gulli: Australien: Web-Fahndung nach Kriminellen mit Bildern aus Handys
01. April 2008

Australien Web-Fahndung nach Kriminellen mit Bildern aus Handys

Der Großteil aller Handybesitzer hat auch die Möglichkeit mit seinem Gerät Fotos und Videos aufzunehmen. Dies möchte sich nun die Polizei von New South Wales in Australien zum Nutzen machen und den Bürgern, die Bilder und Videos von Straftaten machen konnten, die Möglichkeit bieten diese online zu Ermittlungszwecken zu übertragen.

Umgesetzt werden soll das in Form eines Portals, in dem jeder Bürger Bilder und demnächst auch Videos von Straftaten uploaden kann. Der Startschuss oder viel mehr die Idee für das Projekt entstand im Jahre 2005, seither wird unter dem Namen "VIEW" ( Video Image Evidence on the Web) daran entwickelt.

Ein großes Thema bei derartigen Vorhaben ist gewiss die Anonymität der Benutzer, jedoch auch diese soll gewahrt werden, indem man mit speziellen Referenznummern die auch den Login-Namen darstellen verwendet. So kann die Polizei bei eventuellen Rückfragen darauf zurückgreifen. Der Bürger selbst bleibt anonym. Erfolge mit einem ähnlichen Projekt verzeichnet die Polizeistation von Queensland in Australien, dort sind seit dem Beginn der Web-Fahndung über 1800 Bilder von potenziellen Straftaten eingegangen.

Kommentar: Stellt sich natürlich die Frage, ob man bei den nahezu überall postierten Überwachungskameras und der ständig wachsenden Überwachung, die immer mehr unserer Schritte verfolgt, jetzt auch noch die Hobbysherrifs bei ihrer Tätigkeit aktiv unterstützen sollte. Die Wahrung der Anonymität ist ebenfalls strittig. Der Bürger hat beim Besuch der entsprechenden Website ja bereits seine IP hinterlassen, außer er surfte von einem Internetcafé aus oder benutzte einen Anonymisierungsdienst. Wenn die Bilder eine unaufgeklärte Straftat zeigen, werden die Beamten der Polizei nicht lange überlegen müssen, ob sie die Identität des entsprechenden Uploaders feststellen sollen oder nicht. (Autor: S. Gruber, Kommentar: Ghandy)

(Via winfuture.de)

  • 10 Kommentare zum Artikel
  • Zitat: Zitat von Alefthau Das macht genauso wenig einen Unterschied als wenn derjenige einfach so heute eine Anzeige macht. Es geht hier darum das wenn jemand mehr oder weniger Zufällig ein Foto/Video von einer Straftat macht dieses zur Fahndung genutzt werden kann. Ein Beispiel: Eine Gruppe verkloppt einen einzelnen und man schafft es zufällig ein Foto/Video zu machen wo die Täter mehr oder weniger gut darauf ...

  • Zitat: Zitat von Bodkov Ich denke halt das so ein Dienst es wesentlich verlockender macht Leute wegen einer Bagatelle zu verpetzen oder ihnen eins reinzuwürgen aus "Spass" oder weil sie nichts besseres zu tun haben das werden sie tunlichst unterlassen, da falsche verdächtigung ebenfalls unter strafe steht. vllt haben sie auch lust zu latzen?

    Wandang am 06.04.2008 22:24

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