
Nach Ende einer Verbindung muss T-Online die IP-Adressen von Flatratenutzern löschen: so entschied heute das LG Darmstadt im Berufungsverfahren von Holger Voss, wie von heise berichtet. Voss wurde wegen eines TP-Forenbeitrags angezeigt und freigesprochen worden, im Verlauf der anzeige stellte sich heraus, dass die T-Online AG die IP-Daten des Flatratebenutzers gespeichert hatte, wogegen Voss anschließend juristisch vorging. Die Daten seien zu Abrechnungszwecken nicht notwendig, ihre Speicherung daher unzulässig. Dieser Sicht folgte das LG Darmstadt weitgehend: sollte T-Online dem Datenspeicherverbot nicht nachkommen, drohen 100.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft.
Die Daten der Ein- und Auswahlzeitpunkte darf T-Online hingegen speichern: bis zu acht Wochen lang und auch bei Flatrateusern, da diese sich trotz DSL-Flat ja prinzipiell auch über Modem/DSL einwählen könnten, was wiederum ein zeitabhängiges Entgelt zur Folge hätte. Zur Abrechnung werden damit wiederum die Daten zur Verbindungsdauer benötigt, weshalb diese auch gespeichert werden dürfen.
Dennoch begrüßte Voss das Urteil: ein genauer Zeitpunkt zur Löschung der IP-Daten sei damit festgelegt worden, eine Berufung unzulässig: wenn T-Online gegen das Urteil vorgehen will, wäre eine erfolgreiche Anfechtung des Streitwerts, die Zulassung der Berufung und der Sieg im anschließenden Verfahren notwendig.
Dennoch ist die Zukunft der Entscheidung ungewiss: Grundlage des ergangenen Urteils sei das aktuell geltende Recht, dieses könnte durch die anstehende EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung bald Schnee von gestern sein. Wenngleich mit verfassungsrechtlichen Klagen gegen eine entsprechende Umsetzung der Datenspeicherung in nationales Recht gerechnet werden kann: in der Form, wie sie vom EU-Parlament verabschiedet wurde, verstößt die Richtlinie nach Ansicht von Bürgerrechtlern gegen die Verfassung.
News Redaktion am Mittwoch, 25.01.2006 16:33 Uhr
Natürlich wird auch die IP weiterhin gespeichert. Übrigens haben es die Strafverfolgungsbehörden inzwischen insofern sogar einfacher, als dass nunmehr auch Telekom/T-Online auf einen richterlichen Beschluss verzichten und einem simplen Auskunftsverlangen der StA nachkommen. grtz BuggerT ...
Ähem... Ihr wisst aber schon, daß das genannte Urteil zur IP-Speicherung jetzt nur das Vertragsverhältnis zwischen Holger Voss T-Online betrifft und somit längst nicht allgemeingültig ist, oder ? Nur mal so nebenbei bemerkt... Gruß ...
so ich habe neulich mal bei t-online gefragt wie es mit der herausgabe meiner daten und der speicherung der IP adresse aussieht. hier die antwort: vielen Dank für Ihre eMail. Wir speichern die Abrechnungs- und Nutzungsdaten gemäß den Regelungen des Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG). ...
grds. haben Gerichtsurteile nur Bindungswirkung gegenüber den Parteien des Rechtsstreits. Anders sieht es praktisch bei Entscheidungen der Bundesgerichte aus. Wenn der BGH eine bestimmte Rechtsfrage entschieden hat, sollte kein Richte in der gleichen Frage anders entscheiden. Er könnte zwar anders ...
Was ein Gericht sagt,ist nicht bindend für Staatliche Unternehmen,vorallem nicht wenn es ein Gericht ist was nur für ein Bundesland rechtlich bezug hat. Das hast du wohl aus der Märchenstunde. Nur weil es der "Staat" ist oder ein Unternehmen von ihm räumt ihm das noch l ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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