Informationen des Magazins Focus zufolge soll diese Praxis unter anderem bei der Suche nach dem mittlerweile gefassten Schwerverbrecher Thomas Wolf angewandt worden sein. Seit dem 15. November 2007 habe die Behörde den entsprechenden Fahndungsaufruf auf ihrer Internetseite überwacht und die IPs der Besucher aufgezeichnet.
Dieselbe Methode kam in mindestens 15 anderen Fällen zum Einsatz, erstmalig wohl bereits im Jahr 2001. Auf diese Weise fahndete das BKA unter anderem nach dem mutmaßlichen Fünffachmörder Norman Volker Franz, dem flüchtigen Millionen-Betrüger Alexander Scholl und den unbekannten Tätern in den sogenannten "Döner-Morden".
Auch in den Ermittlungen gegen die "militante gruppe" in Berlin verwendete das BKA seine eigene Webseite als "Honey pot", um Informationen über Mitglieder der vermeintlichen linksextremen Gruppierung zu erhalten. Jahrelang wurden die IPs aller Besucher der entsprechenden Website von den Ermittlern aufgezeichnet.
Die Behörde geht davon aus, dass die Täter ein besonderes Interesse an Informationen zur Fahndung nach ihnen haben. Deshalb überprüfte das BKA, ob die Fahndungsseiten besonders häufig von einzelnen Computern aus besucht wurden.
Die Überwachung der Webseiten sei "in mehreren Fällen erfolgreich angewendet" worden, erfuhr der Focus aus BKA-Kreisen. Man habe dadurch "schwerwiegende Straftaten wie Tötungsdelikte aufgeklärt". Im vergangenen Februar hatte die Behörde dieses Vorgehen wegen rechtlichen Bedenken gestoppt.
Kritiker der Fahndungsmethode haben immer wieder eingewandt, dass durch die Überwachung der BKA-Webseite vor allem unschuldige Bürger wie Kriminelle behandelt würden. "[Die] Behörde [macht] den Nutzer ihres eigenen Informationsangebots erst mal zum potentiellen Straftäter", schrieb Rechtsanwalt Udo Vetter anlässlich des Bekanntwerdens des Vorgehens im Fall der "militanten gruppe".
(via Golem, danke!)
(Grafik von Liorin, thx!)
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