Amazon patentiert Kundenrezensionen

gullinews am Montag, 14.11.2005 11:28 Uhr

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Folgen für Yahoo, MSN und Co. befürchtet

Neues von der Patentfront: mit drei bewilligten Patenten könnte Amazon in Zukunft anderen Webdienstleistern Schwierigkeiten machen, die das beliebte Mittel der Kundenberwertungen und -rezensionen nutzen. Bereits im Jahr 2000 wurde Amazon mit dem Eintrag Nr. 6.963.848 das Patent auf "Methoden und Systeme zum Sammeln von Kunden-Reviews" bewiligt, mit den Patenten Nr. 6.963.867 und 6.963.850 kommen Methoden hinzu, "Suchabfragen zu verarbeiten, die kategoriebasierte Suchresultate erzeugen" und "Auffinden und Bewerten von Objekten in elektronischen Katalogen, basierend auf den Aktionen der Mitglieder von spezifischen Communities".

Wie weit Amazon entsprechende Anwender solcher Technologien zur Lizenzierung ihrer Patente zwingen will, ist bislang unbekannt, ihr umstrittenenes Patent für den Online - Einkauf mit einem Mausklick ließ Amazon bereits anwaltlich verteidigen<shortsplit>.

Für Deutschland bzw. die EU dürfte die Patentierung dieser weitverbreiteten Webtechnologie vorläufig folgenlos bleiben, glücklicherweise wurden die Bemühungen der Industrielobby, Softwarepatente auch in der EU zu erlauben, vom EU-Parlament bislang verhindert. Betroffen sind dennoch Mittbewerber Amazons, die international agieren - beispielsweise Yahoo und MSN setzen Kundenrezensionen in ihren Shoppingdiensten ein, Portale wie Ciao.com basieren komplett auf solchen Bewertungssystemen. Amazons Patent ist diesbezüglich vollkommen universal: es bezieht sich keinesfalls nur auf Buchkritiken, sondern auf jegliche Art von Produktbewertung durch User im Netz.

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4 Reaktionen aus dem gulli:Board

Oggy am 14.11.2005 11:57:15:
Ich glaube man kann nicht oft genug auf EPIC 2014 verweisen. Traurig, traurig....

lot10 am 14.11.2005 18:45:30:
ich habe schon öfters gehört, das wenn man eine Erfindung oder Idee präsentiert ohne sie davor patentiert zu haben, automatisch für alle nutzbar wird....

pajero am 14.11.2005 22:01:47:
Was ist mit Plattformen wie z.B. http://www.ciao.com? Ist das, was dort offeriert wird auch von diesen Patenten betroffen oder gilt diese Form von Inhalt nicht als "Rezension"?...

 

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