Die BKA-Novelle soll dem Bundeskriminalamt nicht nur die Berechtigung zur Online-Schnüffelei geben, sondern sie soll nach diversen Medienberichten auch die Videoüberwachung in den Wohnungen Unverdächtiger erlauben, sofern sich eine "verdächtige Person" aufhalte - demnach also die Legitimation zur Überwachung von Anwälten, Geistlichen, Journalisten, Ärzten oder Seelsorgern. Unklar ist hierbei, ob sie sich auf vertrauliche Unterlagen beziehen, oder ob sie sich auf einen bereits im Juli 2007 vom Chaos Computer Club (CCC) veröffentlichten Entwurf beziehen. Das Innenministerium hat den bisher offiziellen Entwurf jedenfalls noch verschlossen gehalten.
Die Tatsache, dass das Gesetz noch unveröffentlicht ist, weckt jedenfalls Zweifel daran, ob die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts wirklich "vollständig beachtet" worden sind, wie es das Innenministerium schreibt. Das sieht neben der Opposition auch Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) so. "Das, woran der Bundesinnenminister gedacht hat, wird möglicherweise nur durch eine Änderung der Verfassung gehen", zitiert Heise den Politiker.
Der Gesetzentwurf soll weiterhin einen besonderen Abhörschutz für Geistliche geben - nicht jedoch für Imame, also islamische Prediger. Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz begründete es mit der nicht vorhandenen Anerkennung des Islam als Religionsgemeinschaft. "Nicht jeder, der behauptet Geistlicher zu sein, ist auch rechtlich einer". Damit scheint der SPD-Politiker, der mit seinen kritischen Aussagen einen besonderen Ruf innehat, den Islam nicht als Religion anzuerkennen. (Bericht: Malo)
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Kontrolltroll am 22.04.2008 13:59:45: |
Jerkk am 22.04.2008 14:26:52: |
Zola am 23.04.2008 18:46:11: |
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