gullinews am Donnerstag, 13.03.2008 09:37 Uhr
Activision antwortete am Dienstag vor einem Gericht in Los Angeles seinerseits mit einer Gegenklage. Sie sehen das Patent von Gibson als ungültig an. Zuvor hatte Gibson mit juristischen Mitteln versucht den Verkauf des erfolgreichen Spieles "Guitar Hero" komplett zu unterbinden. Zudem können die Vertreter von Activision durch den Vertrieb des eigenen Games keinen Bruch des Patents von Gibson erkennen. Zunächst beschreibt das Patent, dass der Einsatz von Gitarren zum Zweck eines simulierten Konzertereignisses verboten sei. Das Zupfinstrument im Spiel stellt aber vielmehr eine stark vereinfachte Ausführung einer Gitarre dar. Auch wird laut Patent nicht das Drücken von ein paar Knöpfen verboten, viel mehr passiert aber im Verlauf des Spieles nicht. Darüber hinaus soll ein virtuelles Konzert in 3D aus der Ego-Perspektive verboten werden, was bei "Guitar Hero" auch nicht der Fall ist.
Wenn der Hersteller von Gitarren so sehr an einer Umsatzsteigerung interessiert sein sollte: Warum hat man nicht mit Activision im Vorfeld einen Deal ausgemacht, der den Spielefreaks den Erwerb von Gibson-Modellen nach dem Vorbild aus "Guitar Hero" ermöglicht? Sich gegenseitig zu verklagen dürfte die Gewinne beider Unternehmen eher reduzieren als sie zu maximieren. Spielefreaks sind gemeinhin als eine kaufkräftige Zielgruppe bekannt, warum nutzt man diesen Umstand nicht zum Vorteil beider Firmen anstatt Gelder in die Kassen der beauftragten Rechtsanwaltskanzleien zu spülen? Auch dem Wert der eigenen Marke dürften solche Klagen eher im Weg stehen als diese zu steigern.
(Via Techdirt)
| 11 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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zresu am 13.03.2008 17:31:47: |
Oj1 am 14.03.2008 12:24:50: |
fAt-aXe am 22.03.2008 02:23:16: |