Der Begriff "DSquared" genießt Markenschutz. Darf daher niemand mehr "Dsquared" sagen oder gar schreiben? Ja, meint der Markeninhaber Dirk M., der dem Blog "Mein Parteibuch" eine 6.000 Euro schwere Einstweilige Verfügung androht.
Über das Abmahnunwesen um DSquare schrieb Marcel im Parteibuch einen durchaus lesenswerten Beitrag. Auf eBay wurden Händler kostenpflichtig abgemahnt, die Kleidung der Marke DSquared2 unter dem Namen Dsquared anboten. Denn die Rechte an DSquared hält angeblich die DSQUARED Ltd aus Deutschland, die selbige offenbar aggressiv durchsetzen will. Während die Markeneintragung von DSquared angesichts der Verwechslungsgefahr mit Dsquared2 angefochten wird, will die DSquared nicht nur im Kleidungsbereich lukrativ abmahnen, sondern gleich den kompletten Sprachgebrauch zensieren.
Doch selbst jenseits der Geltungsbereiche des umstrittenen Markenschutzes will man offenbar im Hause DSquare Ltd. Geld verdienen. Eine Einstweilige Verfügung würde ihn einen Euro kosten, Marcel von Mein Parteibuch hingegen deren 6.000. Das Erwähnen eines markenrechtlich geschützten Begriffs ist per se jedoch nicht zu verbieten. Entsprechend irritiert war Marcel, der an einen schlechten Scherz glaubte.
"Weil ich mir eigentlich nicht vorstellen konnte, dass der Markeninhaber hier anruft und noch weiter auf sich, seine Marke Dsquared und sein Geschäftsgebahren aufmerksam machen möchte, habe ich Herrn M. nach dem Vornamen gefragt, den er mir als Dirk angegeben hat, und auch eine Telefonnummer für den Rückruf hat er mir angegeben, wo ich ihn dann auch zurückgerufen habe, um kurz festzustellen, dass es sich bei dem Anruf nicht um einen Scherz handelt. Diese Nummer habe ich unter anderem auch bei den Domaininformationen von mdversand.com gefunden, so dass ich davon ausgehe, wirklich Dirk M. persönlich am Apparat gehabt zu haben."
Die Drohung ist rein rechtlich mehr als albern - bedenklich stimmt hingegen, dass inzwischen der Abmahnirrsinn so weit gediehen ist, das Markeninhaber offenbar allen Ernstes glauben, mit derart haltlosen Drohungen Blogger einschüchtern zu können. Dass ein solches Vorgehen bei rechtlich unbeschlageneren Webmastern zur gewünschten Selbstzensur führt, kann angenommen werden. Auf der anderen Seite: solche Drohungen führen gelegentlich auch zur öffentlichen Selbstdemontage der Möchtegern-Abmahner. Beispiele dafür existieren einige.
Btw, es gibt da mittlerweile ein Update. Zitat: Heute folgte beim Marcel ein weiterer Anruf. Der Dirk ruft nun seine großen Brüder - Support 81. Der Marcel hat die Nase nun gestrichen voll und stellt die mehr als fällige Strafanzeige - beim Support 19-23, auch bekannt unter dem Namen Staatsanwaltschaft Wiesbaden. [weiterlesen] Der Dirk M. will Marcel nun die Hells Angels auf den Leib schicken... ...
Zitat: Zitat von lollerskater Bei Studium aller im Internet verfügbaren Quellen ergibt sich für mich folgendes Bild: DSquared2 gabs schon vor DSquared. Die Domain dsquared2.com gibt es in der Form seit: Record created on 31-Dec-1999 Wieso sollte die Firma dann "abmahnbar" sein? Der Markenname ist mind. seit dem Datum in Benutzung. Da man damals noch nicht so auf Internet aus war, kann ...
Die Inhaber haben 1991 begonnen ihre Firma in Mailand aufzubauen und 1994 ihre erste Kollektion rausgebracht. Irgendwann in der Zwischenzeit dürften sie sich die Marke gesichert haben. Ich hab grad eine neue wilde Theorie entwickelt: Die Jungs oder ihre Marketingagentur haben die Blogosphäre in Dtl. samt Abmahndiskussion im Blick gehabt, daraufhin eine Art "marketing by proxy"-Konzept entwickelt und kriegen jetzt die Publicity ...
tolle Theorie, kauf unsere Klamotten, die bekommst Du nicht mal bei ebay mehr los? Das ist eher ein größerer Imageschaden, mich wunderts das die Klamottenfirma nicht gegen den Abmahner vorgeht oder vorgehen kann.´ edit. Ich sehe widerspruchsverfahren gegen die Marke läuft.