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07. April 2008

Australien Polizeibeamte verteilten Filme über eigenes Netzwerk

Nach einer kürzlichen Prüfung der eigenen Computersysteme musste die australische Polizei feststellen, dass hunderte ihrer Computer zum illegalen Verteilen von Filmen benutzt wurden. Zwar sei der Ursprung der Filme nicht klar identifizierbar, aber mit großer Wahrscheinlichkeit wurden sie über ein Peer-to-Peer-Netzwerk heruntergeladen und dann über das interne Netzwerk verteilt.

Man hat eine interne Kontrolle bis in die höchsten Gremien angeordnet, aber schon jetzt heißt es vonseiten der Polizei, es werde kein Strafverfahren gegen die Beamten geben, dafür wäre die Zahl der involvierten Beteiligten viel zu hoch.

Dies könnte sich zu einem einmaligen Präzedenzfall für Australiens Filesharer entwickeln, wenn selbst Angestellte des Justizwesens nicht für Verstöße gegen das Urheberrecht verurteilt werden. Umso schwieriger könnte es sich in Zukunft erweisen, einen Richter davon zu überzeugen einen Filesharer zu bestrafen, wenn man auf der anderen Seite solche Vergehen in den eigenen Reihen nachlässig behandelt. Ironischerweise meldet sich an dieser Stelle die australische Föderation zur Bekämpfung von Urheberrechtsvergehen (AFACT), die noch vor Kurzem in Stellungnahmen, die enge Zusammenarbeit mit der Polizei betont habe. Man wolle eine explizite Erklärung, wieso die Beamten für eine solch schreckliche Tat ungeschoren davon kämen. Vielleicht hat die enge Zusammenarbeit mit der AFACT die Beamten zu einer solchen Einstellung gegen über diesem so genannten "Verbrechen" geführt.

Das Gesetz in Australien sieht für Urheberrechtsvergehen drakonisch anmutende Strafen von bis zu 35.500 Australischen Dollar für jedes Vergehen vor und, wie auch in Deutschland, bis zu fünf Jahren Gefängnisaufenthalt. Bei der hohen Zahl der Beteiligten würde die Durchführung solcher Strafen die australische Polizei wesentlich in ihrer Funktionalität einschränken, was das Dilemma dieser Angelegenheit für die entsprechenden Führungsgremien der Polizei erklärt.

Eins aber sollte klar sein: Wenn selbst Beamte der Justizbehörde, die das Gesetz vertreten, dieses missachten, sollte man sich zukünftig über den Sinn solcher Regelungen Gedanken machen, ob diese noch zeigemäß sind. (Autor: bitrao)

(Via TorrentFreak)

  • Zitat: Zitat von 20hz die sind doch auch nur menschen ja, und warum sollten Gesetzeshüter die Lobbyisten und ihre Selbstjustiz achten?

    Sonnentier am 08.04.2008 14:02
  • Zitat: Zitat von quasimodo2000  Wie heisst es doch so schön : Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich, aber manche sind eben gleicher. So ein astreine Bestätigung gibts selten ja das ist wirklich richtig, es würde auch niemand einem politiker wie der merkel oder so eine geldstrafe aufbrummen wen die was illegal runterladen würden!

    Lauch_Spargel am 08.04.2008 15:18
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