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20. September 2007
Anleitung zum Bombenbau Im Schulbuch erlaubt, im Netz verbotenAbsurder geht immer: Bundesjustizministerin Zypries hat einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der nicht nur das Verwenden von Bombenbauanleitungen für Terroranschläge, sondern bereits das Anbieten oder den Download entsprechender Anleitungen unter Strafe stellen soll. Ironischerweise sind entsprechende Informationen beispielsweise in Schulbüchern selbstverständlich nach wie vor erlaubt. In der Wie Farlion "...ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten oder der Forschung, Wissenschaft oder Lehre dienen. Straflos sind etwa Recherchen der Polizei im Internet, bei der einschlägige Webseiten identifiziert und zu diesem Zweck auch aufgerufen werden müssen. Weiterhin bereits nicht vom Tatbestand erfasst sind beispielsweise auch Anleitungen in Chemiebaukästen oder Lehrbüchern." Offen bleibt, wo berufliche, dienstliche oder wissenschaftliche Recherchen enden. Und es ist natürlich die Frage zu stellen, warum nicht generell das Betrachten von Bombenbau-Anleitungen ohne terroristische Motive straffrei bleiben kann - aber dann wäre wohl die Absurdität des Vorschlags vollkommen offensichtlich geworden. Wie auch schon beim Verwandte News
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Zitat: Zitat von braegler Davon abgesehen, dass dies in diesem Forum zum Ausschluss führt, bleibt einem auch zukünftig die Möglichkeit nach sowas zu googlen..........Die Schurken Wissenschaft hat die letzten Jahre nicht geschlafen. Dafür habe ich doch genug Literatur in der Börse gesehen. Vom Material für den versierten Bastler (Poor Mans James Bond) bis hin zu chemischer Fachliteratur (also Chemiker, ... Bewa am 21.09.2007 09:46
Die Formulierung ist mal wieder wie inzwischen üblich wachsweich: Zitat: ...die jeweilige Anleitung nach den Umständen ihrer Verbreitung (z. B. im Rahmen einer islamistischen oder auch rechtsextremistischen Webseite) objektiv geeignet ist, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine Gewalttat mit einer staatsschutzrelevanten Zielsetzung zu begehen Eine neutrale, wertfreie Formulierung ... Killer-Plautze am 21.09.2007 10:31
frechheit sowas, erst sind bombenbauanleitungen verboten, dann vielleicht auch noch kinderpornografie, was für ein kackladen, wohin soll das nur führen... spunky am 21.09.2007 17:39
Es geht aber noch absurder. Polen kann Deutsche Bürger für längst verjährte Straftaten auf deutschem Boden nach Polen ausliefern lassen - würde aber selber keinen Polen ausliefern. Einfach mal die Geschichte zum EU Haftbefehl lesen... Den hat übrigens auch die Zypries mit verbrochen. Wachtmeister am 21.09.2007 20:55
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