Anleitung zum Bombenbau: Im Schulbuch erlaubt, im Netz verboten

gullinews am Donnerstag, 20.09.2007 14:56 Uhr

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Absurder geht immer: Bundesjustizministerin Zypries hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nicht nur das Verwenden von Bombenbauanleitungen für Terroranschläge, sondern bereits das Anbieten oder den Download entsprechender Anleitungen unter Strafe stellen soll. Ironischerweise sind entsprechende Informationen beispielsweise in Schulbüchern selbstverständlich nach wie vor erlaubt.

In der aktuellen Fassung bietet der Gesetzesentwurf zumindest massives Missbrauchspotential. Die "Anleitung zu einer Gewalttat" laut § 91 StGB neu kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen. Dies auch dann, wenn

"...die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen. Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) zur Begehung einer solchen Gewalttat verschafft."

Wie Farlion betont, kann damit prinzipiell auch das reine Betrachten einer entsprechenden Seite strafbar sein, da explizit Handlungen von der Strafbarkeit ausgenommen werden, die

"...ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Recherchen der Polizei im Internet, bei der einschlägige Webseiten identifiziert und zu diesem Zweck auch aufgerufen werden müssen. Weiterhin bereits nicht vom Tatbestand erfasst sind beispielsweise auch Anleitungen in Chemiebaukästen oder Lehrbüchern."

Offen bleibt, wo berufliche, dienstliche oder wissenschaftliche Recherchen enden. Und es ist natürlich die Frage zu stellen, warum nicht generell das Betrachten von Bombenbau-Anleitungen ohne terroristische Motive straffrei bleiben kann - aber dann wäre wohl die Absurdität des Vorschlags vollkommen offensichtlich geworden.

Wie auch schon beim Hackerparagrafen versteigt sich der Gesetzgeber einmal mehr zur Kriminalisierung möglicher Gesinnungen, die im Einzelfall schwer nachzuweisen und ebenso schwer zu widerlegen sind. Immerhin - mit solchen Gesetzen hat man möglicherweise bei zukünftigen Bespitzelungen und Durchsuchungen von G8-Gipfelgegnern oder Globalisierungskritikern ein wenig mehr Material in der Hand, um den Opfern der staatlichen Willkür das Leben ein wenig schwerer zu machen. Mit völliger rechtlicher Rückendeckung durch eine Reihe bequemer Gummigesetze.

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21 Reaktionen aus dem gulli:Board

Killer-Plautze am 21.09.2007 10:31:54:
Die Formulierung ist mal wieder wie inzwischen üblich wachsweich: ...die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder z...

spunky am 21.09.2007 17:39:58:
frechheit sowas, erst sind bombenbauanleitungen verboten, dann vielleicht auch noch kinderpornografie, was für ein kackladen, wohin soll das nur führen... :rolleyes:...

Wachtmeister am 21.09.2007 20:55:38:
Es geht aber noch absurder. Polen kann Deutsche Bürger für längst verjährte Straftaten auf deutschem Boden nach Polen ausliefern lassen - würde aber selber keinen Polen ausliefern. Einfach mal die Geschichte zum EU Haftbefehl lesen... Den hat übrige...

 

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