Als Experten zu den im neuen Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen werden unter anderem BKA-Chef Jörg Ziercke und der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar gehört. Auch Rechtsanwalt Dr. Fredrik Roggan, Beteiligter an der im Frühjahr verhandelten und für die Kläger weitgehend erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen die Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen, wird in der Anhörung seine Meinung darlegen. Die Online-Durchsuchung gehört ebenfalls zu den im neuen Gesetzesentwurf vorgesehenen Maßnahmen.
Nicht nur wegen diesem informell auch "Bundestrojaner" genannten Ermittlerzugriff auf private Rechner ist das neue BKA-Gesetz bei Opposition, Datenschützern, Bürgerrechtsaktivisten und besorgten Beobachtern stark in die Kritik geraten. Andere im Entwurf vorgesehene Maßnahmen umfassen beispielsweise Rasterfahndungen durch das BKA, eine Ausweitung des "großen Lauschangriffs" und die Möglichkeit, Überwachungskameras in den Wohnungen Verdächtiger anzubringen.
Ein weiterer Kritikpunkt der Gegner des neuen Maßnahmenpaketes ist die damit einhergehende Zentralisierung von Polizeiaufgaben. Unter anderem aus diesem Grund wurde bereits eine Petition gegen den neuen Entwurf eingereicht. Die Befürworter der Erweiterten Befugnisse für das BKA allerdings betonen, dass die Gesetzesänderung für eine effektive Terrorismusbekämpfung erforderlich ist, und zeigten sich bisher wenig kompromissbereit. Dementsprechend kann auch für die anstehende Anhörung eine sehr kontroverse Diskussion erwartet werden. (Annika Kremer)
(via netzpolitik.org, thx!)
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Schattenspieler am 10.09.2008 23:32:33: |
soricsoon am 12.09.2008 09:29:40: |
jan_1987 am 15.09.2008 21:12:33: |