gulli: Aufruf zur Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung
22. November 2006

Aufruf zur Sammelklage gegen Vorratsdatenspeicherung

"Die anlasslose, zwangsweise Protokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist ein eklatanter Verfassungsverstoß" - der Vorwurf des AK Vorratsdatenspeicherung zur geplanten Überwachung der Telekommunikation in Deutschland ist nicht neu. Bisher einmalig in der deutschen Geschichte sei dagegen der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde.

Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begründet die Aktion einleuchtend:

"Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."

An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises findet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.

Christoph Gusy, Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt:

"Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."

Trotz zahlreicher Bedenken und den begründeten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Justizministerium für die massiven Überwachungspläne entschieden und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch auf EU-Ebene sind die Datenspeicherpläne nach wie vor höchst umstritten. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird gegen die Richtlinie geklagt, die Länder zur rechtlichen Umsetzung der Datenspeicherung zwingen soll

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.

  • 33 Kommentare zum Artikel
  • Hi! Ich bin erst heute auf diese "Sammelklage" gestoßen und wollte mich nun auch beteiligen! Zu dem Beiblatt zur Kostenfreiheit: Zitat: Zitat von www.heise.de/newsticker/meldung/81400 Die Kostenfreiheit wird auf der eigentlichen Vollmacht laut dem Arbeitskreis nur deshalb nicht erwähnt, da diese im Fall der Beschwerdeeinreichung im Original an das Verfassungsgericht geht. Für dieses sei eine ...

    Mat Linsolve am 03.04.2007 19:03
  • Also das mit der Kostenfreiheit ist kein Thema, soviel wurde längst klargestellt... ein extra Hinweisbrief ist da nicht nötig... und der arme Mann erstickt ja sicher schon in den Dingern

    ludwighagen am 04.04.2007 00:44
  • Ok, danke! Dann werd ich meinen auch mal losschicken! Zitat: Zitat von ludwighagen und der arme Mann erstickt ja sicher schon in den Dingern Ja, schon über 3.300!

    Mat Linsolve am 04.04.2007 10:13
  • hier falls es euch interessiert http://www.vorratsdatenspeicherung.d...d=92&Itemid=77 aufruf zur demo

    DieterDuensing am 09.04.2007 13:30

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