gullinews am Donnerstag, 20.09.2007 14:56 Uhr
In der aktuellen Fassung bietet der Gesetzesentwurf zumindest massives Missbrauchspotential. Die "Anleitung zu einer Gewalttat" laut § 91 StGB neu kann bis zu drei Jahre Haft nach sich ziehen. Dies auch dann, wenn
"...die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen. Ebenfalls bestraft werden soll, wer sich eine solche Anleitung (zum Beispiel durch Herunterladen aus dem Internet) zur Begehung einer solchen Gewalttat verschafft."
Wie Farlion betont, kann damit prinzipiell auch das reine Betrachten einer entsprechenden Seite strafbar sein, da explizit Handlungen von der Strafbarkeit ausgenommen werden, die
"...ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Recherchen der Polizei im Internet, bei der einschlägige Webseiten identifiziert und zu diesem Zweck auch aufgerufen werden müssen. Weiterhin bereits nicht vom Tatbestand erfasst sind beispielsweise auch Anleitungen in Chemiebaukästen oder Lehrbüchern."
Offen bleibt, wo berufliche, dienstliche oder wissenschaftliche Recherchen enden. Und es ist natürlich die Frage zu stellen, warum nicht generell das Betrachten von Bombenbau-Anleitungen ohne terroristische Motive straffrei bleiben kann - aber dann wäre wohl die Absurdität des Vorschlags vollkommen offensichtlich geworden.
Wie auch schon beim Hackerparagrafen versteigt sich der Gesetzgeber einmal mehr zur Kriminalisierung möglicher Gesinnungen, die im Einzelfall schwer nachzuweisen und ebenso schwer zu widerlegen sind. Immerhin - mit solchen Gesetzen hat man möglicherweise bei zukünftigen Bespitzelungen und Durchsuchungen von G8-Gipfelgegnern oder Globalisierungskritikern ein wenig mehr Material in der Hand, um den Opfern der staatlichen Willkür das Leben ein wenig schwerer zu machen. Mit völliger rechtlicher Rückendeckung durch eine Reihe bequemer Gummigesetze.
| 21 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
Killer-Plautze am 21.09.2007 10:31:54: |
spunky am 21.09.2007 17:39:58: |
Wachtmeister am 21.09.2007 20:55:38: |