gullinews am Mittwoch, 27.09.2006 19:17 Uhr
Dies verstoße gegen das Persönlichkeitsrecht - das LB Berlin begründete entsprechend:
"Der Antragsteller muss es sich nicht gefallen lassen, dass von ihm verfasste anwaltliche Schreiben an Dritte ohne seine Einwilligung als Faksimile veröffentlicht werden. Hiermit geht der Antragsgegner weit über das hinaus, was möglicherweise im Rahmen einer redaktionellen Berichterstattung zulässig ist. Er zitiert nicht aus dem Schreiben und setzt sich redaktionell damit auseinander, sondern publiziert es grafisch. Hierfür besteht keine redaktionelle Notwendigkeit im Rahmen der Berichterstattung."
Eine Schwärzung von Namen, Briefkopf und Signaturen ist zwar erfolgt, habe im vorliegenden Fall laut Gravenreuth eher symbolischen Charakter gehabt - da über den Abmahnfall im gleichen Blog kurz zuvor unter Namensnennung berichtet worden sei. Die gedankliche Verknüpfung der Fälle sei leicht herzustellen.
Die beanstandeten pdf-Files verschwanden anschließend von der Seite, gegen Marcel Bartels wurde per Eilantrag jedoch eine Einstweilige Verfügung erlassen, die ihm untersagt, die Dateien wieder zu veröffentlichen. Anders als die Abmahnung, die Gravenreuth ohne Kostennote verschickte, verursacht die EV nun Kosten in vierstelliger Höhe - auf Seiten des Beklagten.
Gravenreuth gab auf Anfrage an, dass Wiederholungsgefahr bestünde, da nicht wie aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben wurde.
Das R-Archiv merkt an:
"Eine Unterlassungserklärung - ohne Vertragsstrafenversprechen - kann - nur in besonderen Fällen - das Kriterium der Ernsthaftigkeit erfüllen. Akzeptiert werden Unterlassungserklärungen in Form der anwaltlichen Versicherung, wenn der Zusichernde selbst Anwalt ist (nicht von der Rechtsprechung aber von den Anwälten.)"
Dies dürfte im Fall Bartels nicht zutreffen. Unterdessen ist natürlich nach der Verhältnismäßigkeit zu fragen. Diese sieht Gravenreuth als gegeben an, der ernsthaft betriebene Blogs durchaus als Presse versteht: "Wer Presse spielt, muss sich an die Regeln halten."
Dass solche Maßnahmen zu einer zunehmenden Anonymisierung kritischer Blogs und Webseiten - und damit zu einer weiteren Verschärfung des Umgangs im Netz miteinander - führen, sieht Gravenreuth dabei weniger als Problem - für Anbieter entsprechend anonymer Plattformen rechnet er mit eher wachsendem rechtlichen Druck.
Für Marcel ist inzwischen ein Paypal-Spendenkonto eingerichtet worden. Die Kosten der EV sind noch nicht beziffert, von einem Betrag in der Größenordnung zwischen 2000 und 5000 Euro wird ausgegangen.
Die EFF hat bereits zwei Anleitungen zum Thema "Anonymes Bloggen" herausgegeben, ein Versuch der Übertragung der Ratschläge auf deutsche Verhältnisse ist ebenfalls online.
| 165 Reaktionen aus dem gulli:Board |
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-deckel- am 10.10.2006 19:33:19: |
sara am 11.10.2006 15:45:58: |
Korrupt am 11.10.2006 18:30:16: |