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30. Juni 2008

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Datenschützer sind optimistisch

Morgen, am 1. Juli 2008, verhandelt der europäische Gerichtshof über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) sehen der Verhandlung optimistisch entgegen. Das Urteil, welches allerdings erst in einigen Monaten erwartet wird, könnte dabei weitreichende politische, als auch juristische Folgen haben.

Bei der irischen Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) geht es dabei zwar keineswegs um die Rechtmäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung an sich. Irland hält die Zuständigkeit der EG im Falle der Vorratsdatenspeicherung lediglich formal für ungültig. Dennoch erwarten die Datenschützer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, dass die Richtlinie gekippt wird, wodurch "auch der Weg für das Bundesverfassungsgericht frei [wird], die Umsetzung in Deutschland zu kippen", erklärt Suat Kasem vom Arbeitskreis. Padeluun vom FoeBuD wäre es außerdem am liebsten, "wenn die Politik das Urteil nicht abwartet, sondern das Gesetz aus einem Erkenntnisprozess heraus kippt".

Die Datenschützer kritisieren bei der verdachtslosen Speicherung von Telekommunikationsdaten die Einschränkung der Bürgerrechte. So sollen Bürger die Telekommunikation weniger frei nutzen, wenn sie sich überwacht fühlt, wie eine Forsa-Umfrage jüngst belegte. Die Sammlung von Telekommunikationsdaten sei außerdem vor dem Hintergrund der jüngsten Spitzelskandale, wie beispielsweise bei der Telekom besonders kritisch. Angesichts solcher Vorkommnisse kann man auf die Sicherheit seiner Daten kaum vertrauen.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung empfiehlt den Bürgern außerdem, sich gegen die Vorratsdatenspeicherung zur Wehr zu setzen. So solle man sich an die Datenschutzbeauftragten seines Telefonanbieter, Handyprovider, Emailkonten-Anbieter oder Internetprovider wenden und die Löschung seiner Verbindungsdaten verlangen. Der Arbeitskreis empfiehlt außerdem, Prepaid-Handykarten oder kostenfreie Email-Konten unter falschem Namen anzumelden, was "auch in Zukunft vollkommen legal" sei. Für die anonyme Kommunikation empfehlen die Bürgerrechtler außerdem die Nutzung von Anonymisierungsdiensten.

  • Mit der Initiative AK Vorratsdatenspeicherung gehe ich absolut konform - hands down. Was allerdings verabschiedete Richtlinen angeht, die sind doch so verbindlich, wie die Aussage eines Lügners. Lohnt es sich daher gegen eine Empfehlung vorzugehen?

    DieNazgul am 30.06.2008 21:58
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