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13. April 2008
ARD und ZDF wehren sich gegen 7-Tage-InternetDer aktuelle Arbeitsentwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages sieht enorme Einschränkungen des Öffentlich rechtlichen Rundfunks vor. Dieser soll sich in Zukunft nur noch "sendungsbezogen" im Internet präsentieren dürfen und müsse seine Angebote nach 7 Tagen aus dem Netz nehmen. ARD-Vorsitzender Fritz Raff sieht sich "ins medientechnische Mittelalter" zurückversetzt. Nach der derzeitigen Situation sollen die Online-Angebote von ARD und ZDF stark eingeschränkt werden. Webinhalte würden nur noch "sendungsbezogen zulässig" sein. Das hätte weitreichende Folgen für den öffentlich rechtlichen Rundfunk. Damit würden laut dem NDR-Magazin Zapp neben den sog. "Dossiers", die weiterführende Informationen zu bestimmten Themen liefern sollen, auch Internetportale wie planet-schule.de unzulässig, da diese sich auf keine konkrete Sendung beziehen. Das "tagesschau.de Blog" wäre ebenfalls genauso verboten wie Nachrichten bei tagesschau.de, welche nicht im TV ausgestrahlt wurden.
Freuen tun sich lediglich die Zeitungsverleger. Diese sehen den öffentlich rechtlichen Rundfunk nicht eingeschränkt, sondern gar gestärkt. "Der Staatsvertragsentwurf erweitere vielmehr den Online-Auftrag von ARD und ZDF hin zur sog. dritten Säule, indem er sendungsunabhängige Videos und Audiobeiträge erlaube." So der Verband Deutscher Zeitungsveleger (VDZ) in einer Pressemitteilung. Der VDZ hatte bereits in der Vergangenheit vermehrt die Online-Angebote von ARD und ZDF kritisiert. Der ARD-Vorsitzende Fritz Raff sieht den öffentlich rechtlichen Rundfunk dagegen von den privaten Medien bedroht:
(Bericht: Malo) Trackbacks
Zitat: "Das Internet gehört allen und nicht nur denen, die dort Milliardenbeträge umsetzen wollen. Gerade hier braucht die Gesellschaft auch Angebote, die nicht nur von Gewinninteressen bestimmt sind." Das sollten sich die ÖR mal auf die eigene Fahne schreiben und einfach mal drüber nachdenken. one am 20.04.2008 13:22
edit nachtrag (mal nach oben gerückt, weils es wichtigerere informationen enthält als meine nicht immer ganz einfach nachzuvollziehende argumentation) auf http://www.nebeneinkuenfte-bundestag.de/ steht ZDF, Mainz im ranking auf platz 2 als "Arbeitgeber der meisten Abgeordneten" die abgeordneten (deine /unsere/meine gewählten "vertreter") welche per gesetz deine/unsere/meine enteignung vertreten und sich davon[(von ... ENRIC0 am 26.04.2008 04:15
Zitat: Zitat von ENRIC0 meine nicht immer ganz einfach nachzuvollziehende argumentation Absolute Zustimmung! Das geht schon am Anfang los: Daß das ZDF der "Arbeitgeber der meisten Abgeordneten" ist, liegt vermutlich am Wesen des Fernsehrates, in dem 77 Mitglieder "die im Bundestag vertretenen politische[n] Parteien (außer der Linken) und weitere gesellschaftliche Gruppen vertreten". DAS Argument war ... Schattenspieler am 27.04.2008 17:02
hallo schattenspieler, freut mich von dir zu lesen. mangels zeit, möchte ich vorerst auf den zentralen punkt ÖR-Internet eingehen. ÖR im Internet, Cui bono? hervorheben möchte ich, das der vergleich mit den 4 konzern welche die deutsschparachige presse im TV gleichgeschaltet und monopolartig dominieren, hier in meiner betrachtung aussen vor bleiben, weil ein fehlendes einschreiten der monopolkommission oder ähnlichem, keine ... ENRIC0 am 28.04.2008 02:05
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