BKA-Gesetz: Gesetz verabschiedet, Bürgerrechtlerin Twister kündigt Verfassungsbeschwerde an

gullinews am Mittwoch, 12.11.2008 19:15 Uhr (Rating: )

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Wie bereits absehbar wurde heute (12.11.) gegen 18 Uhr das neue "Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", oder kurz BKA-Gesetz, vom Bundestag verabschiedet. Die Gegner des Gesetzes allerdings geben nicht auf und wollen vor das Bundesverfassungsgericht.

Insgesamt beteiligten sich 549 Abgeordnete an der Abstimmung. 375 davon stimmten mit ja, 168 mit nein, während sich 6 Abgeordnete der Stimme enthielten. Somit kam eine deutliche Mehrheit für den Gesetzesentwurf zustande.

Im Vorfeld gab es eine längere Diskussion über den Gesetzesentwurf. Die Opposition (Bündnis 90/Grüne, FDP und Die Linke) stellte sich geschlossen gegen den Gesetzesentwurf und kritisierte diesen als missbrauchsanfällig und insgesamt nicht rechtsstaatlich. "Es gibt nicht nur die Sicherheit durch den Staat, es gibt auch die Sicherheit vor dem Staat, und diese treten Sie leider durch dieses Gesetz hin zu einem übermächtigen BKA mit Füßen," kommentierte Wolfgang Wieland von Bündnis 90/Grüne den Gesetzesentwurf. Ähnlich äußerte sich Jan Korte von der Linken. Er betonte, selbst wenn das BKA-Gesetz verfassungsgemäß sei, was er bezweifle, sollte es aufgrund der starken Bedenken über diese Form massiver Grundrechtseingriffe nicht realisiert werden. Er bezeichnete den Gesetzesentwurf als den "endgültigen Dammbruch in Sachen Grund- und Freiheitsrechte". Zum Abschluss bedankte Korte sich bei allen, die gegen das BKA-Gesetz auf der Straße waren, und kündigte an, dass die Proteste weitergehen werden.

Dagegen vertraten die Fraktion der CDU/CSU, aber auch die der SPD, eine sehr positive Meinung dem Gesetzesentwurf gegenüber. Helmut Brandt von der CDU warf der Opposition, insbesondere der Linken, vor, das Problem des internationalen Terrorismus zu verharmlosen. "Auch die Linke erinnere ich daran, dass Sie als Mitglied dieses Hauses Verantwortung für die Sicherheit der Bürger tragen," appellierte er an das Gewissen der Oppositionspartei. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, dessen Rede zu diesem Thema von vielen interessierten mit besonders viel Spannung erwartet wurde, betonte ebenfalls mehrfach, dass das BKA-Gesetz zum Schutz der Sicherheit der Bevölkerung und des freiheitlich verfassten Rechtsstaats unabdingbar sei. Kritikern des Gesetzes warf er vor, dass sie mit ihrem Vorwurf mangelnder Rechtsstaatlichkeit der geplanten Maßnahmen selbst den Rechsstaat in Mitleidenschaft zögen. Er bat die politischen Gegner "aufzuhören, den freiheitlichen Verfassungsstaat in einer Weise zu diffamieren, dass Jugendliche glauben, das sei sowas wie die Stasi. Das Gegenteil ist der Fall. Wir verteidigen die Freiheit."

Ähnliche Stimmen kamen auch von der SPD-Fraktion. Neben Frank Hofmann positionierte sich auch Dieter Wiefelspütz erneut als starker Befürworter des neuen BKA-Gesetzes. "Das BKA-Gesetz ist ein strikt rechtsstaatliches Gesetz auf sehr hohem Niveau," urteilte der SPD-Politiker und schloss sich damit Schäubles Einschätzung an. Der große Einsatz der SPD für den Gesetzesentwurf verwunderte einige Beobachter, hatte doch die SPD sich bis vor kurzem noch in einigen Punkten quer gestellt und mit dem neuen Kompromissentwurf eigentlich nur sehr wenige Änderungen gegenüber den ursprünglichen Plänen erreicht. Von der anfänglichen Skepsis schien man nun nichts mehr wissen zu wollen. Das kam nicht nur in den Redebeiträgen zum Ausdruck, sondern auch darin, dass die SPD-Fraktion fast geschlossen für den Gesetzesentwurf stimmte. Die Abstimmung wurde auf Antrag der Grünen-Fraktion mit Namensnennung durchgeführt.

Kritiker des Gesetzes reagierten auf die Verabschiedung des Gesetzes mit Entschlossenheit. Der nächste Schritt wird nun sein, dass das BKA-Gesetz vom Bundesverfassungsgericht auf seine Vereinbarkeit mit dem Deutschen Grundgesetz hin überprüft wird. Diese Vereinbarkeit wird von vielen Kritikern angezweifelt. Unter anderem kündigte die Onlinejournalistin, Bürgerrechtlerin und Piratin Twister (Bettina Winsemann) heute Verfassungsbeschwerde gegen das BKA-Gesetz an. Neben der Kritik an der durch das Gesetz ermöglichten Onlinedurchsuchung schliesst sich Twister auch den Worten ihres Anwaltes, Dr. Fredrik Roggan, an: "Bislang vollzog sich die präventive Terrorabwehr durch das BKA unter der Herrschaft der Bundesanwaltschaft. Von dieser Kontrolle durch die Justiz wurde das BKA nun emanzipiert, ohne dass eine Kompensation dieses Kontrollverlusts vorgesehen wurde. Das ist schon deswegen abzulehnen, weil das BKA durch seine neuen Befugnisse eher einem Geheimdienst als einer normalen Polizeibehörde ähnelt." Die beiden zogen schon einmal gegen ein ähnliches Gesetz nach Karlsruhe: Dr. Roggan vertrat Twister bereits bei der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz. Damals wurde die Onlinedurchsuchung stark beschränkt und vom Bundesverfassungsgericht außerdem das neue Grundrecht auf Gewährleistung Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (teilweise umgangssprachlich das "Recht auf digitale Intimsphäre" oder "Computer-Grundrecht" genannt) führte.

"Wir sind zuversicherlich, dass auch hier das Bundesverfassungsgericht den immer stärker werdenden Überwachungs- und Kontrollbegierden der Regierung sowie der Behörden einen Riegel vorschieben wird," drückt Twister ihr Vertrauen in das Bundesverfassungsgericht aus und betont noch einmal: "Das BKA-Gesetz stellt einen schweren Einschnitt in die Freiheit innerhalb Deutschlands dar, für die es sich (nicht nur juristisch) zu kämpfen lohnt." 

Bei diesem Kampf allerdings benötigt die Bürgerrechtlerin die Unterstützung Gleichgesinnter. Um die Kosten für die Verfassungsbeschwerde aufzufangen, die sich auf 8.000 Euro belaufen werden, bittet Twister um Spenden auf das vom ForumInformatiker und Informatikerinnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (www.fiff.de) zur Verfügung gestellte Spendenkonto:

Empfänger: FIfF e.V.

Stichwort: Verfassungsbeschwerde BKA-Gesetz

Konto-Nr.: 500 927 929

BLZ 250 905 00 (Sparda Bank Hannover)

Die onlinebanking-freundliche Schreibweise ohne Leerzeichen:

Konto-Nr.: 500927929

BLZ 25090500

Für internationale Überweisungen:

IBAN: DE31 2509 0500 0500 9279 29

BIC: GENODEF 1S09

Twister weist darauf hin, dass etwaige Überschüsse dem Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FifF) e.V. zur Verfügung gestellt werden. Auch steuerabzugsfähige Spendenquittungen sind möglich, wenn man Name und Adresse bei der Überweisung angibt.

Das Zustandekommen der genannten Kosten erklärt Twister folgendermaßen: "Verfassungsbeschwerden sind, wie bekannt, zunächst einmal kostenfrei. Es gilt jedoch zu vermeiden, dass durch Formfehler die Verfassungsbeschwerde schon im Vorfeld einer eigentlichen Entscheidung abgelehnt wird. Mit Dr. Roggan steht mir hier ein kompetenter Anwalt zur Seite, der mich bereits bei der letzten Verfassungsbeschwerde unterstützte. Aus diesem Grunde ergeben sich die vorgenannten Kosten. Ich hoffe, dass sich auch bei dieser Verfassungsbeschwerde Menschen finden, die zu den Kosten beitragen." Mehrere Bürgerrechts-Organisationen kündigten bereits ihre Unterstützung an und werden sich in den kommenden Wochen an der Spendensammlung beteiligen. (Annika Kremer)

Cartoon by Liorin, thx!!

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69 Reaktionen aus dem gulli:Board

titus_shg am 16.11.2008 19:06:49:
Anscheinend ist der Bundesrat aber doch nicht so "willig", wie sich Schäuble und Co. das wünschen: BKA-Gesetz-vor-Scheitern-im-Bundesrat Die sächsische SPD trägt das wohl n...

Annika_Kremer am 16.11.2008 19:33:59:
Ja, so schaut es momentan aus, hat mein Kollege ja auch gerade gebracht. Die Frage ist natürlich, was sie dann evtl. im Schlichtungsausschuss noch drehen....

titus_shg am 16.11.2008 19:48:33:
Es ist auch bezeichnend, wie bestimmte CDU-Hansel gleich wieder herumzicken und auf beleidigt machen, wenn das demokratsiche Staats-System sich mal nicht so manipulieren lässt, wie sie es gerne hätten..... :mad: .......Auch die sächsische CDU stellt sich nun offenbar auf ein Scheitern...

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