|
18. November 2008
BKA-Gesetz Hinzuziehen des Vermittlungsausschusses gefordertNachdem sich auch Sachsen dafür entschieden hat, dem BKA-Gesetz im Bundesrat seine Zustimmung zu verweigern, sieht es momentan so aus, als käme dort keine Mehrheit für das neue Gesetz zustande. Die darin festgelegten sehr umfassenden Sonderbefugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) stimmen neben den Oppositionsparteien FDP, Linke und Bündnis 90/Grüne offenbar auch einige SPD-Politiker skeptisch, sodass viele Landesregierungen nach momentanem Stand mit Nein stimmen oder sich der Stimme enthalten werden. Deswegen forderte die schleswig-holsteinische SPD, die dort in einer großen Koalition regiert, nun, den Vermittlungsausschuss anzurufen und den Gesetzesentwurf in mehreren Punkten zu verändern. Die CDU ist bis jetzt nicht bereit, diesem Vorschlag zuzustimmen. Statt dessen beruft sie sich auf ihre Vereinbarung mit der Bundes-SPD und appelliert an diese, ihren sächsischen Landesverband, der dem BKA-Gesetz seine Zustimmung verweigern will, zur Ordnung zu rufen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte am Montag nach einer Präsidiumssitzung seiner Partei in Berlin, es gäbe eine Vereinbarung und bei dieser bliebe es auch. Kritik ganz anderer Art kommt derweil vom Chef der Polizeigewerkschaft, Konrad Freiberg. Dieser hält das BKA-Gesetz in Teilen für nicht weitreichend genug. In einem Interview mit der Wochenzeitung "Das Parlament" sagte Freiberg, bereits die im Vorfeld stattgefundenen Diskussionen über das BKA-Gesetz seien kontraproduktiv gewesen und hätten die Bevölkerung verunsichert. "Ich habe volles Verständnis dafür, dass die Menschen verunsichert sind. Die Politik hat es im Vorfeld leider versäumt, die Menschen von Anfang an vernünftig aufzuklären," kritisierte Freiberg. Vor diesem Hintergrund schloss er auch nicht aus, dass das Bundesverfassungsgericht Nachbesserungen am Gesetz fordern wird. Insgesamt sieht Freiberg das BKA-Gesetz positiv. Im Interview betonte er mehrfach die Bedeutung der neuen Befugnisse bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Verhinderung von Anschlägen. "Es geht um die Rettung von Menschenleben," stellte Freiberg klar. Dazu müsse das BKA bestimmte Befugnisse haben. Diese hätten im Übrigen mittlerweile auch viele Landespolizeibehörden. Die rechtsstaatliche Kontrolle sieht Freiberg durch die neuen Regelungen nicht ernsthaft gefährdet. Auch die Aufweichung des seit der Nachkriegszeit in Deutschland praktizierten dezentralen Ansatzes bei der Kriminalitätsbekämpfung hält Freiberg für vertretbar: "Ich will nicht verhehlen, dass da Gefahren bestehen. Aber gerade Terrorismusbekämpfung ist ein Bereich, in dem alle zusammenarbeiten müssen, natürlich ohne das alles miteinander verschmilzt. Das ist eine Frage der rechtsstaatlichen Kontrolle, auf der wir auch weiterhin bestehen. Wir sprechen dabei aber über konkrete Sachverhalte zur Verhinderung von Terroranschlägen - kein Bürger hätte Verständnis dafür, dass nur der Verfassungsschutz Erkenntnisse hat, die die Polizei braucht, um einen Terroranschlag zu verhindern." Freiberg betonte, neue Regelungen wie die Richterband-Regelung, bei der auch private Inhalte zunächst aufgezeichnet werden dürfen und anschließend ein Richter über deren Verwendbarkeit entscheidet, seien dringend notwendig, um das Risiko durch die terroristische Bedrohung effektiv zu minimieren. Besonders betonte er auch noch einmal die Notwendigkeit der in Bevölkerung und Politik besonders kritisch beurteilten Online-Durchsuchung: "Die Telekommunikation spielt bei der Planung und der Ausübung von Verbrechen eine zentrale Rolle. Sie wird technisch immer ausgefeilter, vor allem was die Verschlüsselung betrifft. Zum Beispiel ist die Internet-Telefonie "Voice over IP" nahezu abhörsicher, wenn man nicht vor die Verschlüsselung, also auf den Computer kommt. Früher ging die Polizei in eine Wohnung und suchte etwas im Bücherregal, heute ist das alles im Computer. Deswegen greift die Polizei bei fast jedem Delikt, sei es Wirtschaftskriminalität oder Kinderpornografie, auf den Computer zu. In der Diskussion wird eines immer wieder verkannt: Wenn ich den Verdacht habe, jemand will einen Anschlag begehen, kann ich schon heute mittels eines richterlichen Beschlusses die Wohnung durchsuchen und den Computer sicherstellen. Die Online-Durchsuchung ist lediglich die Möglichkeit, es zu tun, ohne dass der Betroffene gewarnt ist." Aus genau diesem Grund sehen Kritiker die Online-Durchsuchung als besonders gefährlich an: Abwehrrechte des Betroffenen, die bei einer herkömmlichen Hausdurchsuchung bestehen, wie beispielsweise das Hinzuziehen von Zeugen, fallen bei der Online-Durchsuchung vollkommen weg. Den Richtervorbehalt, den die Sachsen-SPD erweitert sehen will, sieht Freiberg kritisch: "Ich glaube auch, dass die jetzige Regelung noch besser hätte ausfallen können, insbesondere was die richterliche Kontrolle betrifft. Ich sage aber ausdrücklich: Alle reden immer von Kontrolle und Rechtsstaat, aber keiner beachtet, dass der Rechtsstaat auch seinen Preis hat. Man muss dann nämlich auch Richter dafür zur Verfügung stellen." Zumindest müsse man die Eilfallregelung beibehalten, deren Notwendigkeit Freiberg folgendermaßen begründet: "Mir wäre auch lieber, es gäbe immer richterliche Anordnungen - aber dafür müsste man dem BKA Richter zur Verfügung stellen, die innerhalb von Minuten erreichbar sind. Das ist aber leider in der Praxis nicht der Fall, deswegen gibt es diese Eilkompetenz des BKA als Notnagel." Die Praktikabilität solcher Maßnahmen und die Notwendigkeit schnellen Handelns werden oft als Argumente für den Wegfall bestimmter Kontrollmechanismen genannt. Angesichts der sehr kontroversen Diskussion sieht es nicht so aus, als würde es bald still werden um das BKA-Gesetz. Selbst wenn dieses in Kraft tritt, ist die Kontroverse noch lange nicht vorbei: Mehrere Personen und Gruppen, darunter Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und die Online-Journalistin, Schriftstellerin und Bürgerrechtlerin Twister Bettina Winsemann, haben für diesen Fall bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz einzulegen. (Annika Kremer) (via Futurezone, thx) Verwandte News
Trackbacks
Zitat: Zitat von titus_shg Tja, wegen den ganzen Cannabistoten ist ja auch Alkohol noch erlaubt..... MfG Andy Ach deshalb Swiftrex am 18.11.2008 17:51
Laut Tagesschau sinds nun neben SH und Sachsen-Anhalt auch noch Berlin, Sachsen und RP, die dem Gesetz im Bundesrat nicht zustimmen wollen. Ich würd mir ja noch wünschen, dass von Bundesebene aus auf die FDP in NRW eingewirkt wird - im Grunde stehen die eh vorm aus in NRW (oder glaubt wer ernsthaft, dass es schwarz-gelb hier noch ne Legislaturperiode schafft? ), und so könnten die noch "a bissel action" machen Toady am 18.11.2008 18:16
Zitat: Zitat von Toady Laut Tagesschau sinds auf die FDP in NRW eingewirkt wird - im Grunde stehen die eh vorm aus in NRW (oder glaubt wer ernsthaft, dass es schwarz-gelb hier noch ne Legislaturperiode schafft? ), Die Frage ist eher, wen oder was die Opposition dagegen stellt. Sonst dreht der Rüttgers am Ende noch eine Runde ... Swiftrex am 18.11.2008 18:27
Zitat: Zitat von Swiftrex Die Frage ist eher, wen oder was die Opposition dagegen stellt. Sonst dreht der Rüttgers am Ende noch eine Runde ... Ich denke, in NRW ist das alles ein bissel blöd gelaufen - man wollte der SPD nen Denkzettel verpassen, konnt ja keiner ahnen, dass das so endet (möchte nicht wissen, was in Rüttgers vorging, als Deppendorf die ersten Hochrechnungen verkündet hat, ich ... Toady am 18.11.2008 18:51
|