gulli: BitTorrent in UK: Wir zahlen keine Strafen

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16. Juni 2008

BitTorrent in UK Wir zahlen keine Strafen

Seit Jahren werden die Methoden der Ermittler immer dreister und präziser. Der Beginn eines Verfahrens ist bis heute gleich geblieben: ein Brief. Dieser beinhaltet zumeist eine finanzielle Kompensation für das Up- oder Downloaden von den urheberrechtlich geschützten Werken. Das Ultimatum lautet immer gleich: "Zahle jetzt oder nach dem Gerichtsverfahren" - viele weigern sich zu zahlen und nichts geschieht, zumindest in anderen Ländern als in Deutschland.

In Großbritannien sind diese Fälle noch etwas Besonderes. Im März 2007 bildete sich hier die "Davenport Lyons", eine Gruppe von Rechtsanwälten, die in Zusammenarbeit mit der Schweizer Firma Logistep und einigen Medienunternehmen - unter anderem Zuxxez/Topware und CodeMasters - mit dem Ziel, die Verfolgung von Urheberrechtsvergehen gegen ihre Medien, zu verfolgen. Vor allem die illegale Verbreitung von bekannteren Titeln wie Dream Pinball 3D, Colin McRae und Call of Juarez sollte in den Tauschbörsen überprüft werden.

Der Ton in den Briefen klingt sehr ernst. Es wird über mögliche Pfändungen gesprochen, wenn der Angeklagte nicht im Stande sei, die "Strafen" zu bezahlen.

Verständlicherweise sind die wenigsten Empfänger einer solchen Abmahnung bereit sich auf solch drastische Formulierungen einzulassen. Ob schuldig oder nicht, die meisten angeschriebenen Personen zahlen einfach nicht.

Die Gründe sind vielfältig - der Einfachste: Den meisten fehlt das Geld, so berichtet eine Betroffene "Tania": "Ich bin eine allein erziehende Mutter, mein Sohn hat es wohl getan, aber ich habe einfach nicht das Geld (780 Euro) das zu bezahlen." Auch "Paul", der eine 70-Stundenwoche in zwei Jobs arbeitet, sagt, er habe einfach zu viele Schulden über seine Kreditkarten gemacht. Keinem dieser besagten Personen wurde in Großbritannien bislang ein Gerichtsverfahren aufgezwungen. Aber auch wenn Davenport Lyons darauf besteht, dass Logistep korrekte Daten als Beweise vorlegen kann, ist allgemein bekannt, dass die Techniken, die solche Unternehmen benutzen, auch schon mal anfällig für Fehler sein können. So ist es nicht auszuschließen, dass der vermutliche Täter unschuldig ist.

Erst letzte Woche hatte man es "geschafft" einen Drucker als Tatgerät zu ermitteln, der selbst nicht mal im Stande ist die BitTorrent-Technologien zu nutzen. Die Argumentation für diese Fälle ist stets dieselbe: Wenn die vorgelegten Beweise für die Ermittlung der Anschrift der verdächtigen Person ausgereicht haben, sind sie zugleich ausreichend sie schuldig zu befinden.

"Stuart" hat viele Monate lang mit Diwan Lyons korrespondiert. Er teilt sich mit seinem Onkel die Wohnung und auch den Internetanschluss und wird angeklagt, sich das Autorennspiel "Colin McRae: Dirt" auf illegalen Wegen besorgt zu haben. Zwar ist sein Onkel der Inhaber des Internetanschlusses, aber der benutzt nie den Computer, es wurde also die falsche Person angeklagt, wobei Stuart selbst ebenfalls energisch alle Anschuldigungen abstreitet. Stuart ist nicht der einzige, der viele Briefe erhalten hat, zahlreiche Drohungen und dann - nichts. Und trotz Fristen von vierzehn Tagen ist selbst nach 15 Monaten die Situation weiter unklar. Scheinbar bezahlen zirka 40-50% der angeschriebenen Personen ohne sich vorher über ihre Rechte zu informieren. An dieser Stelle wäre mehr Aufklärung dringend erforderlich.

 

Dem hingegen ist es in Deutschland fahrlässig auf Briefe eines Rechteinhabers nicht zu reagieren. Ein Filesharer hatte sich in einem aktuellen Fall (wir berichteten) "Der Brockhaus multimedial 2007 premium" gezogen, der Wert der DVD-Edition liegt bei beinahe 50 Euro. Der Abgemahnte hat dummerweise auf die Abmahnung nicht reagiert und auch keine Unterlassungserklärung abgegeben. Durch die Kanzlei Schutt & Waetke wurde ohne vorangegangene Einstweilige Verfügung (!) oder Schriftverkehr auf Unterlassung geklagt. Bei einer Niederlage drohen dem Abgemahnten Schäden in Höhe von 18.000 Euro. Die Summe errechnet sich aus folgenden Posten: Unterlassungsstreitwert = 8.000 Euro, Schadensersatz = 5.000 Euro, Anwaltsgebühren = 1.059 Euro, Gerichtskosten = 2.000 Euro, Gutachten = 2.000 Euro.

 

Hierzulande ist es grob fahrlässig auf solche Briefe nicht zu reagieren. In einem solchen Fall sollte man sofort einen Fachanwalt seines Vertrauens konsultieren. Auf der Website des Vereins gibt es auch gute Hilfestellungen für abgemahnte Personen. Für den betreffenden Fall wurde mit Hilfe des Vereins gegen den Abmahnwahn ein Spendenkonto eingerichtet: Konto 649988854, BLZ 20030000.

(via Torrentfreak, thx!)

  • Zitat: Zitat von .nfo  So ein Quatsch, wenn ich überzeugt bin unschuldig zu sein muss ich doch keine mod. UE unterschreiben! Ich bin eigentlich Deiner Meinung. Das Problem ist, dass man trotzdem vor Gericht gezerrt werden kann. Da bei einem Zivilgericht die Unschuldsvermutung nicht gilt, muss man dann einen Anwalt haben, der den Richter überzeugen kann. Gerade die Ungewissheit, aber auch die Angst ...

  • Zitat: Zitat von SPMan  Ich bin eigentlich Deiner Meinung. Das Problem ist, dass man trotzdem vor Gericht gezerrt werden kann. Da bei einem Zivilgericht die Unschuldsvermutung nicht gilt, muss man dann einen Anwalt haben, der den Richter überzeugen kann. Gerade die Ungewissheit, aber auch die Angst vor den Kosten (auch Anwalt) und der zeitliche Auswand sowie der Stress veranlasst viele "Kunden" zu zahlen, obwohl sie ...

  • Zitat: Zitat von .nfo  Naja, da ist man als Hartz IV Empfänger wohl im Vorteil. Denn als solcher kann ich ja Prozesskostenbeihilfe beantragen, und falls ich zahlen muss bin ich ja eh zahlungsunfähig! Als ob es die sogenannte Mittelschicht da leicher hat sei mal dahingestellt.

  • eine abmahnung nicht zu ignorieren is sicher sehr fahrlässig, aber dennoch nicht so gefährlich - generell gesehen. die Anwaltskanzleien können gott sei dank nicht jeden verklagen der nicht zahlt - dazu reicht die zeit der anwälte und der gerichte nicht aus, so wird halt immer ein pechvogel rausgepickt. wenn 30% von tausenden pro monat nicht zahlen - is die wahrscheinlichkeit rausgepickt zu werden seeeehr gering, aber leider nicht gleich 0

    forgiveme am 18.06.2008 17:53
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