Mit der geplanten staatlichen Registrierung sämtlicher Flugreisen droht nach der VDS die nächste verfassungswidrige Vorratsspeicherung. Falls die Bundesregierung dem EU-Vorschlag zustimmt, plant der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Verfassungsbeschwerde dagegen einzulegen.
Nach der totalen Protokollierung der Telekommunikation will EU-Innenkommissar Frattini nun die Flugreisen sämtlicher europäischer Bürger verdachtsunabhängig registrieren und 13 Jahre lang in Datenbanken aufbewahren lassen. Erfasst werden sollen sämtliche Flüge zwischen Europa und Nicht-EU-Staaten. Ein entsprechender Vorschlag liegt dem Bundesrat zur Beratung vor und wird am 31. Januar in dessen Innenausschuss beraten. Nach Angaben der EU-Kommission können die Fluggastdaten zum Abgleich "mit einer Reihe von Merkmalen und Verhaltensmustern zwecks Erstellung eines Risikoprofils" verwendet werden, "um Flugreisende mit hohem Gefährdungspotenzial herauszufiltern". Derartige Verfahren führten in den USA in der Vergangenheit dazu, dass unschuldige Menschen in Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung geraten sind und ihnen die Einreise verweigert wurde. Sie wurden verhört oder gar zu Unrecht inhaftiert. Der AK Vorrat warnt vor dem nächsten Verstoß gegen die deutschen Verfassung. "Das Bundesverfassungsgericht hat eine solche Vorratsdatenanhäufung eindeutig verboten" egal für welche Zeitdauer und welche Personen, so der Jurist Patrick Breyer vom AK Vorrat.
Es ist fraglich, ob dieser Datenwust im Kampf gegen den Terror wirklich sinnvoll eingesetzt werden kann. Die genauen Eckdaten der Fernreisen aller Bürgerinnen und Bürger kann man damit in jedem Fall effektiv festhalten und den Behörden zugänglich machen. Nach Schätzungen der EU-Kommission müsste der Steuerzahler allein im ersten Jahr 600 Mio. Euro aufwenden, in den Folgejahren jeweils 73 Mio. Euro. Die Fluggesellschaften würde das Vorhaben im ersten Jahr 18 Mio. Euro und in den Folgejahren je 7 Mio. Euro kosten. Die Mehraufwendungen werden durch höhere Flugpreise bzw. durch Steuergelder gedeckt. Nach der Überwachung des Telekommunikationsverhaltens jedes Einzelnen kommt jetzt also die aller Reisebewegungen? Gäbe es keine Terroristen, die immer wieder solche Gesetzesentwürfe rechtfertigen, man müsste sie dafür extra erfinden.
Zum Thema RFID im Nacken und weiteren Hässlichkeiten der heutigen Zeit und der Zukunft: Überwacht und ausgehorcht
ich weiß nicht wers gesagt hat aber ich möchte es gern zitieren: "ich kann gar nicht so viel fressen wie ich kotzen will" -.- aber eins gibt mir ja noch hoffnung: sir tobis aussage (gefunden auf gbo) : "das geht so lange gut bis sich die menschen erinnern was man mit fackeln und mistgabeln schönes machen kann"
Zitat: Zitat von titus_shg Möglich schon, wird aber doch nur bei "Verdacht" auf eine "schwere" oder "terroristische" oder "unter Verstoss gegen geltendes Recht" begangene Straftat oder Ordnungswidrigkeit eingesetzt.... aber sonst doch nicht.... Muhahahah ........ MfG Andy just FYI. sowas ähnliches gibt es bereits, ich kenne jemanden aus Dänemark der ...
Zitat: Zitat von denimZor just FYI. sowas ähnliches gibt es bereits, ich kenne jemanden aus Dänemark der auf diese Art eine Strafe zuhause "absitzt", darf die Fußfessel einmal am Tag zum Duschen abnehmen und darf alle 3 Tage (oder so ähnlich) zum einkaufen... Genau, dies gibt es in England zu Hauf, nur überlegen sie halt derzeit ob sie nicht doch lieber Chips implantieren um zu überwachen. ...