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BDK-Chef Jansen: VDS-Urteil "hochgefährlich"

Annika_Kremer am Dienstag, 09.03.2010 15:40 Uhr

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Klaus Jansen, Chef des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hält das kürzlich erfolgte Urteil zur Vorratsdatenspeicherung für extrem gefährlich. Nun schrieb er sogar einen Offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel, in dem er "Schadensbegrenzung" forderte.

Jansen erklärt in dem Brief, seine Kollegen und er hätten auf das Urteil - das die Vorratsdatenspeicherung bis zur Erstellung eines neuen, mehr Datensicherheit garantierenden Gesetzesentwurfs auf Eis legt - "konsterniert" reagiert. Er kritisiert insbesondere das Fehlen einer Übergangsregelung. Dies, so der Polizeivertreter, habe dazu geführt, dass "das, was gestern noch Beweismittel oder Ermittlungsansatz war, nun unmittelbar nach dem Urteil gelöscht werden musste." Mit drastischen Formulierungen betont Jansen die von ihm angenommene Gefährlichkeit dieses Vorgehens. So sei "ein Flurschaden bei Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr entstanden, der in seiner Tragweite überhaupt noch nicht abzuschätzen ist."

Laut Jansen soll es bereits konkrete Auswirkungen des Urteils auf die polizeiliche Arbeit gegeben haben. Er erklärt, es seien bundesweit "bereits in den ersten Tagen nach dem Karlsruher Urteil hunderte Ermittlungsakten geschlossen" worden, da die betreffenden Verbrechen "ohne die Nutzung der Verkehrsdaten nicht aufzuklären" seien.

Jansen kritisiert, das vernichtende Urteil sei vor allem die Schuld der Bundesnetzagentur, die sich jahrelang nicht um ausreichende Sicherheitsvorkehrungen bemüht habe. Deswegen bezeichnet er die Kritik des Bundesverfassungsgerichts, die sich ja vor allem auf die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung bezieht, ausdrücklich als "berechtigt".

Zudem, so Jansen, fehle es Ermittlern und Justiz an technischer Kompetenz. Sie könnten daher kaum noch ihren Pflichten nachgehen, ohne "in fast schon verantwortungsloser Weise abhängig zu sein von Lobbyisten aus dem Bereich der IT–Industrie (Politik) oder sich ausgesprochen einseitig vor der Urteilsfindung durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten zu lassen (BVerfG)." Er kritisiert, "Kriminalpolizei und/oder Opfer" spielten bei den Beratungen von Politik und Justiz "nach wie vor keine Rolle". Diese Problematik sieht Jansen auch bei der eingesetzten Enquete-Kommission zur Netzpolitik gegeben. "Aus vielen Gesprächen des BDK mit der sog. Netzkultur wurde deutlich, welche Wirklichkeitsverzerrungen und zum Teil naive Vorstellungen dort dazu vorherrschen, was die Kriminalpolizei tut oder darf. Diese Naivität muss zu meinem Bedauern auch bei den 'Polizeiexperten' konstatiert werden, die in dieser Lage (wie immer) nach mehr Polizei rufen, die bei weniger Handlungsspielräumen dann im Internet spazieren gehen sollen", berichtet der BDK-Vorsitzende. Er geht auch mit Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hart ins Gericht und wirft ihr vor, sich dafür "feiern zu lassen", auf Sicherheitslücken nicht umgehend zu reagieren.

Insgesamt sieht Jansen die Polizei im Netz im Hintertreffen und durch zu viele Vorschriften behindert. Wenn sich der derzeitige Trend fortsetze, werde "die Kriminalpolizei in den erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten beschränkt und der Bürger im Netz total sich selbst überlassen", erklärt der BDK-Vorsitzende in einer Formulierung, die fast an die von konservativen Politikern gern zitierte Rhetorik von den "rechtsfreien Räumen" im Internet erinnert. Das aber will man beim BDK nicht hinnehmen.

Der BDK fordert daher eine möglichst schnelle Verabschiedung eines neuen, verfassungskonformen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Und weil einem die momentanen Bemühungen in diese Richtung zu zögerlich erscheinen, wendet man sich mit diesem Wunsch nun direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diese wird "nachdrücklich gebeten", in Sachen Netzpolitik "die Zügel selber in die Hand zu nehmen". "Setzen Sie sich an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien", fordert Jansen. 

Man darf gespannt sein auf die Reaktion der Bundeskanzlerin, die sich in der Vergangenheit bei derartigen Themen meist zurückhielt. Auch die Gegner der Vorratsdatenspeicherung dürften Jansens Ausführungen nicht unwidersprochen hinnehmen, zumal der BDK bisher keine Zahlen vorlegte, die die angebliche Behinderung der Ermittlungsarbeit untermauern. Die vorhergesehene Kontroverse zur Netz- und Sicherheitspolitik jedenfalls scheint momentan zunehmend an Hitzigkeit zu gewinnen.

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39 Reaktionen zu dieser Nachricht
  • hinterbaenkler am 02.04.2010 19:06:23

    Das bezieht sich wohl auf meine Aussage bezüglich der Urheberrechtsverletzung die sich wiederum auf die Aussage des Textes stützt. Somit stimme ich dir zu und frag auch mal, welche Akten denn nun wirklich geschlossen werden mussten??? sorry daß ich jetzt erst antwort...

  • hinterbaenkler am 28.03.2010 13:18:07

    Nur hat er eine Tatsache vergessen...Die Hand die einen füttert, sollte man nicht unbedingt beißen. Die Macht des Pöbels haben schon vorher viele Herren Diktatoren unterschätzt und sich in Sicherheit gewogen... Na,na,na - da bist nun aber sehr ...

  • Sempralon am 11.03.2010 13:18:52

    Man merkt Herrn Jansen deutlich die Ahnungslosigkeit an wenn man sich den letzten Satz anschaut. Das Internet sei eines der neuen Medien? Auf welchem Planeten lebt der Mensch? :rolleyes: Auf dem Planeten der etablierten Politiker ... Wolkenkuckukshain!...

  • M17 am 10.03.2010 19:12:00

    Und weil einem die momentanen Bemühungen in diese Richtung zu zögerlich erscheinen, wendet man sich mit diesem Wunsch nun direkt an Bundeskanzlerin Angela Merkel. Diese wird "nachdrücklich gebeten", in Sachen Netzpolitik "die Zügel selber in die Hand zu nehmen". "Setzen Sie sich an die Sp...

  • -Baxter- am 10.03.2010 18:49:09

    Punkt 1: Auch schon vor dem BVG-Urteil war die Verwendung der Vorratsdaten stark eingeschränkt auf sog. Katalogstraftaten, durchweg auf Verbrechen. Urheberrechtsverletzungen gehören nicht dazu, auch kein Cybermobbing oder ähnlicher Quatsch. Tja...Da haste grundsä...

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