gullinews am Donnerstag, 01.03.2007 12:11 Uhr
Gute Nachrichten von der Abmahnungs- und Haftungsfront: Vor dem LG Stuttgart konnte edelight eine negative Feststellungsklage durchfechten. Januar 2007 erhielt edelight.de eine ungerechtfertigte Abmahnung und ging mit Unterstützung von Dealjaeger.de gegen die Abmahner vor. Der dringenden Empfehlung des Landgerichts Stuttgart an die gegnerische Partei, den negativen Feststellungsantrag anzuerkennen, wurde Folge geleistet. Außerdem widersprach das Gericht deutlich der Argumentation, dass in Social-Shopping-Geschäftsmodellen Rechtverletzungen bereits angelegt seien.
Das Gericht führte im Rahmen der Empfehlung unter anderem aus, dass eine Verantwortlichkeit für Portalbetreiber erst ab Kenntnis einer Rechtsverletzung angenommen werden kann. Erst wenn ein Portalbereiber trotz Kenntnis von einem Rechtsverstoß den rechtswidrigen Zustand aufrechterhält, kann er zur Verantwortung gezogen werden. Erscheint eine behauptete Rechtsverletzung plausibel, hat der Portalbetreiber den Inhalt zu löschen.
edelight.de und Dealjaeger.de feiern nun das erfolgreiche, gemeinsame Vorgehen. Peter Ambrozy von edelight:
"Wir freuen uns über diesen Sieg auf ganzer Linie und die Entscheidung im Sinne aller Social Shopping Projekte in Deutschland."
Auch für andere Abmahn- und Haftzungsfälle könnte das Urteil des LG Stuttgart nun durchaus zu einer Referenz werden - vor allem, weil die Haftung ab Kenntnisnahme an sich gängige Rechtsprechung in Deutschland ist. Auch wenn das eine oder andere Gericht hier chronisch anderer Auffassung ist.
| 3 Reaktionen aus dem gulli:Board |
|---|
DenHarrow am 01.03.2007 12:37:47: |
bergziege am 01.03.2007 13:48:33: |
bergziege am 01.03.2007 15:29:20: |