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23. Mai 2008
BITKOM erklärt Wie funktioniert der Hackerparagraph?Der IT-Branchenverband BITKOM hat eine Broschüre zu den juristischen Folgen des im Mai 2007 verabschiedeten Hackerparagraphen §202c herausgegeben. Das Material soll nach eigenen Angaben als "Leitfaden" zum Umgang mit bestimmten Computerprogrammen gelten. Der "Leitfaden (PDF) für die Bewertung von Software im Hinblick auf den § 202c, StGB des Branchenverbands zählt konkret vier Beispiele von Computerprogrammen auf, die möglicherweise unter den §202c fallen könnten und bewertet sie als "kritisch" oder "unkritisch". Demnach sind die Funktionen eines Passwort- und Verschlüsselungs-Crackers zwar kritisch. Der Einsatzzweck sei jedoch völlig "legitim" und wird folgendermaßen beschrieben: "Die Software kann für Penetrations-Tests und Angriffe nach §§ 202 a/b und §§ 303 a/b StGB eingesetzt werden." Dies seien für Computeradministratoren übliche Funktionen, um die Sicherheit der Systeme zu testen - und erwähnt dabei den größten Kritikpunkt des neuen Gesetzes, wie Rechtsanwalt und FSFE (Free Software Foundation Europe) Aktivist Michael Stehmann im Interview erklärt: "Leider hat der Gesetzgeber den Umgang mit diesen "dual use"-Programmen nicht hinreichend klar geregelt." Damit ist jedenfalls geklärt, dass BITKOM einen lockeren Umgang mit dem Hackerparagraphen vorschlägt - ob das jedoch die deutsche Justiz genauso sieht ist allerdings fraglich. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft jedenfalls noch wegen des Tatverdachts auf Verstoß gegen §202c. Demnach soll das Hackerforum hacksector.cc illegale Software verbreitet haben. Bei den Ermittlungen wurden 20 Computer und über 1000 Speichermedien beschlagnahmt. Von Rechtssicherheit ist man in Deutschland jedenfalls noch weit entfernt. Verwandte News
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Mir sagt niemand was für Software Tools ich verwenden oder schreiben darf und welche nicht! Ich sag ja auch nicht, Brigitte ab sofort musst du das Atmen einstellen. Abgesehen davon, helfen solche Verbote doch nur wirklich denen, die schlechtes Vorhaben! Denn auch die scheren sich einen Dreck um Hackerparagraphen. Dann ist noch die Frage: Was ist ein Browser? Wie soll so ein Vollspast denn wissen können was ein Hackertool ist? Heißt ... GFXman am 24.05.2008 13:58
Zitat: Zitat von GFXman Abgesehen davon, helfen solche Verbote doch nur wirklich denen, die schlechtes Vorhaben! Auch wenn der "Hackerparagraph" auf jeden Fall ziemlich geistiger Dünnschiss ist, muss ich da noch was einwerfen: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn du also nur Gutes vorhast und dein Gegenüber davon weiß, sehe ich da kein Problem. Der Vergleich mit dem Atmen hinkt übrigens ein klein ... robotangel am 25.05.2008 03:47
das prob ist wohl eher das leute lesen hackerforum hmm gleich mal der polizei zeigen und die haben ihrerseits nix besseres zu tun als dort mit wachsender begeisterung nach "illigaler" software suchen bin mal gespannt wann jmd auf die idee kommt und die "script kiddy howto" oder "hacker werden howto" meldet griever92 am 25.05.2008 09:52
Vor paar Jahren wurde ich verdächtigt der Kopf einer Hackerorganisation zu sein. Laut Polizeibericht! Es kam zu Hausdurchsuchungen, Verhöre etc. Damals hatte ich für die ganze Geschichte nur ein Kopfschütteln übrig. Ich war nicht einmal ein Scriptkiddie. Ich brachte es gerade mal fertig einen Vokabeltrainer in GWBasic zu schreiben! Nur so als Beispiel wie übertrieben die Polizei reagieren kann. Und wie sie aufgrund haltloser ... GFXman am 25.05.2008 13:42
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