
Zuvorderst: diese Strategie schützt nicht vor zivilrechtlichen Klagen, wie sie die Schweizer Firma Logistep gemeinsam mit der Kanzlei Schutt-Waetke in der Vergangenheit in großer Zahl einleitete, zunächst gegen Anbieter des Spiels "Earth 2160" und später gegen solche der Hiphop-Crew Glashaus. In Bezug auf strafrechtliche Ermittlungen gab die StA Karlsruhe jedoch nun eine Empfehlung aus, wie im Fall der Massenklagen gegen mutmaßliche Filesharer vorgegangen werden könne.
Ermittelt werde solle demnach auf jeden Fall der Anschlussinhaber, unter dessen IP-Adresse das belastende Material angeboten worden sei. Eine Einstellung des Verfahrens wird empfohlen, wenn zum Zeitpunkt der IP-Erfassung nicht mehr als 100 urheberrechtlich geschützte Werke angeboten worden sind. Bis 500 gesharete Files sei "eine Beschuldigtenvernehmung angemessen", zitiert heise.
Beim Angebot von mehr als 500 urheberrechtlich geschützten Dateien sollten Ermittlungen aufgenommen werden und sei auch eine Durchsuchung verhältnismäßig, so die Empfehlung. Die Grenzen gelten darüberhinaus nur, wenn keine einschlägigen Vorstrafen bestehen.
Auf die Klagen, die Logistep mit Schutt-Waetke einreicht, hat diese Empfehlung keine Auswirkung: die klagende Partei erhält nach wie vor die Userdaten zur geloggten IP, die sie über die Staatsanwaltschaften anfordern läßt. Neben der dem Anbieter in der Regel offerierten Einstellung des Verfahrens gegen Vergleichszahlung und Gebühr wird es angesichts der herausgegebenen Empfehlung allenfalls nochmals unwahrscheinlicher, dass die Chance auf ein Strafverfahren neben der Zivilklage absinkt: je nach Anzahl der geshareten Files.
News Redaktion am Dienstag, 03.01.2006 16:03 Uhr
Ja, eine Hausdurchsuchung benötigt grundsätzlich immer die Anordnung des Richters. Außer bei "Gefahr im Verzug". Dann können die ermittelnden Strafverfolgungsbehörden auch ohne DS-Beschluss durchsuchen. Allerdings muss diese Maßnahme nachträglich richterlich bestätigt werden. Ansonsten werde ...
meines Wissens, bedarf es bei einer Hausdurchsuchung generell der richterlichen Anordnung - sonst geht nix. Da die Gerichtsbarkeit hierzulange mit diesem Massenanzeigen für "Nichtigkeiten" überhaupt nicht einverstanden ist ... ... womit eine Hausdurchsuchung doch ziemlich erschwe ...
Laienfrage: Kann bei einer zivilrechtlichen Klage eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden bzw. ist das normal? Ansonsten hat man auf jeden Fall nen deutlichen Vorteil: Du zahlst Strafe für die 3 Filme in deinem Share, die 20 installieren + gecrackten Spiele sowie die 500000 gezogen MPs sieht kei ...
... bleibt noch die zivilrechtliche Klage - gibt´s da irgendwelche Zahlen, aus denen ersichtlich ist, in welcher Höhe die Schadensersatzvorderungen angesetzt werden bzw. ob die Klagen durchgegangen sind? ...
Ich meine, das Risiko erwischt zu werden besteht, ist aber doch gering (vor allem wenn man kein Powerleecher/sharer ist und keinen Extremtraffic hat). Wie seht Ihr das denn bzw. gibts da ernsthafte Erfahrungswerte? Ist ähnlich dem Vergleich Flugzeugabsturz - Autounfall, wenn man po ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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