
Schneller noch als die Beklagten soll offenbar die Presse von den Klagen erfahren - anders ist es kaum zu erklären, dass eine Familie ohne Computer von einem Journalisten erfahren musste, dass die RIAA eine Klage wegen Filesharings gegen sie in die Wege geleitet hatte.
Man habe keinerlei Anschreiben erhalten, so die Familie, nachdem sie ein Reporter über das Verfahren informiert hatte und ihnen eine Kopie der Klageschrift zugänglich gemacht wurde. Auch wie es zu der Klage kommt, kann man sich nicht erklären: die Familie besitzt keinen Rechner und mutmaßt, dass vielleicht ein Vorbesitzer ihrer Wohnung mit der Klage gemeint sein könnte.
Einmal mehr läßt die Panne auf wenig Sorgfalt bei den Massenklagen gegen Filesharer schließen, deren Großteil zu keinem Ende kommt: von den bisher über 18.000 Klagen haben Berichten zufolge nicht einmal ein Viertel - 4.300 insgesamt - zu den euphemistisch "Vergleich" genannten Entschädigungszahlungen für die behaupteten entgangenen Einnahmen geführt.
Zahlreiche Verfahren seien hingegen fallengelassen worden: so nun auch jene gegen eine damals 13jährige Filesharerin. Nachdem die Klage gegen die Mutter Brittany Chans erfolglos blieb, versuchte der Verband, das Kind selbst zu belangen.
Das Verfahren wurde nun fallengelassen: dem Kind wurde kein Vormund gestellt, der die Vertretung vor Gericht übernahm, obgleich das Gericht die Klägerin dazu veranlaßte. Trotz der "Bemühungen des Gerichts, mit der Klägerin zusammenzuarbeiten", sei dieser Anordnung nicht nachgekommen worden. Das Verfahren wurde eingestellt.
News Redaktion am Montag, 24.04.2006 17:19 Uhr
endweder ich hab was übersehn oder die news ist falsch geschrieben. müsst es nicht eigentlich "mutmassliche filesharerin" heissen ? auch wenns für manche kleinlich ist..ich find sowas durchaus wichtig... ...
Das geht alles schon viel zu weit :eek: Wer kontrolliert eigentlich die RIAA ;) cu, ...
Welche Logs? Der ISP speichert doch wohl nicht, welche Daten jemand aus einer Tauschbörse gezogen hat. Hast Recht, ich dachte da eher in die Richtung, dass die RIAA für Ihre Klage ja auch einen Beweis erbringen muss. Also ich dachte mir das so, dass die RIAA eine IP-Adress ...
Theoretisch könnte man durch die Provider Logs das nachprüfen und deren Unschuld beweisen Welche Logs? Der ISP speichert doch wohl nicht, welche Daten jemand aus einer Tauschbörse gezogen hat. //edit Die Beweispflicht liegt ja eh beim Kläger. Wenn sich die Familie also traut vor ...
Viel interessanter dabei, was wäre gewesen hätte die Familie zufällig einen Computer mit Internetanschluß in Betrieb gehabt? Wie hätten diese sich dann gegen den Vorwurf wehren sollen? Diese Frage habe ich mir auch schon gestellt. Theoretisch könnte man durch die Provider ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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