gulli: Abmahnungen beim Filesharing: Interview mit dem Vorstand des Verein gegen den Abmahnwahn
20. April 2008

Abmahnungen beim Filesharing Interview mit dem Vorstand des Verein gegen den Abmahnwahn

Als 2005 die ersten Abmahnungen eintrudelten, war die Panik in der P2P-Szene groß. Heute kann das Thema Abmahnungen wegen Filesharing auf vielen Ebenen nicht mehr ignoriert werden kann: Politik, Gerichte und Bürgerinitiativen beschäftigen sich mit den Gesetzesinitiativen, welche den Rechteinhabern womöglich Tür und Tor zu weiteren Abmahnungen öffnen, aber auch mit Opfern und Gegnern der aktuellen Entwicklung. Steffen Heintsch, Vorstand des Verein gegen den Abmahnwahn e.V., beantwortet einige der wesentlichsten Fragen zum Thema "Abmahnung beim Filesharing".

Firebird77: Zuallerst einmal ein Hallo und vielen Dank, dass du Zeit für dieses Interview gefunden hast. Steffen, seit ca. eineinhalb Jahren aktiv beteiligt als Helfer der Abgemahnten. Da drängt sich doch die Frage auf, ob man von der ganzen Materie nicht irgendwann genug hat. Ist Deine Hilfe - und die des Vereins - den noch immer notwendig?

Steffen Heintsch: Vielen Dank für Deine Einladung.  Sehr viele, wie Du ja selber auch, engagieren sich täglich im Kampf gegen den Abmahnwahn. In der Regel geschieht dieses neben dem Beruf, der Familie oder Freizeit. Darum möchte ich hier die Möglichkeit wahrnehmen und mich bei allen Mitstreitern für ihren Einsatz zu bedanken, aber auch bei den Angehörigen, die Verständnis aufbringen für unsere Arbeit.

Natürlich gab es Momente, wo man alles hinwerfen und liegen lassen wollte. Aber dieser Kampf gegen den Abmahnwahn ist interessant, aufregend und das Wichtigste wir helfen sehr vielen Menschen die durch dieses Geschäftsmodell in Not geraten und Hilfe suchen. "Ich bin abgemahnt worden...", "ich weiß nicht weiter", "Danke für Ihre Hilfe!", dafür lohnen sich die Anstrengungen. Die stärkste Motivation ist aber, wenn man bedenkt, wen die Contentindustrie kriminalisiert - nämlich unsere Kinder. Nach der Verabschiedung des Gesetz zur besseren Durchsetzung geistigen Eigentums am 11.04.2008 durch den Bundestag feierten das viele als das Gesetz zur Beendigung des Abmahnwahns. Ich möchte warnen, dass man sich damit einem trügerischen Gedanken hingibt. Das Gesetz wird nicht das Ende des Abmahnwahns bedeuten. Die Medienindustrie wird nicht auf dreistellige Millioneneinnahmen im Jahr freiwillig verzichten. Bei einem Regelfall von 3.000 Euro pro Abmahnung für die Musikindustrie fallen doch 200 Euro für den Richterbeschluss nicht ins Gewicht.

Deshalb wird die Arbeit des Vereins gegen den Abmahnwahn e.V. und die Arbeit aller Mitstreiter noch enorm wichtig sein, wenn dieses Gesetz Rechtskraft erlangt.

FB: Aktuell wurde ja ein Auskunftsanspruch für Rechteinhaber beschlossen. Was hältst Du davon? Könnte sich diese "Hürde" zu einem Nachteil für die Abmahner entwickeln?

SH: Wir diskutieren hier als Laien über Gesetze von Entstehung bis Rechtskraft. Auch das ist neu im Abmahnwahn. Aber meiner Meinung ist dieses Gesetz einfach ausgedrückt: halbherzig, widersprüchlich, schwammig und nicht durchdacht. Hier werden Richter jahrelang beschäftigt sein mit  Fällen von Grundsatzurteilen. Viele Anhänger des Gesetzes sehen den Richterbeschluss als den letzten Sargnagel des Abmahnwahns. Ich sehe den Richterbeschluss folgendermaßen. Viele Staatsanwaltschaften (Schleswig-Holstein, Düsseldorf, Wuppertal, Meiningen, Mühlhausen, Offenburg usw.) verweigern die Auskunft über den Anschlussinhaber,  weil die Strafverfolgung nicht erkennbar ist, sondern nur der Zweck, immens hohe zivilrechtliche Anwaltsgebühren und Schadensersatzforderungen zu stellen.

1. Die Provider werden aus der Pflicht genommen, kundenorientiert zu handeln unter dem Deckmantel eine missbräuchliches Auskunftsverlangen eines Dritten zu verhindern. Auch muss man sich fragen, warum bekommt ein ISP Geld per Gesetz dafür, dass er Daten speichert und herausgibt, die eigentlich schon lange gelöscht sein sollten.

2. Das alte Problem Bestandsdaten / Verkehrsdaten (Vorratsdatenspeicherung). Hier liegt auch der Hauptwiderspruch zwischen der Vorratsdatenspeicherung und dem TKG. Man kommt jetzt einfach, per richterlichen Beschluss, an die gespeicherten Daten von Proxy-Servern und One-Klick-Hoster heran. Man umgeht somit das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

3. Die Staatsanwaltschaften sind raus aus dem Abmahnwahn und können endlich richtige Verbrecher verfolgen.

4. Die 200 Euro Gerichtskosten für den Richterbeschluss, die vom Rechteinhaber zu zahlen sind.

- Für das Auskunftsersuchungs-Schreiben = 200 Euro - angehängt 10.000 IP-Adressen;

- Für das Auskunftsersuchungs-Schreiben = 2 Mill. Euro - angehängt 10.000 IP-Adressen;

- Für das Auskunftsersuchungs-Schreiben = 200  Euro - auf alle nach ermittelten IP-Adressen entfaltet dieser Richterbeschluss seine Wirkung (sie werden einfach dem Provider nachgereicht), ich glaube darauf kann noch niemand Auskunft geben und wollen.

Mal ehrlich, wer 3.000 Euro pro Abmahnung erwirtschaftet wie der GF der proMedia, dem sind doch dann 200 Euro - kalkulierbarer Verlust. Die kleineren Abmahnkanzleien werden die Summe auf die Rechtsverfolgungskosten - denn die Anwaltsgebühren sind nur ein Bestandteil selbiger - oder auf den Schadensersatz umlegen. Aber dies stellt meine persönliche Meinung dar.

FB: Die Lage und Berichterstattung ist ja allgemein, nun ja, sagen wir sehr einseitig. Ein kürzlich gesendeter Planetopia-Beitrag erweckte ja tatsächlich den Eindruck, als befände man sich noch im Urheberrecht vor dem 01.01.2008. Wird zu wenig berichtet bzw. sind die vorhandenen Berichte einfach zu subjektiv, um nicht zu sagen, "rechteinhaberfreundlich"?

SH: Ich möchte Dir in dieser Hinsicht widersprechen. Wenn man das Jahr 2005 mit dem Jahr 2008 vergleicht, dann hat sich doch die Berichterstattung gewandelt. Natürlich kleine Schritte, die aber in die richtige Richtung weisen. Vorreiter wie immer der Heise Verlag. Fernsehanstalten wie SAT1, speziell Planetopia, verschlafen das aktuelle Geschehen. Mit propagandistischen Werbefilmen bekommt man zwar von Herrn Michalk ein freundliches Schulterklopfen, hat sich aber vom Pressekodex abgewandt. Objektiv, sachlich berichten, ohne einen eigenen Standpunkt zu beziehen, in dem alle Seiten angehört werden und zu Wort kommen - da sollten die Macher von Planetopia ihre Hausaufgaben besser erledigen. Man sollte aber keinesfalls vergessen, dass es hier um sehr viel Geld, Macht und Kontrolle geht.

Ich habe einmal in meiner Funktion als Vorsitzender des Vereins, die Redaktion der Jugendzeitschrift "BRAVO" angerufen mit der Zielvorstellung einer Berichterstattung über die Gefahren der sorglosen Nutzung der Internettauschbörsen, sowie dessen Folgen durch Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Urheberrecht.

Ich bekam, wörtlich, folgende Antwort am Telefon: "Wir als Zeitschrift BAVO warnen die Kids vor den Gefahren und in welche Fallen man tappen kann, an einer Gegendarstellung sind wir nicht interessiert." Christian Sommer von der GVU würde jetzt sagen: "Dann spricht es auch Bände".

FB: Die Deckelung der Anwaltskosten für einfach gelagerte Fälle soll 100 Euro als Obergrenze betragen. Wird damit der Missbrauch von Abmahnungen verhindert?

SH: Ich glaube kaum. Schon wenn man sich die Voraussetzungen für die 100-Euro-Deckelung ansieht, wird einen klar, das "einfach gelagerte Fälle" außer auf die Abmahnkanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe, die pro Abmahnung ein Lied von Anis Mohamed Ferchichi abmahnen - niemand anderen betrifft. Bei der Voraussetzung des "gewerblichen Ausmaßes" habe ich folgende interessante These dazu gelesen: "Lädt der Nutzer nicht auch ein einzelnes Lied herunter, um wenigstens mittelbare wirtschaftliche Vorteile zu haben, indem er die 99 Cents einspart?" Wenn ein Album, selbst zwei oder drei, ein Game oder ein Film (auch Porno), gewerbliches Ausmaß darstellen soll, wird nur die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe das Nachsehen haben, da sie nur jeweils 1 Titel von  Anis Mohamed Ferchichi abmahnen.

Deshalb auch die Bushido-Deckelung. Der Trend ist sichtbar. Die Kanzlei Schutt und Waetke hat im Januar bei einer Abmahnung die Anwaltskosten auf 150,- Euro gesenkt, den Schadensersatz aber auf 300,- Euro erhöht. Selbst die Abmahnkanzlei Sasse und Partner ist dazu übergegangen, für den allgemeinen Pauschalbetrag von 750,- Euro nicht ein Lied abzumahnen, sondern zu sammeln und 18 Lieder abzumahnen. Einfach um die Klausel: "einfach gelagerte Fälle" zu umgehen. Dass diese Deckelung der Anwaltsgebühren nur eine Alibi-Funktion hat, darauf hat der Verein gegen den Abmahnwahn e.V. schon im Februar 2008 hingewiesen in seinem offenen Brief an Bundesjustizministerin Frau Zypries.

FB: Die Rechteinhaber beziehen ihre mangelhaften Einnahmen immer auf Raubkopierer, Filesharer u.ä. Die Abmahnung wird hierbei von zahlreichen als legitimes und einzig wirksames Mittel betrachtet, Filesharer zur Räson zu bringen. Hältst Du Forderungen ab 150 Euro steil aufwärts für sinnvoll, oder würdest du einen anderen Weg begrüßen?

SH: Die Abmahnung, sprich einen Konkurrenten auf sein wettbewerbsfeindliches Verhalten zu rügen und bei Androhung einer gerechtfertigten Strafe eine Unterlassung der Handlungen zu fordern, ist eine sinnvolle Maßnahme im gewerblichen Wettbewerbsrecht. Wir sind aber im privaten Bereich. Hier müssen andere Wege gefunden werden, auch im Interesse des Images der Rechteinhaber. Es kommt sonst leicht der Gedanke auf, das hier die Abmahnung mißbräuchlich eingesetzt wird um einfach und schnell Geld zu verdienen. Ich vertrete den Standpunkt, dass es auch anders geht.

Filesharing - Daten teilen, gibt es doch seit Erfindung des Buchdruckes. Solang es Internet gibt, wird das Filesharing auch nicht gesetzlich zu verbieten sein. Es wird dann eben andere, anonyme Wege gefunden. Das ist doch das Gleiche wie in der Fabel um den Wettlauf zwischen Hase und Igel. Ein scharf formulierter Brief des abmahnenden Anwalts würde doch schon meist ausreichen, genau so als wenn der Rechteinhaber sagt: "Lieber junger Freund, Du hast meine Rechte verletzt, Du siehst ein das ich das nicht einfach hinnehmen kann. Du bezahlst das PC-Game und spendest die gleiche Summe für "SOS-Kinder in Not". Aber das nächste Mal werden wir rechtliche Schritte einleiten müssen." Sauber, korrekt wo jeder der Kids sagen wird: Respekt.

Natürlich muss man bei den pornografischen Werken einen anderen Weg wählen. Hier sind aber alle gefragt. Eltern, Schule, Politik, Gesetzgeber und Industrie müssen

gemeinsam einen Weg finden. Die Podiumsdiskussion auf der CeBit zeigt den richtigen Weg. Wenn jetzt noch die Betroffenen eine Lobby bekämen und die Gespräche weitergeführt werden, sind wir auf den richtigen Weg. Ein "wegmahnen" der Problematik wird nicht möglich sein.

FB: Stichwort "rechteinhaberfreundlich". Die aktuelle Lage im Abmahnwahn sieht ja so aus, das allgemein hin eine modifizierte Unterlassungserklärung empfohlen wird, zumeist mit einer Verweigerung der Zahlung bzw. nur Zahlung der Rechtsanwaltskosten. Ist dieser Weg noch immer der sinnvollste? Müssen denn keine Klagen befürchtet werden?

SH: Es hat sich mittlerweile die Sicht durchgesetzt, dass der Abgemahnte auf das Abmahnschreiben reagieren muss, mittels Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung. Dies ist wichtig, besonders in der gegenwärtigen Situation. Entscheiden ob zahlen oder Nichtzahlen muss sowieso jeder allein für sich. Aber wenn jemand zu Unrecht abgemahnt wurde, sollte er kämpfen. Dieses geht leider nur effektiv erst, wenn man selber verklagt wird, dann ist es aber der sinnvollste Weg. Ich verstehe viele Abgemahnten nicht, die anrufen oder eine E-Mail schicken, einfach bezahlen, um einfach Ruhe zu haben.

Klagen: es tut mir leid, ich bin kein Hellseher. Es gibt da sehr viele Faktoren, die eine Rolle spielen werden. Was bringt das Bushido-Gesetz in der Endfassung, bekommen die Rechteinhaber noch ohne weiteres - den Namen des Anschlussinhabers, stehen ihrer Klagen auf festem Fundament usw.

FB: Klagen werden ja inzwischen auch stark befürchtet. Mir liegen verschiedene Zahlen und Schätzungen zu Abmahnungen vor, die die Anzahl der Abmahnungen seit 2005 von 100.000 bis 250.000 und mehr beziffern.

Wie wahrscheinlich dürfen Abgemahnte in nächster Zeit mit einer aktiven Klagewelle rechnen, in Anbetracht dieser Zahlen? Ist es nicht utopisch, tausende von Menschen zu verklagen? Kann das funktionieren, oder wird man hier gezielt auf "Schwächere" zielen, also Abgemahnte, von denen man bereits Informationen einholen konnte?

SH: Als Beispiel. Erinnere Dich doch einmal an die Ankündigung des Wald- und Wiesentrolls fs4all über den Prozess, wo die RAin Frau J**** beleidigt und eine utopische und nicht zutreffende Summe genannt wurde, die der Beklagte zahlen sollte sowie eine EV nach der anderen folgen sollte? Dieses Fantasiegebilde hat doch schon ausgereicht, das die Neuabgemahnten wie in einem wildgewordenen Hühnerstall umherschrieen und sofort zahlen wollten. Es werden ein, zwei gezielte Urteile reichen, wenn sie gewonnen werden sollten. Selbst hier ist ein Trend erkennbar, dass unsere Richter langsam aufwachen, auch in Frankfurt und Hamburg. Aber wer die Abmahner unterschätzt, begeht einen leichtsinnigen Fehler, denn Totgeglaubte leben länger.

FB: Die Schreiben der Abmahner drohen ja inzwischen mit Schufa-Einträgen, stellen fantastische Thesen über Testdownloads auf und zaubern regelrecht uralte Logs aus dem Hut. Aus Deiner Sparte, wie viel ist an solchen Drohungen dran? Wie viele "Patzer" passieren bei dieser "Massenabmahnerei"?

SH: Zuerst einmal muss man erwähnen, nur weil KUW mit einem Schufa-Eintrag droht, wird keiner erfolgen. Dies ist nur ein weiteres amüsantes Detail aus der Rubrik "Drohkulisse".

Man muss natürlich eins beachten. Wenn man in irgendeiner Form etwas behauptet, sollte man es auch untermauern können. Ich glaube das gilt für uns genau so wie  für die Abmahner. Jede Abmahnkanzlei, die einen grandiosen "Störer-Sieg" vor Gericht feiern würde, käme doch aus ekstatischen Berichterstattungen in den Foren nicht heraus. Wenn ich mich aber richtig entsinne, gab es eigentlich bis auf ein paar EVs nichts nennenswertes.

Patzer im Abmahnwahn? Wo Menschen tätig sind, passieren Fehler. Davor ist keiner gefeit:

- fehlerhafte Adressen oder Namen in den Schreiben,

- man bekommt ein 2. Schreiben, ohne eine Abmahnung erhalten zu haben,

- eine Datei wird mehrmals abgemahnt mit gleichen oder unterschiedlichen Logfiles,

- trotz erweiterte UE, wird wieder kostenpflichtig abgemahnt,

- die Abmahnung von Freeware oder einer .nfo-Datei von S und W,

- der Abgemahnte ist zwar Inhaber des analogen Telefonanschluss - nicht aber der Inhaber des Internetzuganges,

- man wird abgemahnt und ist unschuldig usw.

Ich bekomme regelmäßig Informationen von Abgemahnten zu o.g. technischen Problemen. Aber auch hier wollen die meisten nicht genannt werden oder ihre Dokumente veröffentlichen. Deshalb kann ich nur das berichten wozu ich die Erlaubnis habe. Dabei sind jetzt mögliche Patzer, beim Logger, Provider oder bei den Strafermittlungsbehörden nicht einmal erwähnt. Aber die Dunkelziffer wird hoch sein.

FB: Jüngst auch hier auf gulli zu lesen: Eine Anwältin aus Frankreich, die für (oder mit) Logistep zusammengearbeitet hat, erhielt ein Berufsverbot für 6 Monate und weitere Sanktionen für ihre scharfe Wortwahl in den Abmahnungen. Der Schweizer Datenschutzbund möchte nun auch massiv gegen Logisteps "Sammelwut" vorgehen. Italien wettert auch gegen P2P Abmahnungen, erklärte Logisteps Vorgehen für "nicht rechtens".

Alles in allem betrachtet, wird dies auch positive Auswirkungen auf uns hier in Deutschland haben, oder sitzt die Lobby zu fest im Sattel, als das die Volksvertreter da wirklich agieren könnten?

SH: Jeder bekommt das was er verdient. Der Datenschutzbeauftragte von Italien untersuchte die Umstände der Datenerhebung und Übermittlung und hat entschieden, dass das Vorgehen von Logistep und Peppermint Jam gegen italienisches Datenschutzrecht verstoßen hat. Die Unternehmen hätten die Nutzer über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren müssen, bevor sie damit begonnen haben. Den Unternehmen ist es in Zukunft verboten worden, die Daten von P2P-Nutzern zu verarbeiten. Auch dürfen die illegal erhobenen Daten nicht vor Gericht verwendet werden. Ich glaube, wenn der  Datenschutzbeauftragte Deutschland so etwas sagen würde, müssten die Schweizer alle Wintersportgebiete sperren, da massive Lawinenabgänge zu verzeichnen sind, weil CopyRight Solution und Logistep grölen vor Lachen. Das hat weniger mit der Lobby zu tun, als mit der Funktion ohne Befugnisse. Bei uns ist der Datenschutzbeauftragte ein Papiertiger. Ich gebe Dir aber recht, die Lobby sitzt hier fest im Sattel.

FB: Jahrelange harte Arbeit, Abmahnwahnforum, Vereinsgründung, Hilfe für Abgemahnte. Was sicherlich viele Fragen aufwirft. Wie steht man das durch, worauf baut man, gibt es tatkräftige Unterstützung, in Form von Spenden, Informationen, einem aktiven Kreis?

SH: Jeder, der sich aktiv im Abmahnwahn engagiert, wird gemerkt haben, dass man sehr viel Freizeit, Arbeit und Kraft investieren muss. Man sollte sich auch ab und zu eine kleine Auszeit nehmen, wenn man nicht unter die Räder kommen will. Jeder, der nach einem Anruf, E-Mail oder Forenbesuch aussagt: "Danke, Ihr habt mir geholfen - ich zahle nicht!", das ist Motivation genug.

Der Abmahnwahn ist aber nicht an eine Person gebunden.  Hier arbeiten viele gute Menschen mit die Anteil haben an dem Stand an Wissen und Niveau, den wir uns erarbeitet haben. Vielen Dank:

- an RA Dr. Alexander Wachs für die fruchtbare Zusammenarbeit, Unterstützung und seinem Engagement gegen das Abmahnwesen,

- an die "alten Kampfrösser" des gulli:boards, Registrator, Alter Hasse, Caravan, Pornograf (Widerwillen), Hadron, Eldena, derpreusse, Red Rabbit, Alter Esel,

Goju Ryu, auch Ranxerox - Inbegriff für Hardcore uvm.

- an die neuen Kämpfer, NihilBaxter, Wayne, Hitokiri Battousai, princess15114, Alter Sack,   uvm.

- an meinem Moderator: Grazer57

- an den Vereinsmitglieder, Rechtsanwälte, Journalisten usw.

- an die unermüdlichen Spender, die unsere Spendenaktionen, Logo und Musterprozess unterstützen. So habe ich letzte Woche erst, aus der Schweiz, eine großzügige Spende für die Homepage erhalten.

Ich kann nicht alle aufzählen und es sollte niemand beleidigt sein der nicht genannt wurde, die Liste wäre einfach zu lang. Ihr alle seid Abmahnwahn!

FB: Ich möchte mich für das doch sehr interessante Interview bei dir bedanken und hoffe, dass dieses Interview einige Filesharer zumindest soweit informiert hat, dass sie vor ihrer Reaktion auf die Abmahnung alle Eventualitäten abwägen.

SH: Ich bedanke ich nochmals für das Gespräch und wünsche viel Erfolg. Einen Wunsch hätte ich noch zu erwähnen. Sollte das Bushido-Gesetz, das Ende des Abmahnunwesens bedeuten, lasst uns "Alte und Neue" treffen, nächstes Jahr, irgendwo in Deutschland. Dann trinken wir gemütlich ein Bier (oder ein Wasser), lernen uns einmal kennen und können sagen: "Wir waren dabei!"

Last but not least sei also festzuhalten, das die Thematik keinesfalls verstaubt, sondern noch immer mehr als brisant und aktuell ist. Es bleibt abzuwarten, wie sich das Ganze entwickeln wird.

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