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06. April 2008

Anwältin erhält in Frankreich Berufsverbot

Rückschlag für Logistep: In Frankreich ist eine Anwältin der Filesharing-Jäger für ihre Vorgehensweise zu einem sechsmonatigen Berufsverbot verurteilt worden. Elizabeth Martin wurde außerdem für zehn Jahre aus allen Berufsverbänden ausgeschlossen.

Frau Martin hatte Abmahnungen an Personen geschickt, die angeblich das Spiel "Call of Juarez" über ein P2P-Netzwerk heruntergeladen haben. Darin forderte sie im Namen des Rechteinhabers Techland die Zahlung von 400 Euro Abmahngebühr. Die Disziplinarinstanz der Pariser Anwaltskammer bemängelte nun die Wortwahl der Anwältin: "Mit der Entscheidung, aggressive Methoden nachzuahmen, um Zahlungen zu erzwingen, hat [sie] auch gegen den Codex verstoßen, der klärt, dass ein Anwalt eine Situation oder die Ernsthaftigkeit einer Lage nicht verfälschend darstellen darf".

In den Schreiben hatte es unter anderem geheißen, dass es bei einer Zahlungsverweigerung zum Prozess kommen werde. Für den Fall einer Prozessniederlage drohe den Angeschriebenen eine Übernahme der beiderseitigen Gerichtskosten in Höhe von "hunderttausenden Euro". Die Wortwahl erinnert stark an Abmahnungen der in Großbritannien für Logistep tätigen Anwaltskanzlei Davenport Lyons.

Der Fall ist nicht der erste Skandal um den Schweizer Anbieter Logistep. Schon zweimal wurden dem Unternehmen dieses Jahr gerichtliche Empfehlungen gegeben, wie ihre Vorgehensweise geändert werden sollten: In Italien wie in der heimatlichen Schweiz.

Ein Vorgehen, das nicht nur unter Filesharern auf wenig Gegenliebe stößt: Elizabeth Martin wurde von ihren eigenen Anwalts-Kollegen angezeigt. (Autor: Simon Columbus)

(Via TorrentFreak)

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