Für das Abhören von Internet-Telefonaten über Dienste wie beispielsweise das populäre Skype muss nach Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA) "Rechtssicherheit" geschaffen werden. "Die Überwachung der zunehmenden Internet-Telefonie muss zur Bekämpfung von Terrorismus und organisierter Kriminalität zur Strafverfolgung möglich sein", sagte BKA-Chef Jörg Ziercke am heutigen Donnerstag auf der BKA-Herbsttagung in Wiesbaden. Bisher gibt es lediglich eine sogenannte "Rechtsverordnung", auf die sich die Beamten berufen können.
Selbst wenn die rechtlichen Fragen geklärt sind, bleiben technische Fragen offen. Wie beispielsweise verfährt man im Fall verschlüsselter Telefonate? Weigert sich ein Anbieter zu kooperieren, könnte durchaus wieder die umstrittene sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung ins Gespräch kommen. Dabei werden Daten schon vor der Verschlüsselung direkt auf dem Rechner des Gesprächsteilnehmers abgegriffen - mit einer Software ähnlich dem viel zitierten "Bundestrojaner". Was genau sich Ziercke in Bezug auf die konkrete technische Umsetzung vorstellt, ist momentan nicht bekannt. Die genannte Möglichkeit war aber bereits mehrfach Gegenstand politischer Diskussionen und löst zumindest in einigen Fällen die den Ermittlern entstehenden technischen Probleme beim Abhören von VoIP-Telefonaten.
Neben diesen Forderungen will Ziercke, dass das BKA Zugriff auf die IP-Adressen bekommt, die im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung standardmäßig archiviert werden und den Behörden erlauben, bestimmte Aktivitäten im Internet einer Person zuzuordnen. Momentan dürfen die Bundesbehörden auf Grund eines Eilentscheids des Bundesverfassungsgerichts nur in streng definierten Ausnahmefällen auf die gespeicherten Daten zugreifen. Im Dezember soll das Gesetz endgültig von den Verfassungsrichtern verhandelt werden.
(via dpa, thx!)
(Bild via wirarama @ DeviantArt, thx!)
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