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12. September 2006
Anonymisierung in Deutschland Beschlagnahmung von Tor-Servern setzt fatale SignaleEs ging, wie meist, um Kinderpornografie. Mit dem KiPo-Totschlagargument sowie dem allgegenwärtigen Terrorismus können beliebig Freiheitsrechte beschnitten und Überwachungsmaßnahmen etabliert werden, mit ihnen hat man auch Gründe in der Hand, eine Reihe von TOR-Servern zu beschlagnahmen, die zur anonymen Internetnutzung verwendet wurden. Es sei nur gegen die Kinderpornografen und mitnichten gegen TOR gegangen, wird nun betont. Nichtsdestoweniger kann man sich in Deutschland ab sofort darauf einstellen, dass gelegentlich die Polizei vor der Tür steht, wenn man einen TOR-Server laufen hat. Mit TOR kann Internettraffic anonym geroutet werden - der Server, der kontaktiert wird, kann nicht nachvollziehen, von welchem Rechner eine Anfrage kam, die dazwischenliegenden TOR-Knoten können dies ebensowenig. Das dezentral organisierte Netz schafft so eine sehr weitgehende Anonymisierung. Wie jedes anonymisierende Netzwerk wird auch TOR für kriminelle Zwecke verwendet. Der jetzige Bust, der offenbar durch die Überwachung eines einschlägigen Pädophilenboards vorbereitet wurde, führte zur Beschlagnahmung mehrerer Server bzw. Festplatten, auf denen TOR-Server liefen. "Das ist kein "Schlag gegen TOR", wie vielfach berichtet wurde. Es scheint Teil einer größeren Ermittlung von Computern zu sein, die per IP-Adresse in einen großen Kinderporno-Bust verwickelt waren. Es scheint keinerlei spezifische Zielsetzung gegen TOR gegeben zu haben [...]. Wir hoffen, dass die freiwilligen TOR-Serveradmins ihre Hardware wiederbekommen, wenn die Sache beendet ist und es keinerlei Aktionen gegen TOR gibt." So die EFF auf ihrer TOR-Seite, die ihrerseits jedoch nicht darauf eingeht, dass die Aktion gegen TOR schon längst stattgefunden hat, aus welchen Motiven auch immer. Selbst wenn es sich um pure Unwissenheit der ermittelnden Behörden gehandelt hat, ist aus der Sicht der Betreiber von Anonymisierungsdiensten in Deutschland ein Kind bereits in Brunnnen. Kai Raven: "Die Beschlagnahme zeigt, dass die Staatsanwaltschaft Konstanz Tor zwar kennt, aber nicht begriffen hat, wie Tor funktioniert oder vorgibt, Tor nicht zu verstehen, um mit den Maßnahmen ganz andere Ziele zu verfolgen. ... Damit einhergehend geht es darum, über die Anonplattformen hinaus ihre Knotenpunkte in Gestalt der Betreiber von Tor Nodes so unter Druck zu setzen, dass sie vom Betrieb ablassen und an alle potentiellen Tor Router Admins das Signal auszusenden, dass man dann unter Umständen Besuch von der Polizei bekommt." In einer Zeit, in der ernsthaft darüber nachgedacht wird, eine flächendeckende Loggingpflicht für Anonymisierungsdienste einzuführen und die Betreiber des Anonymisierungsdienstes JAP angeben, auf Wunsch von Strafverfolgern durchaus gezielt zu loggen, ist diese Sorge alles andere als unberechtigt. Das reine Vorhandensein einer Anonymisierungssoftware kann heuzutage auch in Deutschland zu Ärger mit der Strafverfolgung führen. Bisher ist nur aus den USA ein Fall bekannt, in dem das alleinige Vorhandensein einer Verschlüsselungssoftware auf einem beschlagnahmten Rechner als belastendes Indiz gewertet und vom Gericht anerkannt wurde. Verwandte News
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