Bis zum gläsernen Bürger ist es offensichtlich nicht mehr weit: Die Anzahl der elektronischen Kontenkontrollabrufe hat bei uns in Deutschland in 2007 frei nach dem Motto 'Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser' deutlich zugenommen. Vertreter von Staatsanwaltschaften, der Polizei- und andere Behörden haben laut einem Bericht der Tageszeitung 'Die Welt' in ihrer morgigen Dienstagsausgabe in 93.560 Fällen im Zusammenhang mit der Aufklärung von Strafverfahren die Kontendaten von Bürgern gezielt abgefragt. Die Statistiken entstammen der Aufsichtsbehörde des deutschen Finanzwesens, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Verglichen mit 2006 wurden dabei die Konten der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger rund 15 Prozent häufiger durchleuchtet. Als besonders fleißige Überwacher scheinen sich dabei vor allem die Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften, der Polizei und Finanzbehörden hervorzutun. Die Staatsanwälte fragten 18.002-mal die Kontendaten von Verdächtigen ab, was einer Zunahme von fast 40 Prozent entspricht. Die Polizei steigerte die Zahl ihrer beauftragten Kontenanalysen um 13 Prozent auf 54.111. Auch der Fiskus legte bei seiner Verfolgung von Steuerhinterziehungen deutlich zu, um gut zehn Prozent auf 13.061 Fälle. Kein Wunder: Seit Einführung des Kontenabrufs zum 1. April 2005 verzeichnen ausländische Banken einen starken Zuwachs an deutschen Anlegern. Das Delikate beim Kontenabruf ist unter anderem die heimliche Durchführung des Abrufs, der überwachte Bürger bekommt davon nichts mit. Auch die Möglichkeiten sich dagegen zu wehren sind eingeschränkt. Wie das Finanzgericht Düsseldorf in einem aktuellen Urteil vom 25. April 2007 feststellte, ist gegen den heimlichen Abruf direkt keine Klagemöglichkeit gegeben. Erst eigene Auskunftsersuchen oder Steuerbescheide ermöglichen eine indirekte Anfechtung der heimlichen Durchleuchtung.