Ralf Bendrath vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung begründet die Aktion einleuchtend:
"Frau Zypries will vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern werden. Wir sammeln vorsorglich Beschwerdeführer für den Fall, dass SPD und Union dieses verfassungswidrige Vorhaben tatsächlich umsetzen sollten. Wenn die Koalition unzählige Menschen bespitzeln lassen will, dann werden sich auch unzählige Menschen in Karlsruhe dagegen zur Wehr setzen."
An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite des Arbeitskreises findet sich ein Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte" ist.
Christoph Gusy, Professor der Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld begründet seine Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde wie folgt:
"Das geplante Gesetz begründet eine allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis, unvereinbar."
Trotz zahlreicher Bedenken und den begründeten Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit hat sich das Justizministerium für die massiven Überwachungspläne entschieden und einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Auch auf EU-Ebene sind die Datenspeicherpläne nach wie vor höchst umstritten. Vor dem Europäischen Gerichtshof wird gegen die Richtlinie geklagt, die Länder zur rechtlichen Umsetzung der Datenspeicherung zwingen soll
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.
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ludwighagen am 04.04.2007 00:44:11: |
Mat Linsolve am 04.04.2007 10:13:24: |
DieterDuensing am 09.04.2007 13:30:47: |
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