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22. Juni 2008
Abmahnung Ex-Bundeskanzler Schröder lässt Buchhandlungen abmahnenDie Ausgeburten der Abmahnungen erreichen in Deutschland inzwischen abstruse Facetten. Nebst den immer mehr in Mode kommenden P2P Abmahnungen schickte sich nun auch der Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder an, mehrere Buchhandlungen durch die Kanzlei Nesselhauf abmahnen zu lassen. Die Abmahnungen beziehen sich auf das Buch "Der Deutschland Clan - Das skrupellose Netzwerk aus Politikern, Top-Managern und Justiz" von Jürgen Roth, welches die Buchhändler vertrieben haben. Kernproblematik in dem Buch ist eine Behauptung über Gerhard Schröder und dessen Tätigkeit für die Gazprom. Gegen diese war Gerhard Schröder bereits im vergangenen Jahr rechtlich vorgegangen, indem er eine Einstweilige Verfügung gegen den Heyne-Verlag erwirken ließ. Dieser akzeptierte die Verfügung und sagte eine Änderung der entsprechenden Passagen in der nächsten Auflage zu.Die Kanzlei Nesselhauf sollte nun eine Prüfung durchführen und bestellte telefonisch bei mehreren Hamburger Buchhändlern das entsprechende Werk. Da dies sinnvollerweise nicht mehr vorrätig war, musste die 6. (neue) Auflage angefordert werden. Die darin enthaltenen Änderungen sagten dem Alt-Bundeskanzler jedoch scheinbar gar nicht zu. Daraufhin erwirkte die Kanzlei abermals eine Einstweilige Verfügung gegen den Heyne-Verlag, doch mahnte diesmal auch die Buchhändler ab. Diese sollten die Kosten der Abmahnung tragen, sowie eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgeben. Besonders pikant an dieser Abmahnmethodik ist jedoch die Art und Weise, wie die "Beweise" gewonnen wurden. War es der Kanzlei Nesselhauf doch nicht zufällig zu Ohren gekommen, dass die entsprechenden Passagen kaum editiert waren. Man bestellte extra die neue Auflage bei den Buchhändlern, die man nachher auch noch abgemahnt hat. Eine mehr als verwerfliche Methode.
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