Abmahnung wegen Filesharing: FAQ zum Thema auf gulli.com

gullinews am Mittwoch, 29.08.2007 18:19 Uhr

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Abmahnung, Unterlassenserklärung, Vorladung - wer wegen Filesharing rechtlichen Konsequenzen entgegensieht, tat sich bislang schwer damit, einen Überblick über die Rechtslage und die eigenen Aussichten zu bekommen. Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde und Beuger hat gulli.com nun eine umfangreiche FAQ zum Thema zur Verfügung gestellt und die gesammelten Erfahrungen der Kanzlei zusammengefasst, die schon zahlreiche Filesharer gegen viele Kläger verteidigt hat.

Ein kleines Kunststück hat er dabei durchaus vollbracht - die Gerichte in Deutschland urteilen nicht unbedingt einheitlich, je nach klagender Partei werden unterschiedliche Beweismittel gesammelt, zu guter Letzt sind die Sachverhalte auf der beschuldigten Seite extrem unterschiedlich. Dennoch liefert die umfassende FAQ zu Abmahnungen wegen Filesharing eine solide Grundlage für die Planung des weiteren Vorgehens. Im ersten Teil der FAQ wird erläutert, wie eine Abmahnung zustandekommt und welche Maßnahmen nun als erstes ergriffen werden sollten.

Technische Details der Tauschbörsen werden im zweiten Teil der FAQ erläutert - hilfreich vor allem für Eltern, die durch die Tauschbörsennutzung ihrer Kinder ins Visier der Ermittler geraten sind. Wer für welche Handlungen haftet - Eltern für ihre Kinder, WG-Bewohner für die tauschenden Mitbewohner oder Anschlußinhaber für den Partner wird ebenso erörtert wie die Haftungsfrage beim Betrieb offener WLans oder dem Einsatz von WEP oder WPA.

Ob und wie eine Unterlassungserklärung unterzeichnet werden soll ist ebenso Thema der FAQ wie ein mögliches Strafverfahren, die Voraussetzungen, dass ein Verfahren eingeleitet bzw. eingestellt wird und das Verhalten bei polizeilichen Vernehmungen.

Schadensersatzforderungen, Kosten durch Abmahngebühren, Verfahrenskosten, Geschäftsgebühren etc. und ihr Zustandekommen  werden verständlich und anhand von Beispielen aus der Kanzleipraxis erklärt. Verhalten beim Zivilverfahren und vor allem empfehlenswertes Vorgehen nach Abgabe einer Unterlassungserklärung oder sonstiger Einigung mit der klagenden Partei werden zu guter Letzt ebenfalls erklärt. Sollten Fragen offen sein: ein telefonisches Erstgespräch mit der Kanzlei ist kostenlos.

gulli.com dankt Christian Solmecke und der Kanzlei Wilde und Beuger herzlich für die Bereitstellung der FAQ zu Abmahnungen wegen Filesharing: in einigen Diskussionsthreads dürfte sie sich als hilfreich erweisen. Die Kapitel und die einzelnen Antworten der FAQ sind direkt verlinkbar.

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35 Reaktionen aus dem gulli:Board

PhilippCol92 am 20.01.2010 13:43:13:
Ich weiß der Thred is zwar uralt nur ich habe eine frage. Kann man beim downloaden auf 1 klick hostern auch abgemahnt werden?...

ironkung am 20.01.2010 13:46:46:
Ich weiß der Thred is zwar uralt nur ich habe eine frage. Kann man beim downloaden auf 1 klick hostern auch abgemahnt werden? Das sollte deine Frage beantworten. http://www.e-recht24.de/forum/2235-mitwirkungspflichten-filehoster-vorratsdatenspeicherung-ra...

Lokalrunde am 20.01.2010 15:32:00:
@PhilippCol92: In der Theorie ja. In der Praxis hängt es davon ab, was ein One Click Hoster letztlich von den Downloadern speichert und wie lange. In der Regel wird nichts oder nur zu statistischen Zweck...

 

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