der jahrzehntelangen Rechtspraxis.
Die Frage, ob ein Indizierung sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt Papier. Ein Blog kann nicht einfach aus dem Netz genommen werden wie ein Shooter von id Software aus den Händlerregalen. Foren und Blogs, in denen Bulimie und Magersucht verherrlicht werden, die so genannte "Pro-Ana-" bzw. "Pro-Mia"-Szene, sind ein größeres Netzwerk im Web, das sich naturgemäß über den Geltungsbereich deutscher Gesetze ausdehnt und sich weitestgehend inhaltlichen Einschränkungen entzieht. Es erheben sich mit der Indizierung eines Webmediums auch Fragen praktischer Art: Ist ein Link auf eine indizierte Seite bereits als Werbung zu sehen und damit illegal? Was ist mit einem auf einer solchen Seite eingebundenen Bild, das möglicherweise auf einem externen Server liegt, was mit Screenshots der Seite? Müssen Provider und/oder Suchmaschinen zukünftig inhaltliche Sperren vornehmen, obwohl eine Indizierung nur den Zugang für Minderjährige einschränken darf?
Schließlich muss auch die Frage gestattet sein, ob die Indizierung des Blogs, dessen URL mit Sicherheit in Kürze kursieren wird, nicht auch eine indirekte Werbewirkung und damit einen kontraproduktiven Effekt hat. Das Gremium der BpjM darf als möglichst objektive Instanz in seiner Entscheidung freilich nicht solchen pragmatischen Gesichtspunkten folgen. Ein handfestes Dilemma. (fraencko)
Bild: Jorge Balarezo (cc)
(via Rivva, t-h-x!)
| 31 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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fraencko am 23.01.2009 20:25:30: |
soricsoon am 23.01.2009 20:51:09: |
baummuetze am 24.01.2009 13:02:45: |