gullinews am Dienstag, 01.07.2008 10:12 Uhr
Der 24-Jährige und seine Freundin wollten von Frankfurt am Main aus eigentlich nach Bali in den Urlaub fliegen. "Jonny Hell", wie er in Insiderkreisen genannt wird, wird vom USSS verdächtigt, im großen Stil mithilfe von Trojanischen Pferden sensible Daten entwendet und verkauft zu haben. Der USSS befasst sich neben dem Schutz des Präsidenten mit der Aufklärung von Finanzkriminalität inklusive Geldfälschungen, Finanzbetrug, Scheckbetrug und bestimmte Fälle von Computerbetrug und Kreditkartenbetrug.
Offensichtlich hatte man sich Deutschland als Ort des Geschehens ausgesucht, um auch ohne die nötigen Papiere eine möglichst reibungslose Abwicklung garantieren zu können, so die Vermutung des Anwalts des beklagten estländischen Bürgers. Weder dem BKA noch einer anderen Behörde lag eine Fahndung des jungen Hackers vor. Mittlerweile hat man eine Anzeige auf Freiheitsberaubung gestellt, Suvorov befindet sich seit seiner Verschleppung noch immer im Gefängnis. Das Bundesamt für Justiz in Washington versprach lediglich die Zustellung eines vorläufigen Haftbefehls per E-Mail. Bis auf einen kalifornischen Haftbefehl vom Februar, der aber für Deutschland ungültig ist, gab es keinerlei Hinweise für eine Verfolgung des Mannes. Spätestens an diesem Punkt hätte man Aleksandr Suvorov frei lassen müssen, was aber nicht passierte.
Der Rechtsanwalt und Politiker Hans-Christian Ströbele sprach gar von "Amtsanmaßung" und will von der Bundesregierung wissen, welche Konsequenzen sie aufgrund dieses Eingriffs in unser Hoheitsgebiet "gegenüber den USA ergreifen wird".
Genauere Angaben bezüglich der ihm vorgeworfenen Straftaten wurden weder dem Anwalt des Hackers noch den deutschen Beamten überstellt, die Akten seien schlichtweg geheim. Angeblich soll Suvorov unter anderem im Mai letzten Jahres über 5.000 Kreditkartendetails einer amerikanischen Restaurantkette nach Estland überstellt haben. Der Haltbefehl für dieses Vergehen wurde aber erst eine Woche nach dem Arrest in Frankfurt ausgestellt. Die USSS-Agenten indes gehen für ihre Vergehen straffrei aus, sie sind durch ihre diplomatische Immunität geschützt. Die Auslieferung des Hackers in die USA ist derweil nur eine Frage der Zeit.
Sollten sich die Vorwürfe bewahrheiten, ist den Amerikanern nach drei Jahren Fahndung ein großer Fischzug gegen die internationale Internetkriminalität gelungen. Das alleine macht die agierenden US-Mitarbeiter aber noch lange nicht zuständig für die Bundesrepublik Deutschland. Man stelle sich vor was passieren würde, deutsche Beamte würden etwas Vergleichbares in den USA versuchen.
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titus_shg am 03.07.2008 13:49:39: |
Kontrolltroll am 03.07.2008 13:50:38: |
McBryce am 03.07.2008 14:10:01: |