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07. März 2008
Andersen vs. RIAA Unbequeme Informationen demnächst?Was verdienen die RIAA-Anwälte eigentlich an Filesharing-Verfahren, und wohin geht die Kohle, wenn die "Entschädigung" bezahlt wird? Diese und weitere Fragen muss die RIAA möglicherweise bald beantworten, wenn die - ursprünglich selbst verklagte - Tanya Andersen ihre Gegenklage so durch bekommt wie erhofft. Andersen wurde 2005 von der RIAA verklagt, ermittelt hatte das einschlägig bekannte Unternehmen MediaSentry. Doch die Klägerseite legte eine glatte Bauchlandung hin: das Verfahren wurde eingestellt, die Kosten musste die Gegenseite erstatten. Andersen will jedoch mehr: eine Gegenklage ausfechten und nach Möglichkeit auch eine Sammelklage gegen die RIAA durch bekommen. Copyright-Anwalt Mike Ratoza konstatiert bei Wired, dass auf die RIAA erhebliche Schwierigkeiten zukommen könnten, wenn sich herausstellt, dass die "Ermittler" (MediaSentry, beispielsweise) Anteile aus den Beilegungszahlungen bekommen., da solche Beteiligungen in zahlreichen US-Staaten schlicht illegal sind. Darüber hinaus stehen auch für eine Sammelklage die Chancen nicht schlecht. Zwar werden Sammelklagen von Bundesgerichten eher ungern angenommen, aber mit den Informationen, die mit Andersens Gegenklage gewonnen werden könnten, wäre die Bahn frei für eine weitere Klage vor einem Landesgericht. Dort wiederum stehen die Chancen für die Annahme einer Sammelklage besser. Verwandte News
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