gulli: Beichthaus.com: für T-Mobile-Kunden per HotSpot unerreichbar

Anzeige

gulli:Newsbox

23. September 2008

Beichthaus.com für T-Mobile-Kunden per HotSpot unerreichbar

Rund 14.200 HotSpots für WLAN (Wireless Lan) gibt es derzeit in Deutschland. Schnurlose Internetverbindungen werden sowohl zu Hause als auch unterwegs immer häufiger genutzt. Eine positive Entwicklung, die alle Besitzer von tragbaren Geräten freuen dürfte und die Deutschland als IT-Standort zudem attraktiver macht. Die Freude könnte allerdings sehr schnell durch die Tatsache getrübt werden, wenn manche Anbieter wie im vorliegenden Fall dazu übergehen, bestimmte Seiten zu sperren. Ein Beispiel für diese Vorgehensweise ist die Website Beichthaus.com, die man als Nutzer der T-Mobile HotSpots lediglich über den Umweg über das Anonymisierungsnetzwerk TOR besuchen kann. Wir sind nach Eingang eines anonymen Hinweises der Sache auf den Grund gegangen.

Was früher der hölzerne Beichtstuhl in der Kirche war, ist heute unter anderem das Internet-Portal Beichthaus.com. Nicht der Priester muss sich die Schandtaten seiner Kirchgänger anhören. Nein, heutzutage kann man seine Missgriffe auch in digitaler Form hinterlassen und auf Vergebung hoffen. Vielen Besuchern geht es aber primär darum, ihre Unzulänglichkeiten einer kleinen Öffentlichkeit zur Schau zu stellen, 15 Minutes of fame für Bösewichte sozusagen.

Einer der reuemütigen Übeltäter hat beispielsweise einen Auszubildenen losgeschickt, damit dieser ihm in den Büroräumlichkeiten ein WLAN-Kabel auftreiben soll. Und das nur damit sich dieser beim Vorgesetzten blamiert, weil zuvor alle Kabel versteckt wurden. Andere gestehen, ihren Partnerinnen oder Partnern fremdgegangen zu sein. Manche Beichten sind ernster Natur. Andere Berichte entspringen offensichtlich der Phantasie der teilweise sehr einfallsreichen Besuchern. Das Beichten an sich geht anonym vonstatten, man wird aber sofort darauf hingewiesen, dass auf die Verwendung von pornografischen, beziehungsweise sexuellen Erläuterungen oder auf politisch radikale oder rassistische Äußerungen verzichtet werden soll. Auch untersagt man die Verwendung von Auszügen aus jeglichen Textvorlagen Dritter.

Doch wer die Beiträge nicht nur lesen, sondern auch darüber abstimmen oder diese kommentieren will, muss sich vorher anmelden. Während der Prozedur wird man sofort darauf hingewiesen, dass man für die Teilnahme beim digitalen Beichthaus volljährig sein muss. Erfahrungsgemäß fallen einige Berichte recht zotig aus und gehen sehr ins Detail. Trotzdem bemüht sich der Betreiber mit Sitz in Bangkok darum, die deutschen Gesetze auch von dort aus zu befolgen. T-Mobile scheint all das nicht zu interessieren: Beichthaus.com ist gesperrt. Laut der firmeneigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) fällt die Vorauswahl der Websites nicht in den Aufgabenbereich des ISPs. Punkt 5 (Inhalteverantwortung) der AGB HotSpot T-Mobile besagt: "T-Mobile stellt über WLAN einen Zugang zum Internet zur Verfügung. Die hierüber abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch T-Mobile, insbesondere nicht daraufhin, ob sie schadensstiftende Software (z. B. Viren) enthalten. Der Kunde ist für die Inhalte, welche er über HotSpot abruft, über Hotspot einstellt oder die in irgendeiner Weise von ihm verbreitet werden, gegenüber T-Mobile und Dritten selbst verantwortlich. Die Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch T-Mobile."

Beichthaus, Zensur, T-Mobile, HotSpotSoweit die Theorie. Die Praxis indes besagt das Gegenteil. Punkt 4.5 der AGB dient höchstwahrscheinlich primär dem Schutz des Anbieters, also T-Mobile, selbst. Dieser besagt, dass keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten verbreitet werden dürfen. Insbesondere betrifft dies Informationen, die "(...) zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig sind, im Sinne des § 184 StGB pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von T-Mobile schädigen können. Die Bedingungen des Jugendmedienstaatsvertrages und des Jugendschutzgesetzes sind zu beachten."

Offensichtlich reicht es den Verantwortlichen bei T-Mobile nicht, dass man zur Überprüfung des Alters lediglich sein Geburtsdatum angeben muss. Lesen kann man die Beichten sowieso ohne jede Anmeldung oder Verifizierung der Volljährigkeit. Wir haben bereits vor rund fünf Wochen den Betreiber von Beichthaus.com kontaktiert, der von diesem Vorgehen nichts wusste. Robert Neuendorf, der CEO, antwortete uns am 12. 09.2008:

"Ich bin etwas überrascht, dass T-Mobile diesen Schritt geht und damit sicherlich nicht wenige Kunden vergrault. Wenn T-Mobile Beichthaus.com sperrt, dann müssen die Verantwortlichen anscheinend versäumt haben, das gesamte Internet zu sperren. Denn Beichthaus spiegelt in den veröffentlichten Sünden nicht nur unsere Gesellschaft wieder, sondern ist auch eine Essenz von dem, was in nahezu jedem Forum, Blog oder bei großen Onlineausgaben diverser Mainstream-Unterhaltungsmedien nachzulesen ist.

Trotz unseres Standortes in Asien bemühen wir uns den strengen deutschen Jugendschutzrichtlinien zu entsprechen und arbeiten dafür auch stetig mit Jugendschutzbeauftragten zusammen. Ich werde mich in Kürze mit T-Mobile in Verbindung setzen und um Aufklärung bitten. Gerade weil Beichthaus auch viel mobil über das iPhone gelesen wird.

Alle von den Einschränkungen betroffenen Nutzer können bei uns direkt per email gern eine alternative URL für einen uneingeschränkten Zugriff erfragen."

Der Standort in Asien hat übrigens nichts mit den auf Beichthaus angebotenen Inhalten zu tun. Vor allem familiäre und gesundheitliche Gründe haben den Verantwortlichen dazu bewogen, nach Asien auszuwandern. Dass das Portal von Bangkok aus betrieben wird, ist sekundär und in diesem Zusammenhang unerheblich. Der Betreiber gibt an, er habe sich sowieso von Beginn an, an die deutsche Rechtsprechung gehalten. Wir haben uns Anfang September an den Pressekontakt von T-Mobile gewendet. Unsere E-Mail an presse@t-mobile.de blieb unbeantwortet. Nachdem wir uns insgesamt fünf Anrufe hintereinander in einer endlos wirkenden Warteschleife für Journalisten befanden, baten wir am 3.9. um 15:15 Uhr um Rückruf. Auch unsere Nachricht auf dem Anrufbeantworter des Pressekontakts blieb bis heute ohne jede Reaktion.

Es scheint, wir haben hier einen Anbieter für Telekommunikation, der selbst mit erheblichen Kommunikationsproblemen zu kämpfen hat. Oder sollte es gar daran liegen, dass man uns nicht antworten wollte? Auch die Anfrage von Robert Neuendorf von Ende August blieb bis heute unbeantwortet.

Der Tarif "HotSpot Anytime" kostet die Kunden der Bonner Mobilfunkgesellschaft 1.20 Euro für 10 Minuten Surfen. "HotSpot 180" berechnet sich wie folgt: 180 Minuten im Monat kosten 9.99 Euro. Danach wird für jede weitere Minute 0,08 Euro berechnet.

Schöne neue schnurlose Welt, in der wir da leben. Gäbe es nicht den Marktführer im deutschen Markt, der uns offensichtlich vorschreiben will, welche Webseiten wir besuchen dürfen und welche nicht. Die Internetnutzer wollen heute möglichst an jedem Ort ins Netz gehen können. So auch in Flughäfen, Hotels oder Cafés. Aber wollen wir uns im Gegenzug wirklich diktieren lassen, was wir lesen und welche Webseiten wir besuchen dürfen? An welcher Stelle beginnt Zensur und wo hört sie auf? Fragen, für dessen Beantwortung uns die Mitarbeiter von T-Mobile nicht zur Verfügung standen. Schade.

(Ghandy)Beichthaus, T-Mobile, HotSpot, Zensur, gesperrt

 

Screenshot von der Blockade:

"Lieber Nutzer,

Sie haben versucht, eine eventuell jugendgefährdende Seite aufzurufen.

[url]

Ihr HotSpot Team"

Klicken Sie auf ZURÜCK, gehen Sie nicht über Los, ziehen Sie überhaupt nichts ein.

(Quelle obiges Bild: Beichthaus.com, thx!)

  • Zitat: Geändert von Ghandy (Heute um 23:08 Uhr). Grund: das geht so nicht, ausser du magst unseren Rechtsanwalt bezahlen! YMMD! BB

    BlackBloc am 25.09.2008 00:01
  • Ups, die Bemerkung ist aber wirklich ein Hammer. Was anderes: Kennt hier noch wer ähnliche "Witze" wie das mit dem WLAN-Kabel oder Feilenfett? Finde das unglaublich witzig!

    Project_2501 am 25.09.2008 00:11
  • @Project_2501: Du solltest Dir mal eine neue Signatur zulegen. Alle Links sind tot. BB

    BlackBloc am 25.09.2008 00:29
  • Nein, ich behalte sie mir als Erinnerung und will damit auch zeigen, dass ich damals Upper war, in den guten alten Zeiten. Nicht Leecher, nicht völlig unbeteiligter,... einfach sozial und engagiert. Und vielleicht findet sich ja jemand hier, der mal was per PN aus meinen guten alten Zeiten anfordert gerade weil es noch in meiner Signatur ist und vielleicht noch online.

    Project_2501 am 25.09.2008 01:30
  • © copyright 1998-2009 gulli.com  | home | sitemap | kontakt | impressum | partner | downloads |