gulli: AK Vorratsdatenspeicherung: Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran
09. November 2006

AK Vorratsdatenspeicherung Zypries treibt verfassungswidrige TK-Überwachung voran

Mit dem am Mittwoch vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Telekommunikationsüberwachung sollen Telefon-, Handy-, Email- und Internetdaten gespeichert werden, durchsetzen, obwohl anhängige Gerichtsverfahren voraussichtlich deren Verfassungswidrigkeit ergeben werden. "Damit nimmt Frau Zypries einen Verfassungsbruch bewusst in Kauf", so der Jurist Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. Auch die FDP hält die Datenspeicherpläne für rechtlich nicht haltbar.

Rechtsexperten erwarten, dass der Europäische Gerichtshof nach der Entscheidung zur Fluggastdatenübermittlung auch die Vorratsdatenspeicherung kippen wird.

"Im Hinblick auf die anhängigen Gerichtsverfahren wäre es ein Gebot der Vernunft, die geplante Vorratsdatenspeicherung zumindest bis zum Abschluss dieser Verfahren auszusetzen. Andernfalls erwartet die Politik bei der Vorratsdatenspeicherung das gleiche Waterloo wie beim Europäischen Haftbefehl und beim Luftsicherheitsgesetz."

kommentiert Breyer. Die FDP gab bereits gestern bekannt, dass nach der Entscheidung des Bundesgerichtshof zum IP-Logging bei T-Online der Verfassungskonflikt bei Zypries' Plänen vorgesehen sei. Eine Vorratsdatenspeicherung sei unter den gegebenen Umständen nicht rechtmäßig.

Obwohl selbst ein wissenschaftliches Gutachten des Bundestags die Zulässigkeit der geplanten Totalprotokollierung der Telekommunikation bezweifelt, treibe Zypries ihr Projekt unbeirrt voran. Bei der Präsentation des Gesetzentwurfs am heutigen Tage schreckte Frau Zypries auch vor falschen Behauptungen nicht zurück.

So behauptete Zypries, die Vorratsdatenspeicherung würde auf dem "niedrigsten Level" umgesetzt. Vorgesehen ist jedoch, dass jeder Verdacht einer am Telefon oder im Internet begangenen Straftat eine Datenabfrage rechtfertigen soll, obwohl die EG-Richtlinie einen Zugriff nur bei schweren Straftaten vorsieht. Der AK Vorratsdatenspeicherung schlussfolgert, dass Zypries offenbar nicht Terrorismus, sondern auch telefonische Beleidigungen und ähnliche Bagatellvergehen aufklären will.

Ebensowenig treffe zu, dass die vorgesehene Datensammelei zu 98% schon heute praktiziert wird. Richtig ist hingegen, dass nur Abrechnungsdaten gespeichert werden dürfen und auch diese auf Wunsch monatlich gelöscht werden - anstatt erst nach einem halben Jahr, wie im Entwurf geplant. Die meisten der Daten auf der Wunschliste der Ministerin sind keine Abrechnungsdaten und dürfen bislang überhaupt nicht gespeichert werden, etwa Positionsdaten von Handys, Emaildaten und Internetdaten.

Verschiedene Bürgerrechtsgruppen koordinieren derzeit bundesweit ihren Widerstand gegen dieses Überwachungsprojekt. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung bereitet eine Sammel-Verfassungsbeschwerde vor für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt. Bei den Abgeordneten der regierenden großen Koalition protestieren können Bürger auf dem Portal http://briefe.gegen.daten.speicherung.eu.

Die Humanistische Union bereitet eine Verfassungsklage vor und will sich juristisch dagegen zur Wehr setzen, dass die verdachtslos protokollierten Daten in Strafverfahren als Beweis herangezogen werden.

Pessimistische Kommentatoren zur T-Online-Entscheidung gingen bislang davon aus, dass das Logverbot spätestens mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung wieder hinfällig ist. Inzwischen mehren sich die Stimmen, die davon ausgehen, dass die Entscheidung der geplanten Umsetzung in Deutsschland das Genick brechen könnten. Auch in anderen europäischen Ländern werden Klagen gegen die geplante Totalüberwachung vorbereitet.

  • 8 Kommentare zum Artikel
  • Hehe das wusste ich das sowas kommt

    deleted user am 09.11.2006 12:18
  • Na, da kommt sicherlich auch bald wieder die Diskussion um verschlüsselte Kommunikation auf. Ich rege mich ja schon gar nicht über die unsinnigen Gesetze auf, an die man sich ja wie schon gesagt wurde eh nicht halten kann. Traurig ist aber, dass die Politik für sowas Zeit hat, wenn sie es nicht mal schafft, wichtigere Probleme wie die Gesundheitsreform ordentlich zu lösen.

    da_chilla am 09.11.2006 15:38
  • ... und es gibt immernoch Leute, die dieses Szenario als Verschwörungstheorien abtun Aber mal im ernst; wie @Slaky schon sagt; "war klar daß sowas kommt", .......bzw. schon da ist. Da wird Berufung oder Revision von den beklagten ISP eingelegt, und in der Zwischenzeit verweist man auf die Umsetzung der Richtlinie zum europäischen Telekommunikationsgesetz. Unsere "Lenker" möchten doch schlieslich wissen woher der Wind ...

    knockon am 10.11.2006 12:13
  • Also, ich weiß gar nicht warum sich *jetzt* alle so darüber aufregen, ebenso halte ich den "Hype" um Holger Voss für total übertrieben. Der Bundestag hat schon im Februar mit den Stimmen der CDU/CSU und der SPD gefordert, dass die Bundesregierung die Regelung des TKG aufweicht: http://dip.bundestag.de/btd/16/005/1600545.pdf Ich zitiere mal aus obiger BT-DrS 16/545 Zitat: Ziffer I (...) 8. „Ins ...

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