In der Pressemitteilung von vorgestern wurde noch verkündet, dass das Gericht die Auffassung des Verbandes bestätigt habe, dass es für heimliche Zugriffe auf Computer besonders hohe rechtliche Hürden geben muss. Ein grundsätzliches Nein aus Karlsruhe sei aber nach Ansicht des Verbandes eh nicht zu erwarten gewesen. Online-Durchsuchungen greifen sehr viel tiefer in die Privatsphäre ein als eine Telefonüberwachung, deshalb dürften sie nur unter strengsten Voraussetzungen zulässig sein. Genau dies habe das Gericht klargestellt.
Die Aussage von BITKOM-Chef August-Wilhelm Scheer von heute klingt aber etwas anders: Man sperrt sich nicht mehr grundsätzlich gegen die Online-Durchsuchungen von Computern, hält diese in Einzelfällen für möglich, fordert aber vom Gesetzgeber strenge Begrenzungen. Ausführendes Organ der Beschnüffelungsaktionen sollen erneut die ISPs der Republik sein. Frei nach dem Motto: "So viel Sicherheitsaufwand wie nötig, so viel Privatsphäre wie möglich." Mit dem Gesetzgeber sei nach Ansicht der BITKOM ein Dialog notwendig, wie eine tragfähige Lösung zur Prävention und Verfolgung schwerer Straftaten aussehen könnte.
Kommentar:
So ist das also mit den juristischen Hintertürchen und Feinheiten. Kaum hat man sie wie die Richter in Karlsruhe offen gelassen, kommen auch schon diverse Politiker, Parteisprecher und Verbände daher um zu definieren, wer wann unter welchen Bedingungen durchs Türchen gehen darf. Wenn es nach eigenen Aussagen doch nur zehn bis fünfzehn Online-Durchsuchungen im Jahr geben soll, warum kann man sie nicht direkt ganz unterlassen? Wenn Wolfgang Schäuble wie aktuell angekündigt die gesetzlichen Regelung im Eilverfahren bis zum Sommer unter Dach und Fach haben will - hoffentlich wird in wenigen Monaten aus der dezenten Katzenklappe kein allzu breites Tor.
(Via de.internet.com)
| 6 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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Loddafnir am 29.02.2008 17:07:47: |
franz86 am 29.02.2008 17:30:22: |
Kontrolltroll am 29.02.2008 17:41:00: |