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11. März 2008

Automatische Kennzeichenerfassung legal? Heute Urteil aus Karlsruhe erwartet

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet heute um zirka 10 Uhr sein Urteil über die Rechtmäßigkeit der automatischen Erfassung von Autokennzeichen durch die Polizei. Auslöser war die Klage dreier Autofahrer gegen die Polizeigesetze Hessens und Schleswig-Holsteins. Sie sehen ihr Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung verletzt und befürchten, dass die Behörden mit Hilfe der gespeicherten Daten Bewegungsbilder der Bürger erstellen könnten.

Der Vorwurf der Kläger: Der elektronische Abgleich der Nummernschilder mit Fahndungsdatenbanken, der in insgesamt acht Bundesländern zulässig ist, würde eine "lückenlose Kontrolle" ermöglichen und betrifft so die gesamte Bevölkerung. Die Vertreter der Länder sehen dagegen den Datenschutz kaum betroffen, weil nur die Treffer aus der Fahndungsdatenbank gespeichert und die Kennzeichen nach eigenen Angaben unverzüglich wieder gelöscht werden. Das automatische Scannen aller Autokennzeichen ist der Polizei bereits in jedem zweiten Bundesland der Republik erlaubt. Neben Hessen und Schleswig-Holstein sind dies Bayern, Bremen, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz. Baden-Württemberg wollte diesen Sommer ebenfalls nachziehen. Darüber hinaus existieren auch auf Bundesebene vergleichbare Pläne.

Die Autokennzeichen werden entweder von stationär installierten Einrichtungen oder von mobilen Polizeifahrzeugen erfasst. Allein in Hessen wurden im Vorjahr über eine Million Kennzeichen automatisch gescannt und mit den Fahndungslisten verglichen. Die Trefferquote dieser Datenmenge darf mit 0,3 Promille als erbärmlich bezeichnet werden. Anstatt von Schwerverbrechern oder Terroristen wurden zumeist nur Fahrer entdeckt, die zum Zeitpunkt der Überwachung ihr Auto nicht pflichtversichert hatten. Die Kläger argumentieren, die Polizei wird mit diesem Gesetz zu einer massenhaften heimlichen Beobachtung von Unverdächtigen ermächtigt. Zudem wurde bisher nicht endgültig geklärt, was mit den Daten nach der Erfassung genau passieren soll und wer (z.B. Geheimdienste in In- und Ausland) noch alles darauf zugreifen darf.

Die Länder verteidigen den Einsatz trotzdem. Der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU) sprach noch im November bei der mündlichen Verhandlung von einem "Grundrechtseingriff an der Bagatellgrenze". Er kann keinen Unterschied zu den herkömmlichen Polizeikontrollen entdecken, wo der Polizist von Hand das Kennzeichen notieren würde um es von seinen Kollegen anhand der Datenbank überprüfen zu lassen. Möglicherweise sind die Länder die falschen Ansprechpartner für dieses Verfahren, Gesetze über strafrechtliche Belange darf nur der Bund erlassen. Die Kammern der Länder sind nur für Gesetze zum Zweck der Prävention zuständig.

In der Vergangenheit verwarf der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts bereits mehrfach Sicherheitsgesetze, die zu tief in unsere Privatsphäre eingedrungen sind. Erst vor kurzem scheiterte das Gesetz zur Online-Durchsuchung aus NRW. Das Urteil hat auch weitreichende Folgen für eine Regelung auf Bundesebene, die die Große Koalition in den kommenden Wochen ausarbeiten will. Keinen Bestand vor den Richtern hatte auch im Jahr 2005 der geplante "Große Lauschangriff". (Via Tagesschau.de)

Update:

Das Bundesverfassunsgericht erklärte in seinem heutigen Urteil die automatisierte Kennzeichenerfassung in Hessen und Schleswig-Holstein für verfassungswidrig. Der Generalsekretär der Piratenpartei Schleswig-Holstein, Klaus Petersdorf, zählte neben den Klägern aus Hessen ebenfalls zu den Beschwerdeführern. Die Verfassungsrichter entschieden, dass der massenhafte Abgleich von KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdatenbanken nicht zulässig sei. Es sei nicht genau geregelt bei welchen Anlässen die Polizei KFZ-Kennzeichen mit Fahndungsdatenbanken abgleichen dürfe. Dies widerspreche dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, so die Karlsruher Richter. Schon im Vorfeld hatte Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig Holstein, verfassungsrechtliche Bedenken geäußert.

(Via Piratenpartei.de)

  • Warum nicht öfters solche Urteile? Cu Verbogener

    Verbogener am 12.03.2008 17:21
  • @Aloa, das erste # passt nicht so ganz. Noch werden die IPs ja nicht abgeglichen. Aber an das 2. # musste ich heute Morgen auch sofort denken, als der Richter das Urteil verlas. VDS könnte damit die 3. grosse Ohrfeige vom BVG werden. Gruss Moses

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