
Was nicht in die traditionelle Marketingmaschinerie der Medienindustrie passt, muss verboten werden: mit dieser Logik setzt sich die IFPI momentan für das Verbot von Internetradios ein, die sie im Gesetzentwurf für den 2. Korb der Urheberrechtsgesetznovellierung verankert wissen will. Die neuen Möglichkeiten, die das Internet bietet, um die Hörer zu erreichen, sollen untersagt werden, einzig ausgenommen: der "traditionelle Hörfunk".
Konkret fordert die IFPI die "Eingrenzung des Sendeprivilegs auf traditionellen Hörfunk. Die Begrenzung der Rechte von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern auf einen reinen Vergütungsanspruch ist für neue Übertragungsformen (Near-on-Demand-Dienste und Internet-"Radio") wegen des damit verbundenen Eingriffs in die Erstverwertung nicht hinnehmbar." Dorn im Auge sind dem Verband die Möglichkeiten von Webradios, die mittels Spartensendungen und der vermehrten Einflussmöglichkeiten der Hörer auf das Programm Zielgruppen besser erreichen können - und für diese, wie die IFPI behauptet, den CD-Kauf überflüssig macht.
Was dem Verband vorschwebt: Radioprogramm, in dem die Hörer bitteschön gar nichts zu sagen haben. Denn bereits der traditionelle Hörfunk werde den Ansprüchen des Sendeprivilegs nach Ansicht der IFPI nicht mehr gerecht. Dass "gegen bloße Vergütung (ohne Einflussmöglichkeit von ausübenden Künstlern und Tonträgerherstellern) gesendet werden" darf, stört die Verwertungsmaschinerie. Hinnehmen will man das Sendeprivileg nur noch in "einem redaktionell gestalteten Programm mit unterschiedlichen Inhalten und ohne interaktive Elemente (also ohne Einflussnahme durch den Hörer)", damit die "Erstverwertung nicht gefährdet wird".
Übersetzt kann man das natürlich auch dahingehend deuten, dass die Maschinerie der Heavy Rotations und der gezielten Vermarktung von Massenware nicht durch kleine, unabhängige Sender gestört werden soll. Seit der neuen Möglichkeiten des Internet haben diese die Möglichkeit, Nischenprogramme jenseits des Mainstreams, abgestimmt auf die Bedürfnisse von kleineren Hörergruppen mit nicht massentauglichem Musikgeschmack zu senden. Erwünscht ist die Hörerfreundlichkeit offenbar nicht, wie gewohnt sind die Kunden offenbar der Feind, den es auf die Verwertungsinteressen der großen Labels zuzurichten gilt, anstatt dass man ihm die Möglichkeit verschafft, das zu hören, was er mag. Jenes auch und gerade im Radio, welches neben den Tauschbörsen wohl das Medium schlechthin darstellt, um auf neue Künstler aufmerksam zu werden - und im Umkehrschluss, unbekannten Künstlern die Möglichkeit gibt, sich eine Fangemeinde zu schaffen.
Diesen Vorgang will man aber offenbar lieber selber steuern. Die Methoden dabei sind gelinde gesagt dubios: Sony zahlte letztens schlappe 10 Millionen Strafe, der Grund: Bestechung von Radio-DJs. Staatsanwalt Spitzer, der die Klage in New York betrieb, fand klare Worte für die Bestechungsmaschine: "Unsere Untersuchungen ergeben, dass anders als von den Hörern angenommen Songs nicht entsprechend ihres künstlerischen Werts und ihrer Beliebtheit gespielt werden, sondern die Ausstrahlung oft nur von unveröffentlichen Geldzahungen an Radiosender und ihre Beschäftigten abhängt. Das jetzige Abkommen ist ein Modell zum Durchbrechen der Einflüsse von Bestechungsgeldern der Musikindustrie".
Auch in Deutschland steht die Vermarktungsmaschinerie und die undurchsichtigen Verwicklungen zwischen große Labels, Radios, Magazinen und Veranstaltern in der Kritik - verglichen mit der Sony-Schlappe in den USA wird zwar ein vergleichsweise
kleinerer Rahmen angenommen, in dem entsprechende Seilschaften gepflegt werden, aber dass man den Status Quo verteidigen will, daran läßt die IFPI mit ihren jetzigen Verlautbarungen keinen Zweifel: nicht der Hörergeschmack soll entscheiden, was gespielt wird, sondern die Industrie. Wenn durch das Netz neue Möglichkeiten zu mehr Hörer- (und damit Kunden)nähe geschaffen werden, müssen selbige verboten werden: schließlich könnte in den Nischenbereichen ja Konkurrenz entstehen.
Nebenbei: Intelligente Aufnahmesoftware wie Audiojack oder Streamripper will die IFPI auch kriminalisieren. Aber das wundert nun wirklich niemanden mehr.
News Redaktion am Donnerstag, 23.02.2006 14:53 Uhr
Dir ist klar, dass du eine Urheberrechtspauschale beim Kauf eines PCs, Drucker, Druckerpatrone, Brenner, Rohling und noch tausend Sachen mehr bezahlst? Nein? Dann sollte es dir jetzt klar sein. Warum soll ich für etwas doppelt und dreifach bezahlen, was ich einnmal im Origina ...
Genau das ist der Punkt der viele Musikindustrie so der massen ankotzt. Der Kopierschutz muss für uns erschwinglich sein, und er muss die Eigenschaft haben beim spielen der Radiobeiträge nicht gehört zu werden. Dieser Kopierschutz kommt erst zur Geltung wenn du einen Stream ...
Jetzt kann man natürlich rumquängeln, ich will aber mein Handy mit meiner Lieblingsmusik füttern oder meinen I Pod, da sollte doch dann vielleicht eine Kopiergebühr eingeführt werden wo jeder dann für 1 oder 2 Euro seine ehrlich erstandene Musik nochmal Downloaden kann ...
ich würde erstmal diesen quatsch mit kopierschutz weglassen. was hat er denn bisher gebracht außer unanehmlichkeiten für den verbraucher? Genau das ist der Punkt der viele Musikindustrie so der massen ankotzt. Der Kopierschutz muss für uns erschwinglich sein, und er muss ...
ich würde erstmal diesen quatsch mit kopierschutz weglassen. was hat er denn bisher gebracht außer unanehmlichkeiten für den verbraucher? ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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