gullinews am Donnerstag, 23.10.2008 11:10 Uhr
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in seiner Entscheidung vom 17.10. 2008 angeordnet, dass der Netzbetreiber British Telecom (BT) vorerst nicht zur Durchführung der Vorratsdatenspeicherung (VDS) gezwungen werden darf. Grund sind die hohen Investitions- und Betriebskosten, die dem Unternehmen nicht erstattet werden. Auch dann nicht, falls das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung später für grundgesetzwidrig erklären sollte. Die Richter waren zu der Ansicht gelangt, dies sei für dem Anbieter in dieser Form nicht zumutbar.
"In vergleichbarer Situation befinden sich alle TK-Anbieter. Wir rufen daher alle Anbieter von Telefon-, Handy-, Internet-, E-Mail- und Anonymisierungsdiensten auf, dem Beispiel der British Telecom zu folgen, die Vorratsdatenspeicherung zu boykottieren und erforderlichenfalls gerichtlichen Rechtsschutz zu suchen. Zugleich informieren wir interessierte Kunden im Internet darüber, welche Anbieter die Vorratsdatenspeicherung umsetzen und welche nicht.
Zur Abwendung einer Klagewelle vor dem Verwaltungsgericht Berlin fordern wir die Bundesnetzagentur auf, sich freiwillig zu verpflichten, keine Maßnahmen bei Nichtumsetzung der Vorratsdatenspeicherung einzuleiten. Von Union und SPD fordern wir, die völlig unverhältnismäßige Vorratsdatenspeicherung nun endlich per Gesetz aufzuheben. "
Bereits zum internationalen Aktionstag "Freedom not Fear" haben 36 kleinere Internet-Provider aus ganz Europa ihren Boykott der VDS erklärt. Nicht nur für die kleinen Fische im Haifischbecken steht viel Geld auf dem Spiel. Auch bzw. gerade bei den führenden Anbietern geht es um erhebliche Summern - schon alleine deswegen ist mit weiteren Klagen zu rechnen. (Ghandy)
(Bildquelle: Zeitspuk.de, thx!)
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Snow1 am 23.10.2008 15:05:01: |
Toronto am 23.10.2008 15:30:36: |
KidZler am 23.10.2008 17:20:05: |
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