
Beim Bundesgerichtshof legte T-Online Nicht-Zulassungsbeschwerde ein: gegen die Entscheidung des LG Darmstadt ist keine Berufung zulässig. Darmstadt verdonnerte den Provider dazu, die IP-Adresse des Flatrateusers Holger Voss nach Beenden der Verbindung nicht zu speichern, sondern zu löschen. Zu Abrechnungszwecken sei das IP-Logging bei Flatratekunden nicht notwendig.
In mehrfacher Hinsicht ist das Ergebnis des Verfahrens nicht unbedingt endgültig. Wenn T-Online gegen das Urteil vorgehen will, wäre beispielsweise eine erfolgreiche Anfechtung des Streitwerts, die anschließende Zulassung der Berufung und der Sieg im anschließenden Verfahren notwendig. Der Grund für die jetzige Nicht-Zulassungsbeschwerde ist noch nicht bekannt: begründen muss T-Online die Beschwerde erst bis zum 29. Mai, wie heise vermeldet.
Daraus schließt heise auf eine Verzögerungsstrategie der T-Online: das Ziel sei weniger eine erfolgreiche Anfechtung des Urteils, sondern eine Verzögerung des Gesamtverfahrens bis zu einem Zeitpunkt, an dem die jetzige Rechtslage geändert wird und die Datenspeicherung zulässig oder gar bindend wird - beispielsweise mit der anstehenden Umsetzung der EU-Richtlinie zur Verbindungsdatenspeicherung.
Von dieser Umsetzung der Richtlinie geht man bei T-Online offenbar aus. Löschen würde man vor Ablauf der 80tägigen Loggingdauer ohnehin nur die IP des Klägers Holger Voss, die IPs aller anderen T-Online-Kuinden seien vom Richterspruch nicht betroffen:
"Eine Ausweitung der Datenlöschung auf andere Nutzer sei nicht erforderlich, da der Richterspruch Rechtskraft lediglich zwischen den beiden streitenden Parteien entfalte."
News Redaktion am Donnerstag, 13.04.2006 15:49 Uhr
das isnd keine resekker von t online sonder reseller von tcom eiso läuft das gar nicht über t online als ehem. T-Online Mitarbeiter, kann ich da nur sagen, das es vollkommen egal ist, euer Daten werden Gepseichert. und das ich auch egal, ob das T-Com oder T-Online ist, da ...
Das unternehmen nimmt sich die Frechheit heraus, ein Urteil nicht gleichberechtigt für alle User anzuerkennen (alle Flatrateuser in diesem Fall) und macht einfach weiter solange noch nichts anderes da steht. Ich möchte ein weiteres Beispiel angeben zum Vergleich, und ich denke es ...
schönen guten Morgen kann mir jemand helfen ???? ...
Zunächst mal, ich habe mir den kompletten thread mal durchgelesen und nur wenig verstanden:p , klang jedoch recht interessant. Zum Thema, was ich viel erschreckender finde, ist, das die t-online sich versucht vornehmlich aus angeblichen Kostengründen um ein Gerichtsurteil zu drücken, zumindest s ...
Toady, lass dich nicht beirren. Wir sind alle* froh, dass du wieder da bist. *ernsthaft schleim* Wieso beirren? Ich denke unsere kleine Diskussion war durchaus interessant, da man auch den anderen Standpunkt etwas besser verstehen hat lernen. Danke ;) Aber ich ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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