
Im Frühjahr dieses Jahres hatte der Bundesverband Musikindustrie angekündigt, man würde wieder vermehrt urheberrechtlich geschützte Musikdateien abmahnen, die im Netz illegal ausgetauscht werden. Der Zivilrechtliche Auskunftsanspruch hat das Seinige dazu beigetragen. Die Anteile haben sich tatsächlich deutlich verschoben: Abmahnungen für Pornos machen insgesamt nur noch 12% aus, die für Musikdateien sind auf satte 58,5% hoch geschnellt. Das ist quasi eine Umkehr der Verhältnisse aus dem Vorjahr.
Man geht von einer regelrechten Offensive der abmahnenden Kanzleien aus, die mit den Labels zusammenarbeiten. So auch die Juristen Rasch, Waldorf, Kornmeier & Partner, Graf von Westphalen und Nümann & Lang, um nur die aktivsten Anwaltskanzleien zu nennen.
Glücklicherweise haben sich die meisten Abgemahnten im Gegensatz zu früher besser informiert. Nur 1,5% der Betroffenen hat auf das Schreiben überhaupt nicht reagiert, nur 14% der Abgemahnten haben die Forderungen sofort beglichen. Die modifizierte Unterlassungserklärung wurde von den meisten Angeschriebenen vorgenommen, um sich vor einem Prozess und weiteren Gebühren zu schützen. Damit kann man zwar ein Einstweiliges Verfahren abwenden, nicht aber die Zahlung der Forderungen.
Unwissenheit schützt auch WLAN-Betreiber vor Strafen nicht. So oder so ähnlich wird das allseits heiß erwartete BGH-Urteil zur Störerhaftung ergehen. Im Gegenteil: Man erwartet, dass die Anforderungen an die Anschlussinhaber noch höher werden. Der WLAN-Betreiber muss künftig sicherstellen, dass er seiner Prüfpflicht nachgekommen ist, dass niemand ungewollt seinen Internetzugang missbrauchen kann. Wer dies nicht tut oder nachweisen kann, kommt bereits in arge Erklärungsnöte.
Wie auch immer die nächste Bundestagswahl ausfällt, in der nächsten Legislaturperiode ist hierzulande mit der Einführung einer Variante des Three-Strikes-Modells zu rechnen. Die CDU hat sich schon jetzt auf die Fahnen geschrieben, dass das Internet der Rechtsraum der Rechteinhaber, nicht aber ihrer Wähler sein wird. Filesharing soll künftig noch mehr kriminalisiert werden. "Die Fahnen stehen auf Sturm! Es wird erneut ein heißer Herbst in Bezug auf das Filesharing." Gleichzeitig werden die Tauschbörsennutzer ermahnt, nur noch im Einzelfall ihren P2P-Client zu benutzen. Saugen ohne Sinn und Verstand maximiert die Risiken. Wer sich einen Überblick verschaffen will - es existiert sogar eine Top20 der am häufigsten abgemahnten Werke. Und wenn es tatsächlich passieren sollte - der Gang zum Fachanwalt ist durch nichts zu ersetzen.
Alle weiteren Diagramme und Zahlen im Detail finden sich hier. Vielen Dank an Fred Olaf Neiße und Steffen Heintsch für die Erstellung dieser Statistik! (Ghandy)
Bild links: Die Anzahl der Abmahnungen steigt seit Januar 2009 drastisch an. Tendenz weiter steigend! Der Staatsanwalt (blaue Balken) wird meist nur noch bei Abmahnungen von Pornos in Anspruch genommen.
News Redaktion am Montag, 06.07.2009 16:41 Uhr
Mein Senf dazu: mittlererweile müssen es doch bestimmt mehrere Millionen P2P/ OCH User geben. Wen doch nur JEDER seine bürgerliche Rechte im Herbst ins Anspruch nehmen würde und diesen inkompetenten Haufen von CDU/SPD/FDP endlich in seine Schranken zurückweisen würde... Wie wärs z.B. mit Wahl ...
ein Single Point of Failure is nie anstrebenswert, wenn der Hoster jetz mal meint er muss diese Datei weglöschen, und sich der Uploader nicht mehr findet is es für immer weg Ganz genau so sehe ich das auch. Wenn P2P erstmal tot ist, dann sollte es ein leichtes sein, wie (we ...
Warum ist in dieser Top20 eigentlich nur Schrott, den ich nicht mal geschenkt gucken/spielen/hören würde? Wirklich gute Filme, Spiele oder Musik sind da gar nicht drin. gerade deswegen wird doch versuch noch aus dem müll geld zu schlagen. ...
Da die kleine "Hitparade" offensichtlich doch eine größere Aufmerksamkeit bekommt, als gedacht, nachfolgend noch was aus dem Archiv dazu: Jeweils die Top-20 Januar 2009 ... Den tiefgründigen Einblick bekomm ...
Da die kleine "Hitparade" offensichtlich doch eine größere Aufmerksamkeit bekommt, als gedacht, nachfolgend noch was aus dem Archiv dazu: Jeweils die Top-20 Januar 2009 [URL="http://abmahnwahn.homeip.net/Hitliste_TOP_20_0902.html ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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