gullinews am Freitag, 22.05.2009 10:39 Uhr (Rating: 


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Es scheint so, als wäre der vorangegangene Monat in Bayern derjenige gewesen, bei dem die unverhältnismäßigsten Eingriffe in die Grundrechte von deutschen Bürgern ausgeführt wurden, die per Tauschbörse urheberrechtlich geschützte Werke verbreitet hatten.
Der erste Fall hat sich offensichtlich Anfang April diesen Jahres abgespielt. Ein Richter am Amtsgericht München unterzeichnete hierbei einen Hausdurchsuchungsbeschluss für das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Slumdog Millionär". Die DVD ist bei Amazon für 17,95 Euro käuflich zu erwerben.
Der zweite Fall stammt von Mitte April 2009. Hier hat ein Richter am Amtsgericht Augsburg eine Hausdurchsuchung genehmigt, weil der Verdächtige das Werk "The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge" illegal heruntergeladen und verbreitet haben soll. Das Spiel kostet im Handel lediglich 39,95 Euro.
Besonders interessant ist jedoch der Kommentar der zweiten Person, deren Haus durchsucht wurde. Diese hielt gegenüber Abmahnwahn-Dreipage fest: "Danach schrieben die Beamten noch ein Protokoll über die Hausdurchsuchung (HD), was sie alles beschlagnahmt hatten und schon waren die wieder weg. Die HD dauerte etwa 45 Minuten. Als man meine PCs einlud, sah ich, dass sie bereits einen PC im Kofferraum hatten und hab gleich einmal nachgefragt, ob ich heute nicht der Erste wäre. Ich bekam zur Antwort: 'Nein sie sind nicht der Erste. Wir stellen uns immer Routen zusammen, wo wir dann mehrere Hausdurchsuchungen durchführen, aber meist ist es wohl wegen Musikdateien.'"
Der dritte Fall ist etwas anders geartet. Der Hausdurchsuchungsbeschluss stammt hier von Anfang Mai 2009 und kommt ebenfalls vom Amtsgericht Augsburg. Dieses genehmigte eine Hausdurchsuchung für zwei MP3s. Es handelt sich dabei um die Tracks "I Listen To Music" von D.D. Alliance (1,29 Euro) sowie "Givin The World To You" von Josh Jackson (1,29 Euro). Es scheint gerade so, als hätte die Unverletzlichkeit der Wohnung, ein festgeschriebenes Grundrecht, im Falle von Urheberrechtsverletzungen gerade einmal einen Wert von einer MP3. Besonders pikant auch die Begründungen in den Hausdurchsuchungsbeschlüssen: Im Falle von Slumdog Millionairs teilt man folgendes mit: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vor den offiziellen Kinostart." Für das PC-Spiel The Westerner 2: Fenimore Fillmore's Revenge lautet die klare Ansage: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung aufgrund des Verbreitens vier Tage nach Verkaufsstart." Besonders hervorzuheben ist jedoch eine Textpassage aus dem Hausdurchsuchungsbeschluss wegen der zwei MP3-Dateien: "Die Staatsanwaltschaft bejaht (ein) besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung."
Treffenderweise hat sich Abmahnwahn-Dreipage mit dem bekannten Strafverteidiger Udo Vetter unterhalten und ihn zu diesen Hausdurchsuchungen befragt. Auf die Frage, ob er von ähnlichen Fällen wüsste, erklärte dieser: "Unrechtmäßige Hausdurchsuchungen sind an der Tagesordnung. Meist geht es in einem solchen Stadium jedoch nicht um Profilierung, sondern die Durchsuchung ist Resultat von Trägheit und Unkenntnis. Trägheit, weil man sich halt Arbeit spart, wenn man gleich beim Beschuldigten einmarschiert, statt vernünftig zu ermitteln. Unkenntnis, weil viele Behörden noch nicht in der Informationsgesellschaft angekommen sind."(Firebird77)
(via abmahn-dreipage, thx!)
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kleini75 am 10.06.2009 14:20:32: |
Shadow27374 am 10.06.2009 14:26:18: |
Lord0fDarkness am 11.06.2009 11:40:17: |