Dabei war der Angriff nicht einmal von sonderlich hoher "Zerstörungsgewalt" - Computersabotage, beispielsweise per Trojaner, hätte neben den geänderten Noten auch die Rechnersicherheit gefährdet. Aber der Eingriff war wohl eher klein: der Account eines Sachbearbeiters wurde von den beiden mit erweiterten Privilegien versehen, mittels diesen sie anschließend ihre Noten bearbeiten konnten.
Dass dennoch so drakonische Strafen möglich sind, verwundert - auch wenn wenig wahrscheinlich ist, dass das Strafmaß ausgeschöpft wird. Mit den Größenordnungen, die an Geld- und Haftstrafen fällig werden können, assoziiert man an sich eher Terrorattacken oder umfangreiche Zerstörungen in IT-Infrastruktur.
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Haruspici am 18.11.2007 20:04:27: |
Sitecom am 18.11.2007 20:25:14: |
lols am 19.11.2007 15:06:33: |