gulli: AK Vorrat: Anonymes Telefonieren per Tauschbörse für Handykarten
10. Januar 2008

AK Vorrat Anonymes Telefonieren per Tauschbörse für Handykarten

Heute startet der AK Vorratsdatenspeicherung eine Tauschbörse für Prepaid-Handykarten. Nach dem Start der Verbindungsdatenspeicherung soll damit eine anonyme Nutzung des Telefons weiter gewährleistet sein. Das Angebot des AK Vorrat ist insbesondere an Personen gerichtet, die sensible Gespräche führen möchten - vertrauliche Beratung, Information von Journalisten oder staatskritische Vernetzung.

Handykarten können zwar anonym gekauft werden, in der Regel ist zur Freischaltung jedoch die Personalisierung notwendig. Von den Daten, die durch die Registrierungspflicht anfallen, wird reger Gebrauch gemacht: Laut Bundesnetzagentur seien allein 2006 über 3 Millionen Abfragen von Kundendaten der Telekommunikationsanbieter bekannt, Polizei, Zollfahndung, Geheimdienste, Finanzdienstleistungsaufsicht und Zoll haben laut AK Vorrat sogar einen Online-Zugriff auf Name, Anschrift und Geburtsdatum der Rufnummerninhaber. Abfrageberechtigt sind über 1.000 Behörden.

Mit der Handykarten-Tauschbörse soll der Beweiskraft dieser Datenabfragen ein empfindlicher Schlag versetzt werden - denn wenn prinzipiell jede einzelne Prepaid-Karte auch getauscht sein kann, wird die Verwertung der abgerufenen Daten schwieriger. Mit der Karten-Tauschbörse müssen einmal mehr somit Grundrechte gegen einen Staat durchgesetzt werden, der an sich selbst dafür zuständig wäre, das Recht auf anonyme Kommunikation zu gewährleisten. Wie Patrick Breyer vom AK Vorrat kommentiert:

"Jeder hat ein Recht auf anonyme Kommunikation. Es ist selbstverständlich, dass man Menschen anspricht, ohne seinen Namen zu nennen, und Briefe versenden kann, ohne einen Absender anzugeben."

Die Teilnahme am SIM-Kartentausch ist einfach: zusammen mit einem frankierten Rückumschlag sendet man eine mit mindestens 10 Euro aufgeladene, freigeschaltete Prepaid-Handykarte zusammen mit ihrer PIN an den Arbeitskreis. Wenige Tage später erhält man eine andere, mit dem gleichen Betrag geladene Karte zugeschickt. Der AK garantiert, dass keine Daten der Teilnehmer protokolliert werden - im Unterschied zu anderen Anbietern freigeschalteter Prepaid-Karten, welche prinzipiell Zugriff auf Kunden- und Überweisungsdaten der Teilnehmer haben. Der "Oldschool"-Ansatz per Briefpost schafft hier ein entscheidendes Plus an Anonymität.

Einziger Haken: man muss damit leben, dass auch die - mit den eigenen Daten freigeschaltete - Prepaidkarte von Nutzern des Tauschrings verwendet wird. Breyer geht davon aus, dass keine rechtlichen Folgen zu befürchten sind - eben weil die Beweiskraft der Kundendaten bei Teilnahme an einer Tauschaktion quasi gegen Null geht. Insbesondere wies er darauf hin, dass Kriminelle schon seit langer Zeit noch zahlreiche andere Möglichkeiten zum anonymen Telefonieren haben und diese auch nutzen.

Die Datenspeicherung bei den Prepaid-Nutzern ist für die Kriminalitätsbekämpfung somit vollkommen sinnlos. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist darüber hinaus darauf hin, dass der Tausch von Handykarten vollkommen legal ist.

Wer am Tausch der SIM-Karten mitmachen will, schickt seine Prepaid-Karte an

Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung

Marcus Brauner

Hilgenborn 22

34593 Knüllwald Remsfeld

Weitere Informationen zur Kartentauschbörse finden sich beim AK Vorrat.

  • 76 Kommentare zum Artikel
  • Ich finde das ein anderes wichtiges Argument für den Schutz der eigenen Daten ist, das man nie weiss wie sich ein System entwickelt. Etwas das heute noch unproblematisch ist, könnte noch nach vielen jahren zu Problemen führen. z.B eine linke politische Gesinnung (ohne das sie extrem seien müsste) Gespräche mit einem Psychater, Suchtberater Homosexualität, viele Kontakte ins Ausland, Kontakte zu Personen in der  ...

  • Zudem sollte jeder Bürger einen Rechtsanspruch darauf haben, von jeder Behörde (incl. Polizei, BKA, BND und jedem Wirtschaftsunternehmen usw.) ohne grosses Brimborium kurzfristig erfahren zu können, welche Daten die aus welchem Grund für welche Dauer ihn gespeichert haben. Diese Gummiparagraphen, daß die Polizei z. B. ohne Angabe von Gründen die Auskunft ablehnen kann, weil irgendeiner da durch die Auskunft irgendwas "gefährdet" ...

    titus_shg am 12.01.2008 10:02

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