|
08. Mai 2008
Anti-Porno Kampagne Mutter gewinnt Kampf gegen pornografische GewaltdarstellungenNach drei Jahren beendet die Britin Liz Longhurst ihre Kampagne gegen pornografische Darstellungen, die in erster Linie auf dem zuführen roher Gewalt beruhen. Dieser Kampf war die vergangenen Jahre ihr einziges Ziel, nachdem ihre Tochter Jane von einem Sexualstraftäter ermordet wurde. Dieser hatte sich seine Anregungen von Internetseiten geholt, die entsprechende Inhalte darstellen. Am 14. März 2003 ermordete Graham Coutts die 31-jährige Jane Longhurst, indem er sie mit einem Paar Nylon Strümpfe strangulierte. Seine Anregung für dieses Szenario hat er, so dass Gericht, u. a. von diversen Internetseiten bezogen. Während des Prozesses gestand er, dass er entsprechende Seiten angesurft hatte und sich dort auch Material heruntergeladen hatte. Die Darstellungen reichten dabei von simpler Gewaltzuführung, hin zu Strangulationen und sogar Nekrophilie. Nichtsdestotrotz bestritt er, Jane Longhurst ermordet zu haben. Vielmehr sei es ein Unfall gewesen, und sie beiden hätten heimlich eine Beziehung geführt. Diese Aussage wurde jedoch u. a. vom Gerichtsmediziner als Lüge entlarvt, der festhielt, dass bei einer schnellen Reaktion die Frau überlebt hätte. Dies war jedoch nicht gewollt. Mrs. Longhurst war sich wie sie selbst sagt seit langem bewusst, dass sie mitunter als "schreckliche Spielverderberin" verstanden werden könnte. Viele würden argumentieren, dass zahlreiche Frauen solche Darstellungen freiwillig machen. Sie selbst sei jedoch davon überzeugt, dass die Mehrheit dazu gezwungen wurde. "Manchmal müssen eben die Freiheiten von gleichgesinnten Menschen, aufgrund des Verhaltens einiger weniger, eingeschränkt werden", so ihre Feststellung während ihres 3 Jahre andauernden Kampfes, in welchem sie über 50.000 Unterschriften für eine Gesetzesänderung in einer Petition einholte. Die Polizei indes äußerte sich skeptisch, ob die Gesetzesänderung den gewünschten Erfolg einbringe. Man schätze die Zahlen im Vorfeld sehr gering ein. Ursache hierfür sei die Tatsache, dass entsprechendes Material auch vor der Gesetzesänderung nicht verfügbar gemacht werden durfte. Man habe es jedoch früher mit den Anbietern der Produkte zu tun gehabt. Jetzt seien auch einzelne Personen betroffen, die dieses Material mitunter über das Internet bestellen. Diese zu ermitteln, ist schier unmöglich. (Via BBC News) Verwandte News
Trackbacks
Zitat: wobei übrigens bei tötungsvideos usw. auch in dtl. einige tatbestände erfüllt sein dürften. bei minderjährigen sowieso, und auch ansonsten gibts imho grenzen. falls jemand was genaueres weiß, bitte um info. danke fürs lob. bei kinderpornografischen schriften ist die herstellung, verbreitung und auch der besitz verboten. bei allen anderen gewalt- und pornografieschriften ist der besitz ... Chronoton am 10.05.2008 10:28
Auch von mir ein ^^ Nur mal als Seiteneinwurf in das Thema : Bestimmte Drüsen und Bereiche des Gehirns, sind für bestimmte Verhaltensweisen verantwortlich. Wird z.b. ein bestimmter Bereich des Gehirns durch einen Parasiten, eine Infektion, Krebs oder Gifte(Drogen/Medikamente) beeinträchtigt oder zerstört, so ändert sich z.b. das Verhalten der Person. D.h. ein Wurm im Kopp macht dich ned nur zum sabbernden Idioten, sondern unter umständen ... Nunki am 10.05.2008 11:57
@Chronoton tsja ... gesetzlicher Unsinn halt. Klar will man Kinderpornographie unterbinden ... aber was hat es für einen Effekt wenn Kinder in Prügelvideos misshandelt werden ??? Eig. keinen. Im Endeffekt müsste hier das Gesetz strikt angezogen werden, so dass da keine Lücken sind. Faktisch jedoch kann es nicht nachgewiesen werden, da man z.b. nicht jedes einzelne Handy-Video kontrollieren kann. Ich bin halt schon seit ewigen Zeiten der ... thebloodyOne am 10.05.2008 12:41
Findest du nicht, es ist ein kleiner Unterschied, ob jemand dabei noch einen Mord begeht oder nicht? Klingt so, als würdest du das alles in einen Topf werfen. _Agnostiker_ am 10.05.2008 12:51
|