
Reines Glück genießen die Prozessgewinner damit nicht, nachdem die Revision der Staatsanwaltschaft gegen das Anti-Zensurprojekt odem.org und dem dort betriebenen Satireprojekt FreedomFone abgelehnt wurde. Freude verlinkte auf zwei Naziwebseiten sowie das Antizensurportal rotten.com. Weiterhin bot er einen Vorleseservice an, in dem sich Bewohner netzzensierender Länder wie Nordrhein-Westfalen gesperrte Webseiten per 0190-Nummer vorlesen lassen konnten.
Die Webseiten dürfen auch nach dem heutigen Urteil nicht ohne weiteres in Deutschland verlinkt werden. Erlaubt sind Links im Fall einer Dokumentation zu Ereignissen des Zeitgeschehens und in Kontexten, die zur politischen Willensbildung beitragen. Freudes Webseite genüge diesen Voraussetzungen, die Links seien in einen "beeindruckenden Kontext" gestellt worden, so der Richter des 1. Strafsenat des OLG Stuttgart laut heise.
Damit hinterläßt der Freispruch einen schalen Beigeschmack. Es reiche nicht aus, wenn über die Gefahren von Sperrverfügungen aufgeklärt werde, um entsprechende Links zu setzen. Damit bleibt es weiterhin Sache der einzelnen Gerichte zu befinden, ob die aufklärerische Intention der jeweiligen Seite ausreicht, um das Setzen von an sich verbotenen Links trotz Zensur zu legitimieren. Ob sich ein Webmaster darauf verlassen will, dass ein Gericht im Fall der Klage seinen Content als ausreichend beeindruckend einstuft, um Links zu rechtfertigen, kann bezweifelt werden.
Für die Inhalte fremder Webseiten läßt das Gericht den jeweiligen Linksetzer damit in der vollen Verantwortung. Anders als ein Suchmaschinenbetreiber könne er sich nicht auf abgestufte Verantwortlichkeiten berufen, diese gelten für Internet- oder Hostprovider.
Damit ist trotz dem Freispruch für Freude einmal mehr in Deutschland bestätigt worden, dass man nur in Ausnahmefällen gewillt ist, dem Netznutzer einen ungefärbten Blick auf die Netzwirklichkeit zuzumuten. Jenseits "beeindruckender Kontexte" hat das Netz bitte nach dem Willen der Volksvertreter schöngefärbt zu sein. Schließlich sind die Nazi-Inhalte, die man nicht mehr linkt, auch sicherlich aus dem Netz und aus dem Denken der Menschen verschwunden.
News Redaktion am Montag, 24.04.2006 14:31 Uhr
Dieser Freispruch basiert darauf, dass "der Angeklagte die Links nicht einfach so gesetzt (hat), er hat sie in einen Kontext gestellt" (Sozialadäquatsklausen gem § 86 StGB) , Die (straf)rechtliche Grenzziehung ist schwierig, so ist z.B. allein die Simultan-Übersetzung strafbarer Texte (»A ...
:dozey: ...
das Antizensurportal rotten.com. Anti-Zensur? Der Inhalt spricht meiner Ansicht nach eher eine ganz andere Zielgruppe an. ...
Der Fall sei durchaus eine Ausnahme, stellte das Gericht klar, nachdem es die Revision wegen verbotener Links auf Naziseiten auf dem Satireprojekt FreedomFone abgelehnt hatte. Netzaktivist Alvar Freude wurde freigesprochen: unter anderem wegen des "beeindruckenden Kontexts" der an sich verbotenen ...
Lars Sobiraj am 04.02.2012, 11:32 Uhr
Während Die Linke zur Teilnahme an einem europaweiten Aktionstag gegen ACTA aufruft und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger die Kritik am internationalen Handelsabkommen zurückweist, führte der Jurist Jens Ferner eine ausführliche Analyse jedes einzelnen Artikels durch. Wir fragten ihn, wie gefährlich ACTA tatsächlich ist. In welchem Rahmen bedroht dieses Abkommen unser aller Freiheit?
Lars Sobiraj am 09.02.2012, 11:40 Uhr
In der südenglischen Grafschaft Sussex ereignete sich letzten Monat ein Fauxpas der besonderen Art. Statt einen Einbrecher zu fassen, jagte ein Polizist mit Hilfe von Kameras für etwa 20 Minuten sich selbst. Sein Kollege an den Monitoren hatte ihn nicht erkannt und fand sein Verhalten sehr auffällig. Der beobachtete Mann habe auf heißen Kohlen gesessen, weswegen er dringend tatverdächtig sei.
Kämpfe als Held in diesem einzigartigen Fantasy Game. Viele Gefahren und Abenteuer erwarten dich!
spielen
Erschaffe deine eigene Insel und erobere die Welt. Krieg oder Wachstum - deine Strategie entscheidet!
spielen
Werde Gladiator und kämpfe im antiken Zeitalter um Ruhm und Ehre. Gehe Bündnisse mit anderen Spielern ein und kämpft gemeinsam gegen die schrecklichen Barbaren.
spielen
Ziehe als einsamer Waldläufer oder an der Seite von Kampfgefährten in einem Fantasy-Spiel von Abenteuer zu Abenteuer.
spielen
Tritt gegen legendären Samurai aus Japan des 19. Jahrhundert an und werde der gefürchtetste aller Samurai.
spielen
Tritt in eine epische Schlacht zwischen Werwölfen und Vampiren, in der nur die Stärksten überleben werden, ein.
spielen