gullinews am Samstag, 08.11.2008 10:47 Uhr
Den Bloggern von Netzpolitik gelang es, den entsprechenden Kompromiss-Text in die Finger zu bekommen und ihren Lesern online zur Verfügung zu stellen. Mit dem Aufruf "Bildet euch selbst eine Meinung" stellte Netzpolitik-Autor Markus das Dokument ins Netz. Darin stehen so einige Dinge, die in den Medien bisher noch nicht thematisiert wurden.
Bereits bekannt und zum Gegenstand öffentlicher Diskussion geworden ist die Tatsache, dass es eine heimliche Online-Durchsuchung privater Computer nur mit Richtervorbehalt geben wird, wobei es aber eine "Gefahr im Verzug"-Regelung geben wird, bei der eine richterliche Anordnung nicht notwendig ist. Technische Bedenken der Kritiker waren es wohl, die für die Aufnahme der Anweisung "Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen." Damit soll offenbar verhindert werden, dass die Durchsuchungs-Software, umgangssprachlich auch "Bundestrojaner" genannt, in falsche Hände gerät.
Auch eine den Schutz der erhobenen Daten betreffende Ergänzung fand ihren Weg in den neuen Gesetzesentwurf. Nun heißt es: "Die kopierten Daten müssen gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme geschützt werden." Wie genau das sichergestellt werden soll, ist im Gesetz aber ebenso wenig enthalten wie verbindliche Maßstäbe, wie das Mindest-Niveau in dieser Hinsicht auszusehen hat. So bleiben Kritiker weiterhin skeptisch, ob diese Ergänzung mehr als ein Beschwichtigungsversuch in Richtung Juristen und Datenschützer ist.
Bereits in den Medien thematisiert wurde eine weitere Regelung, die den Umgang mit den bei Überwachungsmaßnahmen angesammelten Daten betrifft. Beim Einsatz des Bundestrojaners sollen, wie von der CDU/CSU gefordert, Daten auch dann aufgezeichnet werden dürfen, wenn diese dem sogenannten "Kernbereich privater Lebensgestaltung" zuzurechnen sind. Anschließend wird überprüft, welche der aufgezeichneten Daten verwendet werden dürfen. Da bei Regelungen dieser Art oft ein Richter die Überprüfung der Daten übernimmt, wird auch vom "Richterband" gesprochen. Beim BKA-Gesetz war eine zeitlang im Gespräch, diese Aufgabe zwei Beamten des BKA mit Befähigung zum Richteramt zu übertragen. Diese Pläne wurden nun etwas abgeändert beziehungsweise erweitert. Neben zwei zum Richteramt befähigten BKA-Beamten soll bei der Aufgabe, das Ergebnis der Mikrofon- und Kameraüberwachung für die Verwendung vor Gericht freizugeben (oder eben nicht), ein "unabhängiger Datenschutzbeauftragter" des BKA beteiligt sein. Dieser darf, auch das wird im entsprechenden Text extra festgelegt, aufgrund seiner Tätigkeit keine Nachteile erleiden. In Zweifelsfällen, also wenn die mit der Überprüfung betrauten Menschen in der Bewertung bestimmter Daten uneinig sind, gehen diese Daten direkt zum Gericht, das dann über die Zulässigkeit einer Verwendung entscheidet.
Die Online-Durchsuchung wurde im neuen Entwurf außerdem, wohl auch aufgrund der heftigen Kontroversen im Vorfeld, befristet. Allerdings fiel die gesetzte Frist mit 12 Jahren (bis zum 31.12.2020) so großzügig aus, dass nicht nur die Piratenpartei diese Klausel bereits als mehr oder weniger wirkungslos kritisierte.
Rasterfahndungen durch das BKA wird es auch nach dem neuen Entwurf geben. Diese aber dürfen, anders als es bisher geplant war, auch in Notfällen nicht auf Beschluss des BKA-Chefs erfolgen. Statt dessen wird hier in jedem Fall ein Richtervorbehalt gelten. Kleinere Änderungen gibt es auch bei der Weitergabe gesammelter Daten zwischen verschiedenen Ermittlungsbehörden.
Im alten Gesetzesentwurf waren unter bestimmten Umständen Einschränkungen des Zeugnisverweigerungsrechts vorgesehen. Daran hat sich in der aktuellen Fassung grundsätzlich nichts geändert. Es wird von dieser Regelung jedoch, was neu ist, Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen geben, das heißt, dass Angehörige bestimmter Berufsgruppen auch in als besonders bedrohlich für die öffentliche Sicherheit eingestuften Situationen ein Recht auf Aussageverweigerung haben werden. Die Berufsgruppen, bei denen das Gesetz dieses Sonderrecht vorsieht, sind Geistliche, Strafverteidiger und Bundestagsabgeordnete. Für andere Berufsgruppen, die ebenfalls zu den Berufsgsgeheimnisträgern zählen, wie etwa Ärzte, Psychologen und Journalisten, wird es dagegen nach jetztigem Informationsstand keine Sonderregelung geben.
Wie diese Liste der relevantesten Änderungen zeigt, unterscheidet sich der neue "Kompromiss-Entwurf" im wesentlichen in Details von der vorherigen Version. So bleiben die positiven Äußerungen von Regierung und vielen Vertretern Ermittlungsbehörden ebenso bestehen wie die Kritik von Opposition, Bürgerrechtsgruppen und Datenschützern.
Für größere Änderungen im BKA-Gesetz könnte es dagegen sorgen, wenn die angekündigten Verfassungsbeschwerden von mindestens zwei Leuten (Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum und die Journalistin und Schriftstellerin Twister Bettina Winsemann äußerten sich in den letzten Tagen entsprechend) Erfolg haben sollten. Das jedoch ist momentan noch Zukunftsmusik. (Annika Kremer) (Grafik von Liorin, danke!)
| 27 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
Saugibert am 09.11.2008 14:01:24: |
am0kk am 09.11.2008 14:05:18: |
titus_shg am 09.11.2008 14:43:18: |