Dass sich Abmahnungen im Peer-To-Peer Sektor einer nie da gewesener Aktualität erfreuen, ist jedem Filesharer hinreichend bekannt. Wer sich jedoch für eben diese einsetzt, bewegt sich in einem gefährlichen Terrain, wie jüngst Steffen Heintsch, der Betreiber der Abmahnwahn-Dreipage feststellen durfte. Für sein lang anhaltendes Bemühen, Abgemahnten der verschiedenen Kanzleien Informationen nahezubringen, wurde er jetzt selbst inklusive einer strafbewehrten Unterlassungserklärung abgemahnt. Der konkrete Vorwurf: Er erteile eine Rechtsberatung, was in Deutschland juristischen Laien gesetzlich verboten ist.
Was anfangs ganz simpel und plausibel erscheint, entwickelt sich bei genauerem Hinsehen mehr und mehr als Mogelpackung. Es ist nicht nur so, dass man selbst einen juristischen Laien, der sich seit mehr als einem Jahr mit diesem Thema auseinandersetzt, mit einer Abmahnung, die 26 Seiten (!) umfasst, schocken könnte. Nein, vielmehr ist es die Frechheit der Anschuldigungen, die darin gegen ihn und scheinbar zahlreiche weitere Mitglieder des Forums vorgenommen werden. Der Forenbetreiber selbst würde seiner eigenen Aussage nach montags bis freitags zirka fünf Stunden sowie am Wochenende je ca. 10 Stunden, eine geschäftsmäßige Rechtsberatung erteilen.
Der abmahnende Jurist hat jedoch scheinbar noch weitere konkrete Vorstellungen, wie durchtrieben solch ein Forum, in welchem zahlreiche Nutzer ihre Meinungen und Empfehlungen kundtun, gegen geltendes Recht verstoßen. So würden nebst dem Betreiber, auch zahlreiche Boardnutzer gegen das Gesetz verstoßen, weil sie entgegen geltendem Recht als Laien eine Rechtsberatung durchführen. Selbst wenn die beiden Anschuldigungen in sich schlüssig klingen, verbleibt die Frage: Wird Rechtsberatung erteilt, oder sind die Ziele und Absichten womöglich ganz anders gepaart? Dabei schlägt der dritte Punkt der Abmahnung zu Buche, wie Abmahnwahn-Dreipage schreibt: "Als Rechtsanwalt wäre er unmittelbar betroffen und damit aktiv legitimiert, da ich deutschlandweit Präsenz erbringe."
Faktisch geht es also darum, dass zahlreiche Abmahnungsopfer nicht zu einem Juristen gehen, sondern sich erst mal Rat in Foren oder Ähnliches holen. Die Einnahmen, die der entsprechende Rechtsanwalt erwirtschaftet hätte, fließen ihm also nicht zu. Geht es schlussendlich also "wie so oft" lediglich um's liebe Geld? Bei einem Streitwert von 25.000 Euro und einer daraus folgenden Abmahngebühr von 1.049 Euro bleibt dies jedem selbst überlassen, zu entscheiden, welche und vor allem wessen Interessen hier vorliegen und vertreten werden. (Autor: Firebird77)
(via abmahnwahn-dreipage.de)
Wirklich interessant zu lesen. Vor allem von beiden Seiten dazu etwas zu "hören". Ich kenne zwar nicht den Wahrheitsgehalt(sprich die Fakten), aber rein subjektiv (man mag mich eines besseren Belehren) würde ich einer Person, die nachweislich kriminelle Ernergie inne hat, zumindest nicht so viel Glauben schenken.
Zitat: Zitat von Gravenreuth .... und "Raubkopierer" in verfassugnswidriger Weise (Art. 14 I GG) gefördert werden? Erläutern Sie mir mal bitte den Begriff: "Raubkopierer" ? Wer hat da wem was geraubt? Beachten Sie dabei bitte die genaue Definition von Raub!!!