gullinews am Mittwoch, 06.02.2008 17:08 Uhr
Dem Gesetzesentwurf "zur Änderung seeverkehrsrechtlicher, verkehrsrechtlicher und anderer Vorschriften mit Bezug zum Seerecht" haben die Regierung und Bundestag zugestimmt, ohne dass dies bei Presse oder in der Bevölkerung für viel Aufsehen gesorgt hätte. Offizielle Begründung ist eine "verbesserte Nutzung vorhandener Datenbanken des Bundes.", was auch immer man darunter verstehen mag.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) verteidigte seine Gesetzesinitiative. Die Daten würden ohnehin den Behörden vorliegen, es gehe dabei lediglich um eine "Erleichterung der Abläufe". Die maximale Dauer der Aufbewahrung der Daten wurde allerdings nicht geregelt. Das Verkehrsministerium teilte gestern mit, dass sich die Dauer der Speicherung nach den Zwecken richten würde, für die diese Daten benötigt werden. Man könnte beim besten Willen nicht sagen, wie lange die Bundespolizei diese Daten im Einzelfall braucht.
Lapidar ausgedrückt hätte er auch schreiben können: Die Bürgerinnen und Bürger müssen sich jetzt auch auf ihren Schiffsreisen überwachen lassen, und wir speichern die Daten einfach bis der Arzt kommt. (Via de.internet.com)
| 15 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
Ratatata am 07.02.2008 13:15:58: |
titus_shg am 07.02.2008 14:09:35: |
eliveo am 07.02.2008 15:20:49: |
Suche
Verwandte NewsBürgerrechtler kritisieren den Sicherheitsstaat
GdP will zügig neue Rechtsgrundlage für Kennzeichenerfassung
Finanzbehörden überprüfen 100.000 Webseiten täglich
Datenschutz: Drei Viertel der Europäer besorgt, aus völlig falschen Gründen
Die Lösung für den Datenschutz: UK will Datenpannen bestrafen