
Martin Geuß, Betreiber der Internet-Community "Supernature-Forum", wurde am 24.02.06 im Auftrag einer Gesellschaft für Luftrettungs-Vermittlung wegen angeblich geschäftsschädigender Forenbeiträge abgemahnt.Die Kosten der Abmahnung beliefen sich auf 1.843.24 Euro.Gleichzeitig sollte Geuß eine mit 10.000 € strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Bemerkenswert an dieser Abmahnung ist, dass diese sich auf das so genannte "Heise-Urteil" (LG Hamburg Az. 324 O 721/05) bezieht, welches zum Zeitpunkt der Abmahnung noch nicht einmal schriftlich begründet war und welches bis heute nicht rechtskräftig ist.
Der Abmahnung wurde sowohl durch den Betroffenen selbst als auch durch dessen Anwalt umgehend widersprochen. Daraufhin zog die abmahnende Partei ihre Ansprüche unter Vorbehalt zurück.Um für sich selbst und andere, von ähnlichen Fällen betroffene Forenbetreiber, eine rechtssichere Klärung der Angelegenheit zu ermöglichen, entschloss sich M .Geuß, eine negative Feststellungsklage anzustrengen. Zur Abfederung des finanziellen Risikos dieser Klage stellte die zu Spenden aufgerufene Internetgemeinschaft in einer überwältigenden Welle der Solidarität und Hilfsbereitschaft binnen kurzer Zeit über 16.000 Euro bereit.
Die Eckpunkte der Klage sind:
- Der geschäftsschädigende Inhalt der Beiträge wird bestritten. Vielmehr hat die betroffene Firma, über die in zahlreichen Medien sehr kritisch berichtet wurde und wird, durch ihr Geschäftsgebaren die teilweise emotional geäußerte Kritik selbst zu verantworten. Darüber hinaus ist ein Teil der beanstandeten Beiträge nicht einmal an die Firma selbst adressiert.
- Selbst wenn man von einem rechtswidrigen Inhalt der Einträge ausgeht, kann der Forenbetreiber dafür nicht verantwortlich gemacht werden, da er von diesen Beiträgen keine Kenntnis hatte bzw. diese sofort nach Kenntnisnahme entfernt hat.
- Die Abmahnung selbst ist rechtsmissbräuchlich, weil durch einen überhöhten Streitwert, zu Unrecht angesetzte "erhöhte Geschäftsgebühren" sowie die Berechnung der Mehrwehrtsteuer, obwohl die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, künstlich erhöhte Kosten erzeugt wurden.
- Der Bezug zum so genannten "Heise-Urteil" (siehe oben) ist unzulässig. Aufgrund derUrteilsbegründung wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf "normale" Internet-Foren angewandt werden kann.
Ein positiver Ausgang des Verfahrens würde weitere Abmahnungen gegen Internetforen auf Basis des "Heise-Urteils" deutlich erschweren. Für die diesbezüglich von großer Unsicherheit geplagten Forenbetreiber wäre ein gutes Stück Rechtssicherheit wiederhergestellt.Außerdem erhofft sich M. Geuß davon auch eine Signalwirkung auf andere Forenbetreiber, sich künftig nicht mehr so leicht einschüchtern zu lassen, sondern die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen bzw. der damit verbundenen Ansprüche kritisch zu hinterfragen.
News Redaktion am Montag, 01.05.2006 19:16 Uhr
Interessante Sportart mit sehr komplexem Regelwerk. Aber mehr auch nicht. ...
Seis drum. Ein "Angriff" würde mich doch sehr überraschen, harren wir einfach der Dinge, die da kommen. Ändern kann ich ja nun im Moment sowieso nichts mehr. Viel Glück.:T ...
Seis drum. Ein "Angriff" würde mich doch sehr überraschen, harren wir einfach der Dinge, die da kommen. Ändern kann ich ja nun im Moment sowieso nichts mehr. ...
Ja und? Sollen sie doch, dann dürfen die die Gerichtskosten vorschießen, soll mir recht sein. Irrtum - Die können in Hamburg auch mit einer Widerklage angreifen und hierfür brauchen sie keinen Vorschuss einzahlen. ...
Ja, die negative Feststellungsklage läuft in Hamburg. Stelle gerade fest, dass ich das in der Erklärung vergessen habe, in den News auf meiner Seit steht es allerdings. ...
Lars Sobiraj am 20.05.2012, 16:54 Uhr
Im US-amerikanischen iTunes Store wurden statt dem Begriff "Jailbreak" lediglich Sternchen zwischen dem Anfangs- und Endbuchstaben angezeigt. Davon waren letztlich alle Kategorien betroffen. So wurden neben Apps auch Klingeltöne, Podcasts, Musikstücke, ganze Alben und eBooks zensiert angezeigt. Laut den Untersuchungen von Shoutpedia waren mehrere Monate lang 95% aller Begriffe davon betroffen.
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