Der Hightech-Verband BITKOM begrüßt einerseits das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, andererseits will man Online-Durchsuchungen zur Terrorabwehr in Einzelfällen nicht grundsätzlich verneinen. Als gängige Partner der Terrorabwehr werden erneut die Netzbetreiber und Internetprovider des Landes angegeben. "Wenn durch Online-Durchsuchungen Terroranschläge verhindert werden können, dann können wir sie nicht grundsätzlich ablehnen", sagte BITKOM-Chef August-Wilhelm Scheer gegenüber den Journalisten der 'VDI Nachrichten'.
In der Pressemitteilung von vorgestern wurde noch verkündet, dass das Gericht die Auffassung des Verbandes bestätigt habe, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss. Ein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe sei aber nach Ansicht des Verbandes eh nicht zu erwarten gewesen. Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung, deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht klargestellt.
Kommentar:
So ist das also mit den juristischen Hintertürchen und Feinheiten. Kaum hat man sie wie die Richter in Karlsruhe offen gelassen, kommen auch schon diverse Politiker, Parteisprecher und Verbände daher um zu definieren, wer wann unter welchen Bedingungen durchs Türchen gehen darf. Wenn es nach eigenen Aussagen doch nur zehn bis fünfzehn Online-Durchsuchungen im Jahr geben soll, warum kann man sie nicht direkt ganz unterlassen? Wenn Wolfgang Schäuble wie aktuell angekündigt die gesetzlichen Regelung im Eilverfahren bis zum Sommer unter Dach und Fach haben will - hoffentlich wird in wenigen Monaten aus der dezenten Katzenklappe kein allzu breites Tor.
(Via de.internet.com)
terroristen kommunizieren ohne hin nur komplett verschlüsselt und auf geknackten/offenen wlan netzten und i-net cafés, das haben alleine die ermittlungen für den 11. september ergeben, jetzt kommt da ein gewisser rollstuhlfahrer der noch nie einen pc in der hand hatte und deren funktion nicht versteht und glaubt alles besser zu wissen. ich freu mich nur für die programmierer, die kriegen gutes geld auch wenn es unser wegegschmissenes ...
Dagegen hat auch keiner was. Wenn großräumige Trinkwasservergiftungen damit verhindert werden, ist das für alle gut. Gegen Filesharer lässt sich nach dem Urteil eine Onlinedurchsuchung eh nicht einsetzen. Da wird weiterhin oldschool geklingelt und es kommt dieser Fettsack von Promedia vorbei, der sich als Internetexperten bezeichnet. (http://board.gulli.com/thread/102517...-pro7-galileo/) Wenn der Dicke hier liest... melde Dich mal bei ...